Erreichbarkeit im Urlaub und nach Feierabend
Darf ich meine Mitarbeiter im Urlaub anrufen?

Müssen Mitarbeiter erreichbar sein, wenn der Chef im Urlaub, nach Feierabend oder am Wochenende anruft? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Erreichbarkeit im Urlaub
© Werner Dieterich / Getty Images

Urlaubszeit – das heißt für die meisten Angestellten: bloß keinen Gedanken an die Arbeit verschwenden. Bei einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag von TÜV Rheinland gaben fast 80 Prozent der rund 2900 Befragten an, ihr Chef erwarte eher selten oder nie, dass sie im Urlaub erreichbar sind.

Aber was, wenn in der Urlaubszeit Probleme im Unternehmen auftreten? Dürfen Arbeitgeber Mitarbeiter dann anrufen? Und muss der Angestellte ans Telefon gehen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Erreichbarkeit von Arbeitnehmern nach Feierabend und im Urlaub.

Müssen Mitarbeiter nach Feierabend erreichbar sein?

Grundsätzlich gilt: In der Regel sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Anrufe nach Feierabend und im Urlaub anzunehmen, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Arbeitnehmer schulden ihrem Chef keine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit. Eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag, die das von Mitarbeitern fordert, sei unwirksam, sagt Bredereck. Laut Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Diese darf auf maximal zehn Stunden verlängert werden – aber nur, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder von 24 Wochen durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden werktäglich gearbeitet wird.

Nicht selten fühlen sich Beschäftigte aber dazu verpflichtet, nach Feierabend ans Telefon zu gehen, wenn der Chef anruft. Was als Kompromiss helfen könnte, sind klare Absprachen – zum Beispiel, dass der Arbeitgeber nur in bestimmten Notfällen anrufen kann, die man konkret umreißt. Wenn es konkrete Absprachen in einem rechtlich zulässigen Rahmen gibt für einen Anruf in einem bestimmten Zeitfenster, sollten Mitarbeiter dann auch erreichbar sein, so Bredereck.

Müssen Mitarbeiter an Feiertagen erreichbar sein?

An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sollen sich Arbeitnehmer ausruhen – und das rund um die Uhr. Laut Arbeitszeitgesetz dürfen sie von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Sie sind also nicht dazu verpflichtet, Anrufe anzunehmen. Ausgenommen davon sind nur bestimmte Berufsgruppen, wie etwa Feuerwehrleute oder Krankenschwestern. Nur wenn die Arbeit nicht am Werktag erledigt werden kann, kann auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Übrigens: Hier erhalten Sie einen Überblick über die Rechtslage zum Feiertagszuschlag.

Was gilt für Führungskräfte?

Die Frage der Erreichbarkeit nach Feierabend hängt aber auch von der Position im Unternehmen ab. Von Angestellten mit viel Verantwortung könne man durchaus erwarten, dass sie auch nach Dienstschluss in Notfällen erreichbar sind, erklärt der Arbeitsrechtler. Dies stehe so explizit meistens nicht in Arbeitsverträgen. Es ergebe sich aber indirekt aus der Stellenbeschreibung und einer entsprechend hohen Vergütung.

Welche Ausnahmen gibt es noch?

Klar ist der Fall zum Beispiel bei Bereitschaftsdiensten: Da ist Erreichbarkeit Pflicht. Diese Dienste werden aber auch vergütet und gelten als Arbeitszeit, sagt Bredereck.

Lesen Sie dazu auch: Rufbereitschaft: Regeln zu Vergütung und Arbeitszeit

Was gilt für die Erreichbarkeit im Urlaub?

Im Urlaub erreichbar zu bleiben, darf der Arbeitgeber nicht von seinen Mitarbeitern verlangen – auch nicht von den Führungskräften. Schließlich soll Urlaub der Erholung dienen – und die kann sich nicht recht einstellen, wenn sich der Chef jederzeit melden kann. Das hat auch das Bundesarbeitsgericht bestätigt: Demzufolge darf der Arbeitgeber nur bei „zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen“ anrufen (Az. 9 AZR – 405/99). „Betriebliche Engpässe allein reichen hierfür sicher nicht, es müsste sich schon um eine Art Existenzbedrohung des Arbeitgebers handeln, die nur der Arbeitnehmer abwenden kann“, sagt Bredereck.

