6. Kein Steuerbonus für Direktmarketing mit Serienbriefen
Wer Werbung mit Serienbriefen entwickelt und verschickt, profitiert nicht von der Steuerermäßigung für die Lieferung von Druckschriften (BFH, Az.: XI R 52/06).
Das sagen die Richter: Eine Direktmarketingfirma nahm die Umsatzsteuerermäßigung für die Auslieferung von Druckschriften in Anspruch. Der BFH entschied: Für ihr Geschäftsmodell gilt die Ermäßigung nicht. Die GmbH bietet das Komplettprogramm: Redaktion für Werbeschreiben, Auswahl von Adressen potenzieller Kunden, Organisation von Druck und Versand. Bei diesen Mailingaktionen sei die Lieferung der Schriften nur ein unbedeutender Teil der Gesamtdienstleistung, urteilte der BFH.
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