4. Neunzehn Prozent auf alles - außer auf falsches Versprechen
Gilt ein Rabatt nur für im Laden verfügbare Waren, handelt wettbewerbswidrig, wer darauf in seiner Werbung nicht hinweist (BGH, Az.: I ZR 195/07).
Das sagen die Richter: Die Werbung für einen Preisnachlass von 19 Prozent ist wettbewerbswidrig, wenn der Anbieter nicht darauf hinweist, dass der Rabatt nur für im Laden vorrätige Waren gilt. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall eines Elektronikhändlers entschieden.
2. Zweitfirmenwagen und Fahrtenbuch gehen gut zusammen
3. Zeit ist Geld - und manchmal ist weniger Zeit mehr Geld
4. Neunzehn Prozent auf alles - außer auf falsches Versprechen
5. Bei Beschwerden über fiese Patente bitte dort entlang
6. Kein Steuerbonus für Direktmarketing mit Serienbriefen
7. Rentenkasse bekommt keine Beiträge für Bußgeldzahlung
8. Scheiden und den Falschen verklagen - das tut weh
© 1999 - 2010 impulse
Ihre Meinung
Versenden | Leserbrief | Druckversion | Zurück























Diesen Artikel bookmarken bei...