• Was Unternehmer gegen Plagiate auf Messen tun können

    Wer sein Recht auf einer Messe durchsetzen will, sollte in jedem Fall beglaubigte Kopien der Schutzrechtsurkunden dabeihaben. Was sich damit ausrichten lässt:

    Beschlagnahmen

    Ist schon vor der Messe klar, dass ein Konkurrent mit Kopien geschützter Produkte einreisen will, können Unternehmer ein Grenzbeschlagnahmeverfahren beim zuständigen Hauptzollamt beantragen. Dann kann der Zoll Lieferungen aufhalten und überprüfen – und die Plagiate vor Messestart vernichten. Teilweise beschlagnahmt der Zoll auch noch während der Messe Ausstellungsstücke. Das geht aber nur bei Ausstellern, die nicht aus EU-Staaten kommen.

    Abmahnen

    Wer Nachahmer erwischt, kann sie abmahnen – und ihnen anbieten, eine strafbewehrte Unterlassung zu unterschreiben, nach der sie die Produkte nicht mehr anbieten dürfen. Unterschreibt der Plagiator nicht, bleibt nur der Gang zum Gericht. Dieses kann per einstweiliger Verfügung die Ausstellung untersagen.

    Verklagen

    Gut überlegen sollte man sich Strafanzeigen. Diese sind gegen Unternehmen aus der EU aussichtsreicher als gegen Kopisten aus der Ferne. Im Zweifel lieber verzichten, wenn die Konkurrenten einsichtig sind.

    Aus dem Magazin
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