AfA-Tabelle
Wie Sie Anschaffungskosten über Jahre verteilen

Unternehmen können das Finanzamt an der Anschaffung von Immobilien und Mobilien beteiligen. Die Investitionskosten dürfen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings gilt: Ab einem bestimmten Wert müssen die Anschaffungskosten auf den Nutzungszeitraum verteilt, also abgeschrieben werden.

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Investitionen, die nicht im ersten Jahr vollständig bei der Steuer angegeben werden können, werden über mehrere Jahre abgeschrieben. Der Gesetzgeber hat in so genannten AfA (Absetzung für Abnutzung)-Tabellen genau vorgeschrieben, welche Anschaffungen wie lange in den Büchern der Firma stehen müssen.

Je nach Branche und Anschaffungszeitpunkt gelten unterschiedliche Werte für die meisten Güter. Es gibt jedoch auch allgemein verwendbare Güter, deren Fristen von diesen Faktoren unabhängig sind.

Beispiele für allgemein verwendbare Güter:
PC 3 Jahre
Telefonanlage 10 Jahre
Mobiltelefon 5 Jahre
Büromöbel 13 Jahre
Kopierer 7 Jahre
Pkws 6 Jahre
Lastwagen 9 Jahre
Hochregallager 15 Jahre
Drehbänke 16 Jahre
Laboreinrichtungen 14 Jahre

Welche Afa-Regeln gibt es?

Zu unterscheiden ist zunächst zwischen der linearen und der degressiven Abschreibung. Im ersten Fall werden die Anschaffungskosten jährlich in gleich hohen Beträgen abgeschrieben. Im Fall der degressiven Abschreibung werden die angegebenen Beträge während der Nutzungsdauer immer kleiner.

Für Anschaffungen mit geringerem Wert gelten Sonderregelungen – abhängig vom tatsächlichen Kaufpreis und dem Kaufdatum.

Bei Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2007 gilt, dass bis zu einem Nettowert von einschließlich 410 Euro die Aufwendungen sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden können (aber nicht müssen). Teurere Güter müssen auf ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden – wahlweise linear oder degressiv nach den vorgeschriebenen AfA-Tabellen. Für Investitionen aus den Jahren 2006 und 2007 gilt zudem: Der degressive Abschreibungssatz liegt beim Dreifachen der linearen Abschreibung, höchstens aber bei 30 Prozent.

Bei Käufen ab dem 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 werden drei Stufen unterschieden: Bewegliche Güter des Anlagevermögens bis einschließlich 150 Euro Anschaffungskosten müssen sofort abgeschrieben werden. Für Investitionen zwischen 150 Euro und 1000 Euro ist ein Sammelposten zu bilden, dieser ist über fünf Jahre hinweg linear abzuschreiben.

Wird die 1000-Euro-Grenze überschritten, ist die Abschreibung verteilt auf die Nutzungsdauer vorzunehmen – es ist aber nur noch die lineare Afa erlaubt. Ausnahme: Güter, die ab dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2010 angeschafft werden, dürfen auch degressiv angesetzt werden – in Höhe des 2,5-fachen des linearen Satzes, maximal aber 25 Prozent.

Investitionen, die nach dem 1. Januar 2010 erfolgen, können bis zu einem Nettowert von einschließlich 410 Euro wahlweise sofort abgeschrieben werden. Bei einem Betrag von mehr als 150 Euro sind die Anschaffungen in einem gesonderten Verzeichnis aufzulisten. Alternativ kann für Güter über 150 Euro bis einschließlich 1000 Euro auch ein Sammelposten gebildet werden, der gleichmäßig über fünf Jahre hinweg abzuschreiben ist.

Für Ausgaben, die 1000 Euro überschreiten, gilt die Afa über den vorgeschriebenen Nutzungszeitraum hinweg. Ab dem 1. Januar 2011 gekaufte Waren dürfen nur noch linear abgeschrieben werden.

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Investitionen, die nicht im ersten Jahr vollständig bei der Steuer angegeben werden können, werden über mehrere Jahre abgeschrieben. Der Gesetzgeber hat in so genannten AfA (Absetzung für Abnutzung)-Tabellen genau vorgeschrieben, welche Anschaffungen wie lange in den Büchern der Firma stehen müssen. Je nach Branche und Anschaffungszeitpunkt gelten unterschiedliche Werte für die meisten Güter. Es gibt jedoch auch allgemein verwendbare Güter, deren Fristen von diesen Faktoren unabhängig sind. Beispiele für allgemein verwendbare Güter: PC 3 Jahre Telefonanlage 10 Jahre Mobiltelefon 5 Jahre Büromöbel 13 Jahre Kopierer 7 Jahre Pkws 6 Jahre Lastwagen 9 Jahre Hochregallager 15 Jahre Drehbänke 16 Jahre Laboreinrichtungen 14 Jahre Welche Afa-Regeln gibt es? Zu unterscheiden ist zunächst zwischen der linearen und der degressiven Abschreibung. Im ersten Fall werden die Anschaffungskosten jährlich in gleich hohen Beträgen abgeschrieben. Im Fall der degressiven Abschreibung werden die angegebenen Beträge während der Nutzungsdauer immer kleiner. Für Anschaffungen mit geringerem Wert gelten Sonderregelungen - abhängig vom tatsächlichen Kaufpreis und dem Kaufdatum. Bei Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2007 gilt, dass bis zu einem Nettowert von einschließlich 410 Euro die Aufwendungen sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden können (aber nicht müssen). Teurere Güter müssen auf ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden - wahlweise linear oder degressiv nach den vorgeschriebenen AfA-Tabellen. Für Investitionen aus den Jahren 2006 und 2007 gilt zudem: Der degressive Abschreibungssatz liegt beim Dreifachen der linearen Abschreibung, höchstens aber bei 30 Prozent. Bei Käufen ab dem 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 werden drei Stufen unterschieden: Bewegliche Güter des Anlagevermögens bis einschließlich 150 Euro Anschaffungskosten müssen sofort abgeschrieben werden. Für Investitionen zwischen 150 Euro und 1000 Euro ist ein Sammelposten zu bilden, dieser ist über fünf Jahre hinweg linear abzuschreiben. Wird die 1000-Euro-Grenze überschritten, ist die Abschreibung verteilt auf die Nutzungsdauer vorzunehmen - es ist aber nur noch die lineare Afa erlaubt. Ausnahme: Güter, die ab dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2010 angeschafft werden, dürfen auch degressiv angesetzt werden - in Höhe des 2,5-fachen des linearen Satzes, maximal aber 25 Prozent. Investitionen, die nach dem 1. Januar 2010 erfolgen, können bis zu einem Nettowert von einschließlich 410 Euro wahlweise sofort abgeschrieben werden. Bei einem Betrag von mehr als 150 Euro sind die Anschaffungen in einem gesonderten Verzeichnis aufzulisten. Alternativ kann für Güter über 150 Euro bis einschließlich 1000 Euro auch ein Sammelposten gebildet werden, der gleichmäßig über fünf Jahre hinweg abzuschreiben ist. Für Ausgaben, die 1000 Euro überschreiten, gilt die Afa über den vorgeschriebenen Nutzungszeitraum hinweg. Ab dem 1. Januar 2011 gekaufte Waren dürfen nur noch linear abgeschrieben werden.
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