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Von: Thoralf Schwanitz
05.02.2010

Die zehn wichtigsten Urteile im Januar 2010


9. So ein Chevy Van ist schon geräumig - aber kein Büro

Die kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines Pkw hängt nicht von den Angaben der Zulassungsstelle ab (FG Rheinland- Pfalz, Az.: 4 K 1195/09).

Das sagen die Richter: Die Kfz-Zulassungsstelle hatte für den Chevrolet Van der Klägerin die Kategorie „Sonstiges Fahrzeug, Bürofahrzeug“ im Fahrzeugschein vermerkt. Das Finanzamt besteuerte den Wagen aber nicht günstiger nach Gewicht, sondern, wie für normale Pkw üblich, nach Hubraum. Weil sie nicht nachwies, dass sie den Wagen tatsächlich als mobiles Büro eingerichtet hatte, verlor die Klägerin den Prozess.

2. Zweitfirmenwagen und Fahrtenbuch gehen gut zusammen

3. Zeit ist Geld - und manchmal ist weniger Zeit mehr Geld

4. Neunzehn Prozent auf alles - außer auf falsches Versprechen

5. Bei Beschwerden über fiese Patente bitte dort entlang

6. Kein Steuerbonus für Direktmarketing mit Serienbriefen

7. Rentenkasse bekommt keine Beiträge für Bußgeldzahlung

8. Scheiden und den Falschen verklagen - das tut weh

9. So ein Chevy Van ist schon geräumig - aber kein Büro

10. Diskriminierung im Jobgespräch hochriskant

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