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Von: Thoralf Schwanitz
05.02.2010

Die zehn wichtigsten Urteile im Januar 2010


6. Kein Steuerbonus für Direktmarketing mit Serienbriefen

Wer Werbung mit Serienbriefen entwickelt und verschickt, profitiert nicht von der Steuerermäßigung für die Lieferung von Druckschriften (BFH, Az.: XI R 52/06).

Das sagen die Richter: Eine Direktmarketingfirma nahm die Umsatzsteuerermäßigung für die Auslieferung von Druckschriften in Anspruch. Der BFH entschied: Für ihr Geschäftsmodell gilt die Ermäßigung nicht. Die GmbH bietet das Komplettprogramm: Redaktion für Werbeschreiben, Auswahl von Adressen potenzieller Kunden, Organisation von Druck und Versand. Bei diesen Mailingaktionen sei die Lieferung der Schriften nur ein unbedeutender Teil der Gesamtdienstleistung, urteilte der BFH.

2. Zweitfirmenwagen und Fahrtenbuch gehen gut zusammen

3. Zeit ist Geld - und manchmal ist weniger Zeit mehr Geld

4. Neunzehn Prozent auf alles - außer auf falsches Versprechen

5. Bei Beschwerden über fiese Patente bitte dort entlang

6. Kein Steuerbonus für Direktmarketing mit Serienbriefen

7. Rentenkasse bekommt keine Beiträge für Bußgeldzahlung

8. Scheiden und den Falschen verklagen - das tut weh

9. So ein Chevy Van ist schon geräumig - aber kein Büro

10. Diskriminierung im Jobgespräch hochriskant

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