Mit dem IAB Steuern sparen
Wie Sie mithilfe des Investitionssteuerabzugs Steuern sparen

Wer sich Maschinen und Bürogeräte kauft, kann diese sofort und komplett absetzen – mithilfe des Investitionsabzugsbetrags. Was man anschaffen will, interessiert das Finanzamt nicht mehr.

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Mit dem IAB Steuern sparen
© Carol Yepes / Moment / Gettyimages

Unternehmer und Freiberufler, die demnächst Maschinen, Büromöbel oder Fahrzeuge anschaffen wollen, dürfen bekanntlich einen Teil der Kosten vorab geltend machen – und zwar als Investitionsabzugsbetrag (IAB). Dabei sind sie ab 2016 erheblich flexibler, denn sie brauchen der Finanzbehörde nicht mehr nachzuweisen, dass sie tatsächlich investieren wollen. Auch nicht, welche Anlagegüter konkret angeschafft oder selbst hergestellt werden sollen und welche Aufwendungen dafür voraussichtlich anfallen.

Bisher gab es hierüber oft Streit mit dem Finanzamt. Wenn etwa ein Unternehmer den IAB für eine Maschine geltend gemacht hatte, dann aber einen Transporter kaufen wollte, strichen die Beamten alle Vorteile und verlangten obendrein Strafzinsen. Ab sofort interessiert es die Behörde nicht mehr, was man anschaffen oder herstellen will. Man muss ihr nur noch die Höhe des IAB zur Überwachung elektronisch übermitteln. So steht es im Gesetz.

Wer profitiert davon?

Davon profitieren Unternehmer mit höchstens 235.000 Euro Eigenkapital und Einnahmen-Überschuss-Rechner mit maximal 100.000 Euro Gewinn. Sie können bis zu 40 Prozent der Kosten für geplante Investitionen (ohne Immobilien) als IAB abziehen. Und so den Gewinn um bis zu 200.000 Euro drücken. Investieren müssen sie erst binnen drei Jahren.

Achtung: Der IAB ist später von den tatsächlichen Investitionskosten abzuziehen, der Restbetrag über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Das eröffnet eine Extra-Sparchance bei billigen Anlagegütern. Hier kann man den Restbetrag oft auf einen Schlag absetzen – wenn er höchstens 410 Euro (netto) pro Anlagegut ausmacht. Dann nämlich gelten die Anschaffungen als geringwertige Wirtschaftsgüter.

Vorteilsrechnung

Ein Firmenchef will 2017 insgesamt 50 Büromöbel kaufen. Anschaffungskosten pro Stück: 680 Euro, insgesamt 34 000 Euro. 40 Prozent davon, also 13 600 Euro, setzt er 2016 als Investitionsabzugsbetrag (IAB) ab. Von den Anschaffungskosten muss er 2017 den IAB abziehen, wodurch sie von 680 auf 408 Euro pro Stück sinken. Da sie somit unter der 410-Euro-Grenze liegen, gelten die Stühle als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und können komplett abgeschrieben werden. Ohne IAB wären die Möbel als GWG-Sammelposten über fünf Jahre abzuschreiben, also mit 6800 Euro pro Jahr.

Die Rechnung vergleicht die Ersparnis 2016/17:

Anschaffung der Stühle mit Abzugsbetrag (IAB)
IAB (2016) 13.600 Euro
GWG (2017) 20.400 Euro
Insgesamt absetzbar 34.000 Euro
Steuerersparnis (bei Steuersatz 45%) 17.894 Euro
Mehr gespart 2016/17 12.240 Euro

 

Unser Experte
klaus-buehrer Klaus Bührer ist Steuerberater in der Kanzlei Dornbach in München.
Anschaffung der Stühle ohne Abzugsbetrag (IAB)
Im ersten Jahr absetzbarer GWG-Sammelposten (2017) 6800 Euro
Steuerersparnis (bei Steuersatz 45%) 3060 Euro

Wie Sie noch mehr Steuern sparen können, lesen Sie in unserem Artikel „Steuern sparen für Unternehmer: 37 legale Steuertipps„.

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Unternehmer und Freiberufler, die demnächst Maschinen, Büromöbel oder Fahrzeuge anschaffen wollen, dürfen bekanntlich einen Teil der Kosten vorab geltend machen – und zwar als Investitionsabzugsbetrag (IAB). Dabei sind sie ab 2016 erheblich flexibler, denn sie brauchen der Finanzbehörde nicht mehr nachzuweisen, dass sie tatsächlich investieren wollen. Auch nicht, welche Anlagegüter konkret angeschafft oder selbst hergestellt werden sollen und welche Aufwendungen dafür voraussichtlich anfallen. Bisher gab es hierüber oft Streit mit dem Finanzamt. Wenn etwa ein Unternehmer den IAB für eine Maschine geltend gemacht hatte, dann aber einen Transporter kaufen wollte, strichen die Beamten alle Vorteile und verlangten obendrein Strafzinsen. Ab sofort interessiert es die Behörde nicht mehr, was man anschaffen oder herstellen will. Man muss ihr nur noch die Höhe des IAB zur Überwachung elektronisch übermitteln. So steht es im Gesetz. Wer profitiert davon? Davon profitieren Unternehmer mit höchstens 235.000 Euro Eigenkapital und Einnahmen-Überschuss-Rechner mit maximal 100.000 Euro Gewinn. Sie können bis zu 40 Prozent der Kosten für geplante Investitionen (ohne Immobilien) als IAB abziehen. Und so den Gewinn um bis zu 200.000 Euro drücken. Investieren müssen sie erst binnen drei Jahren. Achtung: Der IAB ist später von den tatsächlichen Investitionskosten abzuziehen, der Restbetrag über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Das eröffnet eine Extra-Sparchance bei billigen Anlagegütern. Hier kann man den Restbetrag oft auf einen Schlag absetzen – wenn er höchstens 410 Euro (netto) pro Anlagegut ausmacht. Dann nämlich gelten die Anschaffungen als geringwertige Wirtschaftsgüter. Vorteilsrechnung Ein Firmenchef will 2017 insgesamt 50 Büromöbel kaufen. Anschaffungskosten pro Stück: 680 Euro, insgesamt 34 000 Euro. 40 Prozent davon, also 13 600 Euro, setzt er 2016 als Investitionsabzugsbetrag (IAB) ab. Von den Anschaffungskosten muss er 2017 den IAB abziehen, wodurch sie von 680 auf 408 Euro pro Stück sinken. Da sie somit unter der 410-Euro-Grenze liegen, gelten die Stühle als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und können komplett abgeschrieben werden. Ohne IAB wären die Möbel als GWG-Sammelposten über fünf Jahre abzuschreiben, also mit 6800 Euro pro Jahr. Die Rechnung vergleicht die Ersparnis 2016/17: Anschaffung der Stühle mit Abzugsbetrag (IAB) IAB (2016) 13.600 Euro GWG (2017) 20.400 Euro Insgesamt absetzbar 34.000 Euro Steuerersparnis (bei Steuersatz 45%) 17.894 Euro Mehr gespart 2016/17 12.240 Euro   Anschaffung der Stühle ohne Abzugsbetrag (IAB) Im ersten Jahr absetzbarer GWG-Sammelposten (2017) 6800 Euro Steuerersparnis (bei Steuersatz 45%) 3060 Euro Wie Sie noch mehr Steuern sparen können, lesen Sie in unserem Artikel "Steuern sparen für Unternehmer: 37 legale Steuertipps".
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