Hierbei spielt es übrigens keine Rolle, ob der Arbeitnehmer zuhause auf dem Balkon oder unter Palmen in der Karibik in der Sonne liegt. Mitarbeiter müssten ihre Freizeit uneingeschränkt selbstbestimmt nutzen können. „Das ist dann nicht gewährleistet, wenn der Arbeitnehmer trotz der Freistellung ständig damit rechnen muss, zur Arbeit abgerufen zu werden“, schrieben die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

Das gilt allerdings nur für die Zeit, in der Mitarbeiter ihren gesetzlichen Mindesturlaub genommen haben (Bundesarbeitsgericht, Az. 9 AZR – 405/99). Laut Bundesurlaubsgesetz (§ 3 Abs. 1 BurlG) haben Arbeitnehmer, die an fünf Tagen pro Woche arbeiten, Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage Urlaub (bei einer 6-Tage-Woche 24 Arbeitstage). Der darüber hinausgehende Urlaub ist in der Regel in Arbeits- oder Tarifverträgen vereinbart und beträgt meist zwischen 25 und 30 Tagen. Während vertraglich vereinbarter Urlaubstage dürfen Mitarbeiter sehr wohl aus dem Urlaub zurückgerufen werden. Wer hier Streit vermeiden will, muss daher vorher mit seinem Mitarbeiter klären, ob ein anstehender Urlaub nun der gesetzliche Mindesturlaub oder der vertragliche Urlaub ist.

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Muss das Diensthandy im Urlaub anbleiben?

Auch das würde dem Urlaubszweck nach dem Bundesurlaubsgesetz widersprechen, wenn sich der Mitarbeiter dadurch gestört fühlt. Im Normalfall darf das Handy im Urlaub also ausgeschaltet bleiben. Dasselbe gilt für E-Mails oder Kurznachrichten: Sie dürfen ignoriert werden.

