Zugriff auf den Dienst-PC
Wann Arbeitgeber sich Zugang verschaffen dürfen

E-Mails, Aufträge, Projekte: Fällt ein Mitarbeiter plötzlich länger aus, können auf seinem PC wichtige Dokumente liegen, die der Arbeitgeber braucht. Unter welchen Umständen der Zugriff erlaubt ist.

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Zugriff verweigert: Darf ein Mitarbeiter seinen PC auch privat nutzen, darf der Arbeitgeber sich keinen Zugang zu den Daten verschaffen.
Zugriff verweigert: Darf ein Mitarbeiter seinen PC auch privat nutzen, darf der Arbeitgeber sich keinen Zugang zu den Daten verschaffen.
© strixcode / Fotolia.com

Arbeitgeber dürfen auf den Rechner eines Mitarbeiters zugreifen, wenn dieser länger fehlt – zum Beispiel aufgrund von Krankheit. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass mit dem Mitarbeiter vereinbart worden ist, dass der PC nur dienstlich genutzt wird, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Gegebenenfalls kann der Arbeitgeber für den Zugriff auf das Benutzerkonto des Mitarbeiters auch Passwörter zurücksetzen lassen. „Das ist zulässig, wenn für den Arbeitgeber keine andere Möglichkeit besteht“, sagt Oberthür.

Zugriff nur mit Begründung erlaubt

Wie tief der Arbeitgeber in die Daten auf dem Rechner eintauchen darf, muss in Verhältnis zu den betrieblichen Erfordernissen stehen, sagt Oberthür. Sie erklärt es am Beispiel: Manchmal reicht es schon, ins E-Mail-Postfach eine Abwesenheitsnotiz einzufügen. Hat der kranke Kollege per E-Mail Kontakt mit wichtigen Kunden, kann es erforderlich sein, auch E-Mails zu öffnen. Der Arbeitgeber müsse erklären können, aus welchem Zweck er auf bestimmte Daten zugreift. „Er muss dafür eine Rechtfertigung haben“, betont Oberthür.

Privat genutzte Geräte sind tabu

Hat der Mitarbeiter mit seinem Arbeitgeber vereinbart, dass der Computer auch privat genutzt werden darf, darf der Arbeitgeber ohne sein Einverständnis beispielsweise nicht auf dessen E-Mail-Postfach zugreifen. Macht er es doch, kann das strafbar sein. Denn er verletzt dann eventuell das Fernmeldegeheimnis, so die Rechtsanwältin.

Was für Papierdokumente gilt

Ähnliche Regeln gelten auch im nicht-digitalen Bereich, ergänzt sie. Rein dienstliche Unterlagen des Mitarbeiters darf der Arbeitgeber in dessen Abwesenheit durchgehen, wenn es zu betrieblichen Zwecken nötig ist. Private Dokumente sind dagegen tabu.

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Arbeitgeber dürfen auf den Rechner eines Mitarbeiters zugreifen, wenn dieser länger fehlt - zum Beispiel aufgrund von Krankheit. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass mit dem Mitarbeiter vereinbart worden ist, dass der PC nur dienstlich genutzt wird, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Gegebenenfalls kann der Arbeitgeber für den Zugriff auf das Benutzerkonto des Mitarbeiters auch Passwörter zurücksetzen lassen. "Das ist zulässig, wenn für den Arbeitgeber keine andere Möglichkeit besteht", sagt Oberthür. Zugriff nur mit Begründung erlaubt Wie tief der Arbeitgeber in die Daten auf dem Rechner eintauchen darf, muss in Verhältnis zu den betrieblichen Erfordernissen stehen, sagt Oberthür. Sie erklärt es am Beispiel: Manchmal reicht es schon, ins E-Mail-Postfach eine Abwesenheitsnotiz einzufügen. Hat der kranke Kollege per E-Mail Kontakt mit wichtigen Kunden, kann es erforderlich sein, auch E-Mails zu öffnen. Der Arbeitgeber müsse erklären können, aus welchem Zweck er auf bestimmte Daten zugreift. "Er muss dafür eine Rechtfertigung haben", betont Oberthür. Privat genutzte Geräte sind tabu Hat der Mitarbeiter mit seinem Arbeitgeber vereinbart, dass der Computer auch privat genutzt werden darf, darf der Arbeitgeber ohne sein Einverständnis beispielsweise nicht auf dessen E-Mail-Postfach zugreifen. Macht er es doch, kann das strafbar sein. Denn er verletzt dann eventuell das Fernmeldegeheimnis, so die Rechtsanwältin. Was für Papierdokumente gilt Ähnliche Regeln gelten auch im nicht-digitalen Bereich, ergänzt sie. Rein dienstliche Unterlagen des Mitarbeiters darf der Arbeitgeber in dessen Abwesenheit durchgehen, wenn es zu betrieblichen Zwecken nötig ist. Private Dokumente sind dagegen tabu.