AGG-Hopper
Wenn der Bewerber das Unternehmen anzeigt

Plötzlich verklagt: Wegen angeblicher Diskriminierung erstattete ein Bewerber Anzeige gegen den Unternehmer Wolfram Koller. Wie er mit dem AGG-Hopper umgeht.

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Von einer Stellenausschreibung zur nächsten: AGG-Hopper bewerben sich  bei Unternehmen und verklagen diese danach auf Schadenersatz wegen Diskriminierung.
Von einer Stellenausschreibung zur nächsten: AGG-Hopper bewerben sich bei Unternehmen und verklagen diese danach auf Schadenersatz wegen Diskriminierung.
© Andriy Petrenko / Fotolia.com

Es gibt ja so Tage.

Vielleicht habe ich früher zu viel Science Fiction geguckt oder gelesen, Matrix und so, aber manchmal denke ich, dass ich irgendwo in so einem ollen Raumschiff in einer Nährflüssigkeit liege und mein freundlicher Betreuungs-Alien hat einen schlechten Tag und mir einfach mal so ganz miese Träume eingespielt. Richard David Precht wird mit mir jetzt diskutieren wollen, welches „Ich“ denn da wohl liegt, aber das lassen wir jetzt auch mal so stehen.

So ein Tag also.

Ich komme einigermaßen gut gelaunt aus der Mittagspause, da empfängt mich meine sonst immer sehr freundliche Assistentin mit düsterer Miene, wedelt mit einem gelbem Umweltschutzpapierbehördenumschlag und spricht mit Grabesstimme: „Ich bin geschockt.“

In Wirklichkeit macht sie keine Pause vor dem nächsten Satz, aber mein Gehirn rattert los. Was kann in dem Umschlag sein? Kompromittierende Fotos? Nein, aus dem Alter bin ich raus. Wobei – Blitzerfotos kommen mir in den Sinn, die beweisen könnten, dass ich rücksichtsloser Raserrowdy nicht nur meines, sondern auch die Leben armer, unschuldiger Witwen, Waisen und Wauwis gefährde. Aber nein, auch da war in letzter Zeit nichts, was sie „schocken“ könnte. Also was?

„Wir sind verklagt worden.“

Es gibt nicht nur so Tage, sondern auch so Momente. Momente, in denen dieses großartige Meisterwerk der Evolution, die Krone der Krone der Schöpfung sozusagen, nämlich unser Gehirn, in einem gewaltigen Kraftakt blitzartig Höchstleistungen vollbringt. Dies war bei mir so ein Moment. Ich sage: „Hä?“

Es stellt sich heraus, dass wir von einer Person verklagt wurden, weil wir sie angeblich wegen des Geschlechts, des Alters und der Herkunft diskriminiert hätten. Da wir uns in einem laufenden Verfahren befinden, lasse ich das mal so vage stehen. Spielt aber auch gar keine Rolle, wie wir später sehen werden.

wolfram-kollerWolfram Koller ist Gründer der Systrion AG.

Unser angebliches Vergehen: Wir hatten die Person nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Nicht, als wir 2007 nach Programmierern suchten, nicht 2011, als wir wieder nach Programmierern suchten, und auch nicht 2014, als – okay, Sie haben verstanden. Der für diese Person daraus einzig mögliche zu ziehende Schluss war dann: Die diskriminieren mich.

Drei Bewerbungen seit 2007

Nun war diese Person für die von uns ausgeschriebene Position schon im Jahr 2007 überhaupt nicht qualifiziert. Es gab zwar ein paar passende Buzzwords im Lebenslauf, aber Schwerpunkte und Dauer der Beschäftigung mit den für uns wichtigen Dingen waren eben nicht ausreichend. Sah man sofort. Auf jeden Fall hatten wir glücklicherweise etwas Auswahl an Bewerbern. Ein paar haben wir eingeladen und dann auch einen oder zwei eingestellt. 2011 und 2014: dieselbe Situation.

Und nun werden wir verklagt. Wegen Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter und Herkunft. In Kombination.

Zuerst haben wir uns gefragt: Kann es sein, dass wir tatsächlich etwas falsch gemacht haben? Nein, bestätigt mir meine sonst so freundliche Assistentin. Es ist tatsächlich so, wie wir auf unserer Webseite schreiben: Wir sind bunt, und das ist auch gut so. Bei uns haben gearbeitet oder arbeiten noch: Männer und Frauen in Voll- oder Teilzeit, mit deutscher, deutsch-russischer, deutsch-brasilianischer, rumänischer, chinesischer, iranischer und ruandischer Herkunft, von noch im Studium bis kurz vor der Rente. Selbst Leute aus Pinneberg und Borussia-Fans arbeiten bei uns.

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Wir haben also, was Diskriminierung angeht, kein schlechtes Gewissen. Was hat diese Person für ein Problem?

