Betriebliche Wiedereingliederung
Wenn Angestellte nach langer Krankheit in den Betrieb zurückkehren

Waren Arbeitnehmer lange Zeit krank, haben sie nach der Rückkehr in den Job Anspruch auf betriebliche Eingliederung. Was bedeutet das für Arbeitgeber?

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Das schwächste Glied der Kette: Betriebliches Eingliederungsmanagement soll dazu beitragen, dass sich Mitarbeiter beim Wiedereinstieg in den Job nicht überfordern.
Das schwächste Glied der Kette: Betriebliches Eingliederungsmanagement soll dazu beitragen, dass sich Mitarbeiter beim Wiedereinstieg in den Job nicht überfordern.

Schwer heben? Wegen des Rheumas geht das nicht mehr. Lange sitzen? Ist nach dem Bandscheibenvorfall unmöglich geworden. Wenn Beschäftigte wegen einer Krankheit nicht mehr wie gewohnt arbeiten können, sind Arbeitgeber in der Pflicht. Sie müssen dem Mitarbeiter Angebote machen, wie dieser im Betrieb weiterarbeiten kann. Laut Gesetz heißt das „Betriebliches Eingliederungsmanagement“. Doch was heißt das eigentlich? Wichtige Fragen und Antworten dazu:

Wer hat Anspruch auf betriebliches Eingliederungsmanagement?

Jeder Beschäftigte. „Viele wissen das aber nicht“, sagt Stephan Weiler, Vorstandsmitglied bei der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM). Geregelt ist der Anspruch in Paragraf 167 im neunten Buch des Sozialgesetzbuchs.

Wie lange müssen Beschäftigte krank gefehlt haben?

Mindestens sechs Wochen innerhalb eines Jahres, die nicht am Stück anfallen müssen: Auch wer mehrfach krank fehlt und zusammengerechnet auf mehr als sechs Wochen kommt, hat den Anspruch darauf. Dabei gelten die vorangegangenen zwölf Monate, nicht das Kalenderjahr.

Wer ist in der Pflicht bei der betrieblichen Wiedereingliederung?

Vom Gesetz her muss der Arbeitgeber selbst aktiv werden und ein Angebot zur Wiedereingliederung machen, sagt Weiler. Strafen gibt es zwar keine, wenn der Arbeitgeber nichts unternimmt. Allerdings können Angestellte ihren Betrieb auf die gesetzliche Verpflichtung hinweisen. Gut zu wissen: Der Arbeitgeber kann Beschäftigten nicht krankheitsbedingt kündigen, wenn er keine Eingliederungsangebote gemacht hat. In der Regel lassen Arbeitsgerichte solche Kündigungen nicht gelten.

Was ist, wenn der Angestellte die Vorschläge nicht annimmt?

Mitarbeiter haben die freie Wahl: Sie können Vorschlägen zur Eingliederung zustimmen oder nicht. Aber: Wird dem Betreffenden in der Folge krankheitsbedingt gekündigt, kann er sich nicht darauf berufen, dass der Arbeitgeber keine Angebote zum Wiedereinstieg gemacht habe.

Wie sieht die betriebliche Wiedereingliederung konkret aus?

Die Organisation ist individuell, je nach Betrieb und Mitarbeiter. „Es gibt kein enges Korsett dafür“, sagt Weiler. Am häufigsten sei das Modell, dass Angestellte in Teilzeit anfangen und ihre Arbeitszeit dann Stück für Stück steigern. Viele machen begleitend eine Reha, andere erholen sich nach den kürzeren Arbeitstagen zu Hause. Eine andere Möglichkeit sind Anpassungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel ein höhenverstellbarer Schreibtisch, andere Arbeitszeiten oder neue Aufgaben. Das kann zum Beispiel ein Wechsel in die Verwaltung sein, wenn jemand nicht mehr körperlich arbeiten kann.

Wie wirkt sich die betrieblichen Wiedereingliederung auf das Gehalt aus?

Bei einer stufenweise Wiedereingliederung, bei der die Arbeitszeit reduziert und dann nach und nach angehoben wird, bleiben Angestellte im Krankenstand und bekommen Krankengeld. Arbeitgeber müssen also kein Gehalt zahlen.

Schwer heben? Wegen des Rheumas geht das nicht mehr. Lange sitzen? Ist nach dem Bandscheibenvorfall unmöglich geworden. Wenn Beschäftigte wegen einer Krankheit nicht mehr wie gewohnt arbeiten können, sind Arbeitgeber in der Pflicht. Sie müssen dem Mitarbeiter Angebote machen, wie dieser im Betrieb weiterarbeiten kann. Laut Gesetz heißt das „Betriebliches Eingliederungsmanagement“. Doch was heißt das eigentlich? Wichtige Fragen und Antworten dazu: Wer hat Anspruch auf betriebliches Eingliederungsmanagement? Jeder Beschäftigte. „Viele wissen das aber nicht“, sagt Stephan Weiler, Vorstandsmitglied bei der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM). Geregelt ist der Anspruch in Paragraf 167 im neunten Buch des Sozialgesetzbuchs. Wie lange müssen Beschäftigte krank gefehlt haben? Mindestens sechs Wochen innerhalb eines Jahres, die nicht am Stück anfallen müssen: Auch wer mehrfach krank fehlt und zusammengerechnet auf mehr als sechs Wochen kommt, hat den Anspruch darauf. Dabei gelten die vorangegangenen zwölf Monate, nicht das Kalenderjahr. Wer ist in der Pflicht bei der betrieblichen Wiedereingliederung? Vom Gesetz her muss der Arbeitgeber selbst aktiv werden und ein Angebot zur Wiedereingliederung machen, sagt Weiler. Strafen gibt es zwar keine, wenn der Arbeitgeber nichts unternimmt. Allerdings können Angestellte ihren Betrieb auf die gesetzliche Verpflichtung hinweisen. Gut zu wissen: Der Arbeitgeber kann Beschäftigten nicht krankheitsbedingt kündigen, wenn er keine Eingliederungsangebote gemacht hat. In der Regel lassen Arbeitsgerichte solche Kündigungen nicht gelten. Was ist, wenn der Angestellte die Vorschläge nicht annimmt? Mitarbeiter haben die freie Wahl: Sie können Vorschlägen zur Eingliederung zustimmen oder nicht. Aber: Wird dem Betreffenden in der Folge krankheitsbedingt gekündigt, kann er sich nicht darauf berufen, dass der Arbeitgeber keine Angebote zum Wiedereinstieg gemacht habe. Wie sieht die betriebliche Wiedereingliederung konkret aus? Die Organisation ist individuell, je nach Betrieb und Mitarbeiter. „Es gibt kein enges Korsett dafür“, sagt Weiler. Am häufigsten sei das Modell, dass Angestellte in Teilzeit anfangen und ihre Arbeitszeit dann Stück für Stück steigern. Viele machen begleitend eine Reha, andere erholen sich nach den kürzeren Arbeitstagen zu Hause. Eine andere Möglichkeit sind Anpassungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel ein höhenverstellbarer Schreibtisch, andere Arbeitszeiten oder neue Aufgaben. Das kann zum Beispiel ein Wechsel in die Verwaltung sein, wenn jemand nicht mehr körperlich arbeiten kann. Wie wirkt sich die betrieblichen Wiedereingliederung auf das Gehalt aus? Bei einer stufenweise Wiedereingliederung, bei der die Arbeitszeit reduziert und dann nach und nach angehoben wird, bleiben Angestellte im Krankenstand und bekommen Krankengeld. Arbeitgeber müssen also kein Gehalt zahlen.
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