Verjährungsfrist bei Bausparverträgen
Wie lang Sie Darlehensgebühren zurückfordern können

Darlehensgebühren für Bausparverträge sind laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs unzulässig. Aber wie viel Zeit hat man, die Gebühr zurückzufordern? Was Sie über die Verjährung wissen sollten.

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Bausparkassen dürfen laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Darlehensgebühr verlangen.
Bausparkassen dürfen laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Darlehensgebühr verlangen.
© dpa

2014 kippte der Bundesgerichtshof (BGH) die Kreditgebühren für Verbraucher- und Immobilienkredite. Viele Kunden konnten sich seither ihr zu Unrecht gezahltes Geld zurückholen. Nun hat der BGH in einem ähnlichen Urteil die Darlehensgebühr bei Bausparverträgen für unzulässig erklärt, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligten. Bausparer, die für die Nutzung ihres Darlehens eine Gebühr gezahlt haben, dürfen darauf hoffen, ihr Geld erstattet zu bekommen.

Bei welchen Bausparverträgen kann ich die Darlehensgebühr zurückfordern?

Nach Auskunft der Dachverbände sieht keine der 20 Bausparkassen die Darlehensgebühr noch in ihren aktuellen Tarifen vor. Schwäbisch Hall hat sie nach eigenen Angaben bereits 2000 abgeschafft. Wüstenrot bietet seit Oktober 2013 keine Tarife mit der Gebühr mehr an. Früher war sie nach Angaben der klagenden Verbraucherzentrale NRW aber weit verbreitet. Profitieren können also Kunden mit einem älteren Vertrag, die ihr Darlehen erst beantragen wollen oder die Gebühr vor nicht allzu langer Zeit gezahlt haben.

Innerhalb welcher Verjährungsfrist muss ich die Darlehensgebühr für den Bausparvertrag zurückfordern?

„Wenn Sie 2013 eine Darlehensgebühr gezahlt haben, sollten Sie sich mit Ihrer Rückforderung beeilen“, rät die Verbraucherzentrale Hamburg. „Denn zum Jahreswechsel verjährt Ihr Rückzahlungsanspruch.“ Sie müssen also bis spätestens 31. Dezember tätig werden, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren. Kunden, die ihr Darlehen dagegen erst 2014 oder 2015 in Anspruch genommen und eine Darlehensgebühr bezahlt haben, haben noch mehr Zeit: bis zum 31. Dezember 2017 bzw. 2018.

Ob auch Darlehensgebühren aus früheren Jahren – also vor 2013 – zurückerstattet werden müssen, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. „Die Bausparkasse könnte sich hier aber erst einmal querstellen und sich darauf berufen, dass die Ansprüche verjährt sind“, sagt Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Dann muss man sich fragen, wie sinnvoll es ist, wegen einer Darlehensgebühr von einigen Hundert Euro einen Rechtsstreit mit der Bausparkasse zu beginnen.“

Wie kann ich eine Verjährung verhindern?

Verbraucher können die Verjährung zum Beispiel durch Einreichung einer schriftlichen Beschwerde beim zuständigen Ombudsmann ihrer Bausparkasse verhindern. Die Verjährung wird außerdem durch die Beantragung eines Mahnbescheids vor Gericht oder eine Klage gehemmt. Mehr darüber, wie Sie eine Verjährung Ihrer Ansprüche stoppen können, lesen Sie in diesem Artikel: So verhindern Sie, dass Ihre Forderungen verjähren.

Was muss ich jetzt tun?

Wer ein Darlehen aus einem Bausparvertrag in Anspruch genommen hat, sollte prüfen, ob im Vertrag eine Darlehensgebühr steht. Wenn das der Fall ist, kann man die Bausparkasse zum Beispiel mit einem Musterbrief auffordern, die Gebühr zu erstatten. Solch einen Musterbrief bietet etwa die Verbraucherzentrale Hamburg an.

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2014 kippte der Bundesgerichtshof (BGH) die Kreditgebühren für Verbraucher- und Immobilienkredite. Viele Kunden konnten sich seither ihr zu Unrecht gezahltes Geld zurückholen. Nun hat der BGH in einem ähnlichen Urteil die Darlehensgebühr bei Bausparverträgen für unzulässig erklärt, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligten. Bausparer, die für die Nutzung ihres Darlehens eine Gebühr gezahlt haben, dürfen darauf hoffen, ihr Geld erstattet zu bekommen. Bei welchen Bausparverträgen kann ich die Darlehensgebühr zurückfordern? Nach Auskunft der Dachverbände sieht keine der 20 Bausparkassen die Darlehensgebühr noch in ihren aktuellen Tarifen vor. Schwäbisch Hall hat sie nach eigenen Angaben bereits 2000 abgeschafft. Wüstenrot bietet seit Oktober 2013 keine Tarife mit der Gebühr mehr an. Früher war sie nach Angaben der klagenden Verbraucherzentrale NRW aber weit verbreitet. Profitieren können also Kunden mit einem älteren Vertrag, die ihr Darlehen erst beantragen wollen oder die Gebühr vor nicht allzu langer Zeit gezahlt haben. Innerhalb welcher Verjährungsfrist muss ich die Darlehensgebühr für den Bausparvertrag zurückfordern? "Wenn Sie 2013 eine Darlehensgebühr gezahlt haben, sollten Sie sich mit Ihrer Rückforderung beeilen", rät die Verbraucherzentrale Hamburg. "Denn zum Jahreswechsel verjährt Ihr Rückzahlungsanspruch." Sie müssen also bis spätestens 31. Dezember tätig werden, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren. Kunden, die ihr Darlehen dagegen erst 2014 oder 2015 in Anspruch genommen und eine Darlehensgebühr bezahlt haben, haben noch mehr Zeit: bis zum 31. Dezember 2017 bzw. 2018. Ob auch Darlehensgebühren aus früheren Jahren – also vor 2013 – zurückerstattet werden müssen, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. "Die Bausparkasse könnte sich hier aber erst einmal querstellen und sich darauf berufen, dass die Ansprüche verjährt sind", sagt Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Dann muss man sich fragen, wie sinnvoll es ist, wegen einer Darlehensgebühr von einigen Hundert Euro einen Rechtsstreit mit der Bausparkasse zu beginnen." Wie kann ich eine Verjährung verhindern? Verbraucher können die Verjährung zum Beispiel durch Einreichung einer schriftlichen Beschwerde beim zuständigen Ombudsmann ihrer Bausparkasse verhindern. Die Verjährung wird außerdem durch die Beantragung eines Mahnbescheids vor Gericht oder eine Klage gehemmt. Mehr darüber, wie Sie eine Verjährung Ihrer Ansprüche stoppen können, lesen Sie in diesem Artikel: So verhindern Sie, dass Ihre Forderungen verjähren. Was muss ich jetzt tun? Wer ein Darlehen aus einem Bausparvertrag in Anspruch genommen hat, sollte prüfen, ob im Vertrag eine Darlehensgebühr steht. Wenn das der Fall ist, kann man die Bausparkasse zum Beispiel mit einem Musterbrief auffordern, die Gebühr zu erstatten. Solch einen Musterbrief bietet etwa die Verbraucherzentrale Hamburg an.
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