Gerichtlicher Mahnbescheid
So beantragen Sie einen Mahnbescheid

Einen gerichtlichen Mahnbescheid können Sie beantragen, wenn Schuldner nicht auf ihre Mahnungen reagieren. Welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen.

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Wenn der Schuldner nicht auf Ihre Mahnungen reagiert, bleibt nur ein gerichtlicher Mahnbescheid.

Um einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen, müssen Sie den Vordruck „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ verwenden und ausgefüllt an das zuständige Amtsgericht schicken. Das Formular bekommen Sie im Schreibwarenhandel.

Das Mahngericht prüft den ausgefüllten Antrag nur auf seine formale Richtigkeit, das heißt, ob alle notwendigen Felder ausgefüllt sind oder die geforderten Verzugszinsen richtig berechnet wurden. Es prüft nicht, ob Ihre Forderung berechtigt ist.

Den Mahnbescheid stellt das Gericht anschließend dem Schuldner zu. Dieser kann jetzt die Forderung begleichen oder innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen.

Bedingungen für einen gerichtlichen Mahnbescheid

Bevor Sie den gerichtlichen Mahnbescheid beantragen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie sollten die Forderung durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke belegen können.
  • Sie sollten den Aufenthaltsort des Schuldner kennen, sonst hat die Zustellung des Mahnbescheids keinen Erfolg.
  • Sie sollten dem Schuldner wenigstens einmal eine Frist gesetzt und so in Zahlungsverzug gesetzt haben.

Ihre angemahnte Forderung sollte berechtigt sein, denn:

  • Ihre Forderung sollte beweisbar sein, denn bei einem Widerspruch des Schuldners gegen den Mahnbescheid oder den Vollstreckungsbescheid, prüft das Gericht ob Sie wirklich einen Anspruch auf das ausstehende Geld haben.
  • Können Sie das nämlich nicht beweisen, erkennt das Gericht diese Forderung nicht an. Dann tragen Sie die Kosten für das Mahn- und Gerichtsverfahren. Haben Sie Zweifel, ob Teile einer Forderung vor Gericht als berechtigt eingestuft werden, sollten Sie überlegen, ob Sie die Summe, die Sie einklagen wollen, nicht um diese Teile der ursprünglichen Forderung kürzen sollten.

Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist

Trotz berechtigter Forderungen bleiben Sie auf dem Verzugsschaden und den Mahngebühren sitzen, wenn Ihr Schuldner nicht mehr zahlungsfähig ist. Ihre einzige Chance ist dann, diese Gelder zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Ihr säumiger Kunde wieder flüssig ist, einzutreiben. Ist aber klar, dass Ihr Schuldner auf Dauer kein Geld hat, lohnt sich ein gerichtlicher Mahnbescheid häufig nicht.

Steht Ihr Schuldner allerdings kurz vor dem Konkurs oder hat er diesen schon angemeldet, sollten sie schnellstmöglich einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Das ist wichtig, um über einen Vollstreckungsbescheid einen „Titel“ zu erhalten, mit dem Sie Ihre Forderungen notfalls aus der Konkursmasse zurückbekommen.

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Wenn der Schuldner nicht auf Ihre Mahnungen reagiert, bleibt nur ein gerichtlicher Mahnbescheid. Um einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen, müssen Sie den Vordruck „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids" verwenden und ausgefüllt an das zuständige Amtsgericht schicken. Das Formular bekommen Sie im Schreibwarenhandel. Das Mahngericht prüft den ausgefüllten Antrag nur auf seine formale Richtigkeit, das heißt, ob alle notwendigen Felder ausgefüllt sind oder die geforderten Verzugszinsen richtig berechnet wurden. Es prüft nicht, ob Ihre Forderung berechtigt ist. Den Mahnbescheid stellt das Gericht anschließend dem Schuldner zu. Dieser kann jetzt die Forderung begleichen oder innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Bedingungen für einen gerichtlichen Mahnbescheid Bevor Sie den gerichtlichen Mahnbescheid beantragen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Sie sollten die Forderung durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke belegen können. Sie sollten den Aufenthaltsort des Schuldner kennen, sonst hat die Zustellung des Mahnbescheids keinen Erfolg. Sie sollten dem Schuldner wenigstens einmal eine Frist gesetzt und so in Zahlungsverzug gesetzt haben. Ihre angemahnte Forderung sollte berechtigt sein, denn: Ihre Forderung sollte beweisbar sein, denn bei einem Widerspruch des Schuldners gegen den Mahnbescheid oder den Vollstreckungsbescheid, prüft das Gericht ob Sie wirklich einen Anspruch auf das ausstehende Geld haben. Können Sie das nämlich nicht beweisen, erkennt das Gericht diese Forderung nicht an. Dann tragen Sie die Kosten für das Mahn- und Gerichtsverfahren. Haben Sie Zweifel, ob Teile einer Forderung vor Gericht als berechtigt eingestuft werden, sollten Sie überlegen, ob Sie die Summe, die Sie einklagen wollen, nicht um diese Teile der ursprünglichen Forderung kürzen sollten. Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist Trotz berechtigter Forderungen bleiben Sie auf dem Verzugsschaden und den Mahngebühren sitzen, wenn Ihr Schuldner nicht mehr zahlungsfähig ist. Ihre einzige Chance ist dann, diese Gelder zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Ihr säumiger Kunde wieder flüssig ist, einzutreiben. Ist aber klar, dass Ihr Schuldner auf Dauer kein Geld hat, lohnt sich ein gerichtlicher Mahnbescheid häufig nicht. Steht Ihr Schuldner allerdings kurz vor dem Konkurs oder hat er diesen schon angemeldet, sollten sie schnellstmöglich einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Das ist wichtig, um über einen Vollstreckungsbescheid einen "Titel" zu erhalten, mit dem Sie Ihre Forderungen notfalls aus der Konkursmasse zurückbekommen.
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