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04.02.2010
Sozialgesetzgebung

Mütter bekommen vier Wochen mehr Schutz

Von: Jörn Petring
Künftig soll in allen EU-Staaten ein Mutterschutz von 18 Wochen gelten
Zoom Künftig soll in allen EU-Staaten ein Mutterschutz von 18 Wochen gelten
© Getty Images

Werdende und junge Mütter sind in Deutschland schlechter gestellt als im EU-Schnitt. Das will das EU-Parlament ändern. Ein CDU-Politiker meint, Deutschland werde so zum "Babyschutz-Europameister" und belaste die Arbeitgeber zu stark.


Mütter in Deutschland können mit einer Verlängerung des Mutterschutzes um vier Wochen rechnen. Das geht aus einem Beschluss des Beschäftigungsauschusses des EU-Parlaments hervor, wonach künftig in allen EU-Staaten einheitlich ein Mutterschutz von 18 Wochen gelten soll. Ihr Gehalt soll den Frauen in dieser Zeit zu 100 Prozent weitergezahlt werden. Wer die Kosten dafür trägt, ist noch unklar.

In Deutschland gilt derzeit eine gesetzliche Mutterschutzfrist von 14 Wochen. Frauen haben sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt ein Recht auf Mutterschutz. Die Bundesrepublik ist damit neben Malta und Schweden das einzige EU-Mitglied, das sich an der bisherigen Mindestvorgabe von 14 Wochen Mutterschutz orientiert.

"Babyschutz-Europameister"

Ob Mütter die zusätzlichen vier Wochen Mutterschutz künftig vor oder nach der Geburt nutzen, soll ihnen laut Beschluss der Parlamentarier freigestellt werden. Die Entscheidung des Ausschusses muss noch vom Plenum sowie den EU-Mitgliedstaaten abgesegnet werden. "Ich sehe in einer Ausweitung des Mutterschutzes von derzeit 14 auf 18 Wochen einen Kompromiss, der den Bedürfnissen von Müttern und Arbeitgebern gerecht wird", sagte Nadja Hirsch, sozialpolitische Sprecherin der FDP im Europaparlament.

Der hessische CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann kritisierte dagegen den Beschluss: "Das Abstimmungsergebnis vergleicht Äpfel mit Birnen und blendet völlig aus, dass es neben dem Mutterschutz auch die Elternzeit gibt." Während so Belgien nur 27 Wochen Kombination aus Mutterschutz und Elternzeit gewährt, sind es in Deutschland 170 Wochen. Im EU-Durchschnitt können rund 92 Wochen beantragt werden. Laut Mann brauche Deutschland deshalb als "Babyschutz-Europameister" eine Ausnahmeregelung, die es ermöglicht, eine Schutzfrist von nur 14 Wochen zu behalten.

Zusätzliche Lohnkosten

Zudem würden durch die Verlägerung des Mutterschutzes um einen Monat zusätzliche Lohnkosten von jährlich 500 Millionen Euro entstehen. Dass die an den Arbeitgebern hängen bleiben, ist laut Mann nicht akzeptabel. In der Zeit des Mutterschutzes beziehen Frauen ihren Nettolohn zu einem Großteil von ihrem Arbeitgebern. Hinzu kommt ein kleiner Zuschuss der jeweiligen Krankenkasse.

In anderen EU-Staaten wird die Bezahlung dagegen zu einem großen Anteil aus staatlichen Mitteln finanziert - ein Modell, das sich die FDP bei einer Verlängerung des Mutterschutzes auch für Deutschland vorstellen kann. So sieht ein Vorschlag der Partei vor, das künftig zwei Drittel der Lohnkosten, die nach der Geburt anfallen, vom Staat getragen und über den Topf des Elterngeldes finanziert werden sollen. Lohnkosten, die während im Mutterschutz vor der Geburt anfallen, sollen weiterhin komplett vom Arbeitgeber getragen werden. Entscheidet sich eine Frau also, die zusätzlichen vier Wochen Mutterschutz nach der Geburt zu nehmen, würden Arbeigeber im Vergleich zur heutigen Situation sogar entlastet werden.

© 2010 ftd.de

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