AGG-Hopper: Anzeigen als Geschäftsmodell

Nach kurzer Internetrecherche bekommen wir es heraus: Wir haben es mit einem sogenannten „AGG-Hopper“ zu tun. AGG-Hopper sind Menschen, die sich auf Stellenanzeigen bewerben, um die Firmen, die sie dann ablehnen, unter fadenscheinigem Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Schadensersatz zu verklagen.

Unser AGG-Hopper ist berühmt, meine Linksammlung zu der Person ist bald recht lang. Bis zum EuGH und zurück ist die Reise schon gegangen. Ersten Schätzungen nach hat diese Person ständig zehn bis zwanzig Verfahren zeitgleich laufen, später stellt sich heraus, dass es bis zu hundert sind.

Schnell entscheiden: Vergleich oder Gerichtskosten?

Die Auskunft einer der Kanzleien, die in dem Zusammenhang die Gegenseite unseres Hüpfers vertreten hat: „Herr Koller, ich kenne zwei Vorgehensweisen, wie die Firmen damit umgehen. Die einen fechten das aus. Die anderen machen eine betriebswirtschaftliche Abwägung und vergleichen sich sofort, das heißt, sie zahlen dem AGG-Hopper eine kleine Summe, damit er sie in Ruhe lässt.

Bei Arbeitsgerichtsprozessen zahlt in den ersten Instanzen jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, egal, ob die Klage gewonnen oder verloren wird. Ein paar tausend Euro Anwaltskosten kommen da auf jeden Fall zusammen, dazu die Zeit, die man damit verbringt. Da kann so ein Vergleich günstiger sein.“

Zeit für einen kurzen Disclaimer: Ich finde es gut, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Ich finde es auch gut, dass Menschen, die wegen irgendetwas diskriminiert werden, sich juristisch dagegen zur Wehr setzen können. Ich finde es auch gut, dass sie dies auch wiederholt tun können.

Aber: Was mich total nervt, sind Typen, die im Prinzip gute Regeln missbrauchen, aus dem Missbrauch ein Geschäftsmodell machen, damit das ganze System belasten und es damit – und das ist für mich das Schlimmste – letzten Endes für die wirklich Schwachen und die, die wirklich die Unterstützung brauchen, versauen.

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Bisher konnte mir noch niemand sagen, ob – und wenn ja: wie – man so einem Treiben legal ein Ende setzen kann, obwohl der Rechtsmissbrauch anscheinend offensichtlich ist. Es scheint erste Ansätze zu geben, diese Personen (es sind ein paar, die ein ähnliches Geschäftsmodell haben), von Amts wegen aus dem Verkehr zu ziehen, beziehungsweise die Klagen nicht mehr zuzulassen. Aber noch ist es nicht ausgestanden.

Wenn Sie ähnliche Erfahrungen gemacht und vielleicht einen besseren Ansatz zum Umgang damit gefunden haben als die beiden oben genannten, dann würde mich das sehr interessieren.

Ich halte Sie auf dem Laufenden, wenn es interessante Neuigkeiten gibt. Dass ein Vergleich für uns nicht infrage kommt, ist, glaube ich, klar geworden.

