08.04.2010

Arbeitsbedingungen im Ausland: Verbraucherschützer verklagen Lidl

Von: Annette Berger und Henning Hinze
Lidl ist der zweitgrößte Discounter Deutschlands
Zoom Lidl ist der zweitgrößte Discounter Deutschlands
© Getty Images
Nach der Bespitzelungsaffäre kämpft der Discounter für einen besseren Ruf. Jüngst produzierte Lidl mit einer Forderung nach Mindestlöhnen positive Schlagzeilen. Nun gibt es jedoch einen empfindlichen Rückschlag.

Die Verbraucherzentrale Hamburg geht nach eigenen Angaben Missständen bei Zulieferern der Neckarsulmer Discounterkette Lidl nach. Grund der juristischen Auseinandersetzung sei ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Deshalb wurde beim Landgericht Heilbronn Klage eingereicht.

"Lidl wirbt damit, auf faire Arbeitsbedingungen bei Zulieferern von Textilien zu achten. Nach Recherchen der Kampagne für saubere Kleidung (CCC) und des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) bei Zulieferbetrieben in Bangladesch werden die versprochenen Sozialstandards aber verletzt, etwa durch überlange Arbeitszeiten und Unterbindung der Organisationsfreiheit der Beschäftigten", teilten die Verbraucherschützer mit.

In der Klageschrift, die am Donnerstag in Hamburg vorgestellt wurde, soll der Beweis erbracht werden, dass Lidl gegen den BSCI-Standard verstößt, dem sich das Unternehmen selbst unterworfen hat. Er regelt unter anderem Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen bei Lieferanten.

CCC und ECCHR ließen Arbeiter bei Zulieferbetrieben in Bangladesh nach eigenen Angaben befragen und stellten dabei Verstöße fest. Fälle aus drei Betrieben sind in der Klageschrift detailliert aufgelistet. Dabei geht es unter anderem um zu lange Arbeitszeiten, Unregelmäßigkeiten bei der Bezahlung und körperliche Misshandlungen.

Zwar entspreche die Bezahlung bei den dortigen Lieferanten meist den örtlichen Mindestlöhnen von umgerechnet 30 Euro im Monat. Davon könne man aber auch in Indiens Nachbarland keine Familie ernähren.

Außerdem würden Überstunden oft nicht vergütet. Wer sich weigere, mehr zu arbeiten, müsse mit Lohnkürzungen rechnen. Auch hätten Mitarbeiterinnen über Diskriminierung und sexuelle Belästigung geklagt.

Vorwürfe teils vage dokumentiert

Allerdings sind die Namen der Opfer in der Klageschrift nicht angegeben, entsprechende Aussageprotokolle hält die Initiative nach eigenen Angaben zum Schutz der Betroffenen bis auf Weiteres unter Verschluss. Namentlich genannt werden bisher lediglich die Zeugen, die über die Vorfälle berichtet haben. Fotodokumente, mit denen die CCC bei der Pressekonferenz arbeitete, waren nach Angaben der Kläger in anderen als den betroffenen Fabriken entstanden.

"Zum derzeitigen Vorstoß der Verbraucherzentrale Hamburg nehmen wir keine Stellung", hieß es vom Discounter. Lidl sieht sich immer wieder gezwungen, seinen Ruf zu verbessern. Im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass Deutschlands zweitgrößter Discounter systematisch Informationen über Krankheiten von Mitarbeitern gesammelt hatte.

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Mitte Februar produzierte das schwäbische Unternehmen positive Schlagzeilen: mit einem Plädoyer für einen verbindlichen Mindestlohn im deutschen Einzelhandel. Damit lasse sich Lohndumping in der Branche eindämmen, hatte der Chef der Lidl-Muttergesellschaft Schwarz Unternehmenstreuhand, Klaus Gehrig, in einem Brief an den Bremer Wirtschaftsprofessor Rudolf Hickel geschrieben.

Immer wieder werden Handelsunternehmen für ihre Arbeitsbedingungen kritisiert. Bisher werden in tarifgebundenen Unternehmen in Deutschland je nach Bundesland im Minimum zwischen 7 Euro und 8,70 Euro pro Stunde gezahlt. Der Lohn für einen ausgebildeten Verkäufer liegt bei 12 Euro. Der monatliche Bruttodurchschnittslohn für eine ausgebildete Vollzeitkraft beträgt laut Statistischem Bundesamt 2400 Euro.

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