Zum Schluss steigt man noch einmal gemeinsam in den Ring. Hat der Finanzbeamte in einem Betrieb alle Bücher durchgewälzt und die Rechnungen überprüft, setzt er sich mit dem Unternehmer zusammen und handelt mit ihm aus, wie viel Steuer der genau nachzuzahlen hat. "Das ist eine Konfrontation, ein Duell", schwärmt Rolf Leuner, Partner bei Rödl & Partner in Nürnberg. "Da wird schon mal geblufft, auf beiden Seiten, und mit zweifelhafter Rechtsprechung argumentiert." Günter Maier, Partner im Freiburger Büro von Graf von Westphalen, kennt Finanzbeamte, die es mit dem Rollenspiel Good Boy - Bad Boy versucht haben, das die Kriminalpolizei bei der Vernehmung mutmaßlicher Verbrecher anwendet. "Der Prüfer hat den harten Burschen gegeben, sein Vorgesetzter den Schlichter."
Die Abgabenordnung schreibt vor, dass es nach jeder Betriebsprüfung eine Schlussbesprechung geben muss. Die entfällt nur, wenn alle Bücher korrekt waren oder das Unternehmen selbst auf das Gespräch verzichtet. Ansonsten geht es bei den Terminen um viel Geld. 2009 haben Betriebsprüfungen dem Fiskus Mehreinnahmen von 20,9 Milliarden Euro gebracht.
In dem Gespräch geht es um "strittige Sachverhalte sowie die rechtliche Beurteilung der Prüfungsfeststellungen und ihre steuerlichen Auswirkungen". Das Finanzamt darf natürlich nichts verschenken. Es muss nach Gesetz entscheiden und sein Vorgehen später auch Rechnungsprüfern erklären können. Trotzdem gibt es Spielräume.
Zum einen bei der Definition, von welchen Tatsachen bei der Besteuerung auszugehen ist. Wie groß zum Beispiel der Warenvorrat der Firma zu einem bestimmten Zeitpunkt war. Darüber zu verhandeln ist zulässig, wenn es zu aufwendig wäre, alle Fakten zu ermitteln und deshalb auch das Finanzamt ein Interesse daran hat, sich auf einen Kompromiss zu einigen.
Spielraum gibt es auch in einzelnen Rechtsfragen. Etwa bei der Frage, nach welchen Regeln der Warenvorrat steuerlich zu bewerten ist. Das musste Axel Brinkmann voriges Jahr schmerzlich erfahren, der Geschäftsführer von Steinlen Elektromaschinenbau. "Zur Bewertung unserer Warenvorräte hatten wir eine Vereinbarung mit einem früheren Prüfer. Doch die interessierte seinen Nachfolger nicht." Der pochte auf eine geänderte Rechtsprechung. Er kam Brinkmann nur bei der Frage entgegen, ab wann das neue Recht angewendet werden sollte. "Das brachte ein paar Euro Zinsvorteil. Nicht viel im Vergleich zu dem gesamten Nachteil. Der war im fünfstelligen Bereich."
Welches Argument sich durchsetzt, ist oft eine Frage der Verhandlungspsychologie. Und da kommt Taktik ins Spiel. Steuerberater Maier achtet in der Schlussbesprechung sehr genau auf die Themenreihenfolge. "Ich fange gern mit einem Punkt an, bei dem ich mich durchsetzen kann." Dann folge einer, bei dem er nachgibt. "Das dämpft die mögliche Angriffslust der Finanzbeamten etwas, erzeugt gleichzeitig eine versöhnliche Situation von Geben und Nehmen und erhöht so die Bereitschaft, unsere Argumente zu akzeptieren."
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