Es gibt ja so Tage. Vielleicht habe ich früher zu viel Science Fiction geguckt oder gelesen, Matrix und so, aber manchmal denke ich, dass ich irgendwo in so einem ollen Raumschiff in einer Nährflüssigkeit liege und mein freundlicher Betreuungs-Alien hat einen schlechten Tag und mir einfach mal so ganz miese Träume eingespielt. Richard David Precht wird mit mir jetzt diskutieren wollen, welches "Ich" denn da wohl liegt, aber das lassen wir jetzt auch mal so stehen. So ein Tag also. Ich komme einigermaßen gut gelaunt aus der Mittagspause, da empfängt mich meine sonst immer sehr freundliche Assistentin mit düsterer Miene, wedelt mit einem gelbem Umweltschutzpapierbehördenumschlag und spricht mit Grabesstimme: "Ich bin geschockt." In Wirklichkeit macht sie keine Pause vor dem nächsten Satz, aber mein Gehirn rattert los. Was kann in dem Umschlag sein? Kompromittierende Fotos? Nein, aus dem Alter bin ich raus. Wobei – Blitzerfotos kommen mir in den Sinn, die beweisen könnten, dass ich rücksichtsloser Raserrowdy nicht nur meines, sondern auch die Leben armer, unschuldiger Witwen, Waisen und Wauwis gefährde. Aber nein, auch da war in letzter Zeit nichts, was sie "schocken" könnte. Also was? "Wir sind verklagt worden." Es gibt nicht nur so Tage, sondern auch so Momente. Momente, in denen dieses großartige Meisterwerk der Evolution, die Krone der Krone der Schöpfung sozusagen, nämlich unser Gehirn, in einem gewaltigen Kraftakt blitzartig Höchstleistungen vollbringt. Dies war bei mir so ein Moment. Ich sage: "Hä?" Es stellt sich heraus, dass wir von einer Person verklagt wurden, weil wir sie angeblich wegen des Geschlechts, des Alters und der Herkunft diskriminiert hätten. Da wir uns in einem laufenden Verfahren befinden, lasse ich das mal so vage stehen. Spielt aber auch gar keine Rolle, wie wir später sehen werden. Unser angebliches Vergehen: Wir hatten die Person nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Nicht, als wir 2007 nach Programmierern suchten, nicht 2011, als wir wieder nach Programmierern suchten, und auch nicht 2014, als – okay, Sie haben verstanden. Der für diese Person daraus einzig mögliche zu ziehende Schluss war dann: Die diskriminieren mich. Drei Bewerbungen seit 2007 Nun war diese Person für die von uns ausgeschriebene Position schon im Jahr 2007 überhaupt nicht qualifiziert. Es gab zwar ein paar passende Buzzwords im Lebenslauf, aber Schwerpunkte und Dauer der Beschäftigung mit den für uns wichtigen Dingen waren eben nicht ausreichend. Sah man sofort. Auf jeden Fall hatten wir glücklicherweise etwas Auswahl an Bewerbern. Ein paar haben wir eingeladen und dann auch einen oder zwei eingestellt. 2011 und 2014: dieselbe Situation. Und nun werden wir verklagt. Wegen Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter und Herkunft. In Kombination. Zuerst haben wir uns gefragt: Kann es sein, dass wir tatsächlich etwas falsch gemacht haben? Nein, bestätigt mir meine sonst so freundliche Assistentin. Es ist tatsächlich so, wie wir auf unserer Webseite schreiben: Wir sind bunt, und das ist auch gut so. Bei uns haben gearbeitet oder arbeiten noch: Männer und Frauen in Voll- oder Teilzeit, mit deutscher, deutsch-russischer, deutsch-brasilianischer, rumänischer, chinesischer, iranischer und ruandischer Herkunft, von noch im Studium bis kurz vor der Rente. Selbst Leute aus Pinneberg und Borussia-Fans arbeiten bei uns. Wir haben also, was Diskriminierung angeht, kein schlechtes Gewissen. Was hat diese Person für ein Problem? AGG-Hopper: Anzeigen als Geschäftsmodell Nach kurzer Internetrecherche bekommen wir es heraus: Wir haben es mit einem sogenannten "AGG-Hopper" zu tun. AGG-Hopper sind Menschen, die sich auf Stellenanzeigen bewerben, um die Firmen, die sie dann ablehnen, unter fadenscheinigem Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Schadensersatz zu verklagen. Unser AGG-Hopper ist berühmt, meine Linksammlung zu der Person ist bald recht lang. Bis zum EuGH und zurück ist die Reise schon gegangen. Ersten Schätzungen nach hat diese Person ständig zehn bis zwanzig Verfahren zeitgleich laufen, später stellt sich heraus, dass es bis zu hundert sind. Schnell entscheiden: Vergleich oder Gerichtskosten? Die Auskunft einer der Kanzleien, die in dem Zusammenhang die Gegenseite unseres Hüpfers vertreten hat: "Herr Koller, ich kenne zwei Vorgehensweisen, wie die Firmen damit umgehen. Die einen fechten das aus. Die anderen machen eine betriebswirtschaftliche Abwägung und vergleichen sich sofort, das heißt, sie zahlen dem AGG-Hopper eine kleine Summe, damit er sie in Ruhe lässt. Bei Arbeitsgerichtsprozessen zahlt in den ersten Instanzen jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, egal, ob die Klage gewonnen oder verloren wird. Ein paar tausend Euro Anwaltskosten kommen da auf jeden Fall zusammen, dazu die Zeit, die man damit verbringt. Da kann so ein Vergleich günstiger sein." Zeit für einen kurzen Disclaimer: Ich finde es gut, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Ich finde es auch gut, dass Menschen, die wegen irgendetwas diskriminiert werden, sich juristisch dagegen zur Wehr setzen können. Ich finde es auch gut, dass sie dies auch wiederholt tun können. Aber: Was mich total nervt, sind Typen, die im Prinzip gute Regeln missbrauchen, aus dem Missbrauch ein Geschäftsmodell machen, damit das ganze System belasten und es damit – und das ist für mich das Schlimmste – letzten Endes für die wirklich Schwachen und die, die wirklich die Unterstützung brauchen, versauen. Bisher konnte mir noch niemand sagen, ob - und wenn ja: wie - man so einem Treiben legal ein Ende setzen kann, obwohl der Rechtsmissbrauch anscheinend offensichtlich ist. Es scheint erste Ansätze zu geben, diese Personen (es sind ein paar, die ein ähnliches Geschäftsmodell haben), von Amts wegen aus dem Verkehr zu ziehen, beziehungsweise die Klagen nicht mehr zuzulassen. Aber noch ist es nicht ausgestanden. Wenn Sie ähnliche Erfahrungen gemacht und vielleicht einen besseren Ansatz zum Umgang damit gefunden haben als die beiden oben genannten, dann würde mich das sehr interessieren. Ich halte Sie auf dem Laufenden, wenn es interessante Neuigkeiten gibt. Dass ein Vergleich für uns nicht infrage kommt, ist, glaube ich, klar geworden.
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