Urlaubszeit - das heißt für die meisten Angestellten: bloß keinen Gedanken an die Arbeit verschwenden. Bei einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag von TÜV Rheinland gaben fast 80 Prozent der rund 2900 Befragten an, ihr Chef erwarte eher selten oder nie, dass sie im Urlaub erreichbar sind. Aber was, wenn in der Urlaubszeit Probleme im Unternehmen auftreten? Dürfen Arbeitgeber Mitarbeiter dann anrufen? Und muss der Angestellte ans Telefon gehen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Erreichbarkeit von Arbeitnehmern nach Feierabend und im Urlaub. Müssen Mitarbeiter nach Feierabend erreichbar sein? Grundsätzlich gilt: In der Regel sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Anrufe nach Feierabend und im Urlaub anzunehmen, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Arbeitnehmer schulden ihrem Chef keine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit. Eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag, die das von Mitarbeitern fordert, sei unwirksam, sagt Bredereck. Laut Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Diese darf auf maximal zehn Stunden verlängert werden – aber nur, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder von 24 Wochen durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden werktäglich gearbeitet wird. Nicht selten fühlen sich Beschäftigte aber dazu verpflichtet, nach Feierabend ans Telefon zu gehen, wenn der Chef anruft. Was als Kompromiss helfen könnte, sind klare Absprachen - zum Beispiel, dass der Arbeitgeber nur in bestimmten Notfällen anrufen kann, die man konkret umreißt. Wenn es konkrete Absprachen in einem rechtlich zulässigen Rahmen gibt für einen Anruf in einem bestimmten Zeitfenster, sollten Mitarbeiter dann auch erreichbar sein, so Bredereck. Müssen Mitarbeiter an Feiertagen erreichbar sein? An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sollen sich Arbeitnehmer ausruhen – und das rund um die Uhr. Laut Arbeitszeitgesetz dürfen sie von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Sie sind also nicht dazu verpflichtet, Anrufe anzunehmen. Ausgenommen davon sind nur bestimmte Berufsgruppen, wie etwa Feuerwehrleute oder Krankenschwestern. Nur wenn die Arbeit nicht am Werktag erledigt werden kann, kann auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Übrigens: Hier erhalten Sie einen Überblick über die Rechtslage zum Feiertagszuschlag. [mehr-zum-thema] Was gilt für Führungskräfte? Die Frage der Erreichbarkeit nach Feierabend hängt aber auch von der Position im Unternehmen ab. Von Angestellten mit viel Verantwortung könne man durchaus erwarten, dass sie auch nach Dienstschluss in Notfällen erreichbar sind, erklärt der Arbeitsrechtler. Dies stehe so explizit meistens nicht in Arbeitsverträgen. Es ergebe sich aber indirekt aus der Stellenbeschreibung und einer entsprechend hohen Vergütung. Welche Ausnahmen gibt es noch? Klar ist der Fall zum Beispiel bei Bereitschaftsdiensten: Da ist Erreichbarkeit Pflicht. Diese Dienste werden aber auch vergütet und gelten als Arbeitszeit, sagt Bredereck. Lesen Sie dazu auch: Rufbereitschaft: Regeln zu Vergütung und Arbeitszeit Was gilt für die Erreichbarkeit im Urlaub? Im Urlaub erreichbar zu bleiben, darf der Arbeitgeber nicht von seinen Mitarbeitern verlangen – auch nicht von den Führungskräften. Schließlich soll Urlaub der Erholung dienen – und die kann sich nicht recht einstellen, wenn sich der Chef jederzeit melden kann. Das hat auch das Bundesarbeitsgericht bestätigt: Demzufolge darf der Arbeitgeber nur bei „zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen“ anrufen (Az. 9 AZR – 405/99). "Betriebliche Engpässe allein reichen hierfür sicher nicht, es müsste sich schon um eine Art Existenzbedrohung des Arbeitgebers handeln, die nur der Arbeitnehmer abwenden kann", sagt Bredereck. Hierbei spielt es übrigens keine Rolle, ob der Arbeitnehmer zuhause auf dem Balkon oder unter Palmen in der Karibik in der Sonne liegt. Mitarbeiter müssten ihre Freizeit uneingeschränkt selbstbestimmt nutzen können. "Das ist dann nicht gewährleistet, wenn der Arbeitnehmer trotz der Freistellung ständig damit rechnen muss, zur Arbeit abgerufen zu werden", schrieben die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Das gilt allerdings nur für die Zeit, in der Mitarbeiter ihren gesetzlichen Mindesturlaub genommen haben (Bundesarbeitsgericht, Az. 9 AZR – 405/99). Laut Bundesurlaubsgesetz (§ 3 Abs. 1 BurlG) haben Arbeitnehmer, die an fünf Tagen pro Woche arbeiten, Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage Urlaub (bei einer 6-Tage-Woche 24 Arbeitstage). Der darüber hinausgehende Urlaub ist in der Regel in Arbeits- oder Tarifverträgen vereinbart und beträgt meist zwischen 25 und 30 Tagen. Während vertraglich vereinbarter Urlaubstage dürfen Mitarbeiter sehr wohl aus dem Urlaub zurückgerufen werden. Wer hier Streit vermeiden will, muss daher vorher mit seinem Mitarbeiter klären, ob ein anstehender Urlaub nun der gesetzliche Mindesturlaub oder der vertragliche Urlaub ist. Muss das Diensthandy im Urlaub anbleiben? Auch das würde dem Urlaubszweck nach dem Bundesurlaubsgesetz widersprechen, wenn sich der Mitarbeiter dadurch gestört fühlt. Im Normalfall darf das Handy im Urlaub also ausgeschaltet bleiben. Dasselbe gilt für E-Mails oder Kurznachrichten: Sie dürfen ignoriert werden.
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