7. Rentenkasse bekommt keine Beiträge für Bußgeldzahlung
Liegt die Übernahme eines Verkehrsbußgelds des Arbeitnehmers im Firmeninteresse, ist die Zahlung kein sozialbeitragspflichtiger Lohn (BSG, Az.: B 12 R 8/08 R).
Das sagen die Richter: Die Deutsche Rentenversicherung hatte von einem Spediteur Nachzahlungen verlangt. Er hatte Bußgelder seiner Fahrer wegen Lenk- und Ruhezeitverstößen im Ausland übernommen. Für diesen geldwerten Vorteil verlangte die Rentenkasse Sozialversicherungsbeiträge. Zu Unrecht, so das Bundessozialgericht. Es handle sich nicht um Arbeitslohn, weil dazu nur Zahlungen gehören, die überwiegend im Interesse des Arbeitnehmers geleistet werden. Hier habe der Arbeitgeber gezahlt, weil er die von den ausländischen Behörden festgehaltenen Lkw wieder nutzen wollte.
2. Zweitfirmenwagen und Fahrtenbuch gehen gut zusammen
3. Zeit ist Geld - und manchmal ist weniger Zeit mehr Geld
4. Neunzehn Prozent auf alles - außer auf falsches Versprechen
5. Bei Beschwerden über fiese Patente bitte dort entlang
6. Kein Steuerbonus für Direktmarketing mit Serienbriefen
7. Rentenkasse bekommt keine Beiträge für Bußgeldzahlung
8. Scheiden und den Falschen verklagen - das tut weh
© 1999 - 2010 impulse
Ihre Meinung
Versenden | Leserbrief | Druckversion | Zurück























Diesen Artikel bookmarken bei...