23.03.2010

Baselworld: Der Kampf gegen Uhrenplagiate

Von: Jan Lehmhaus
Nicht wenige der Aussteller machen zwei Drittel des Jahresumsatzes auf der Baseler Messe
Zoom Nicht wenige der Aussteller machen zwei Drittel des Jahresumsatzes auf der Baseler Messe
© Getty Images
Auf der Baselworld, der weltgrößten Fachmesse für Uhren und Schmuck, entscheidet seit 25 Jahren ein Expertengremium innerhalb von Stunden über Plagiatsvorwürfe unter den Ausstellern. Kopisten finden keine Gnade.

Zur Baselworld wird's im Baseler Messezentrum prächtig. Wer einen großen Namen oder einen potenten Investor hat, präsentiert sich in mehrstöckigen Ausstellungs-Tempeln, die Gänge der Messehallen werden von mannshohen Rosenarrangements gesäumt. Auffallend nüchtern wirken da die großen Papp-Pfeile, die den Weg zum "Panel" weisen, dem wohl weltweit einzigen Messe-Standgericht.

Seit 1985 wacht auf der Baseler Uhren- und Schmuckmesse das siebenköpfige Gremium über das geistige Eigentum der Aussteller. Zuvor konnte sich, wer sich von anderen Ausstellern kopiert glaubte, nur an ein Baseler Zivilgericht wenden. Mit einer "vorsorglichen Verfügung" und in der Begleitung von Polizisten musste er dann den Konkurrenten an dessen Messestand zwingen, den Verkauf der beanstandeten Ware einzustellen.

Interne Aufklärung

Als sich die Messe in den 80er-Jahren für Hersteller aus aller Welt öffnete, wuchs die Zahl der Klagen. Zeitungsberichte, die die Namen beider Parteien nannten, im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen und "Fälschungen auf der Baselworld", taten der Messe nicht gut.

Das Panel, drei Branchenkenner und vier Juristen, klärt die Fälle intern: kundiger, diskreter - und viel schneller. "Einen illegalen Zustand müssen wir schließlich unverzüglich beenden", sagt Christoph Lanz, Justiziar der Schweizer Messe und Sekretär des Panels, "das gehört zu unserem Qualitätsmanagement. Das Panel kann den Messefrieden erhalten und die Rechte der Aussteller wahren - auch wenn wir gegen einen Kunden entscheiden müssen."

Manche Aussteller lassen Mitarbeiter ihrer Rechtsabteilung systematisch nach Kopien des eigenen, geschützten Designs fahnden. Andere stoßen zufällig auf Nachahmungen ihrer Schöpfungen. Wenn sie sich dann beim Panel melden, ein Original sowie den Nachweis hinterlegen, dass sie die Gestaltung ihres Produkts rechtzeitig haben schützen lassen, tauchen bald darauf zwei Panel-Mitglieder beim Beklagten auf, geben ihm wenig Bedenkzeit für eine Rechtfertigung und kassieren das monierte Produkt.

Drei bis vier Fälle pro Messetag

Ab 17 Uhr wird der Tagesfang, drei bis vier Stück sind das pro Messetag, begutachtet: Liegt ein für den "interessierten Endkonsumenten verwechselbarer Gesamteindruck" vor? Entschieden werden muss zügig. Denn noch am Abend werden die Urteile geschrieben - in der Sprache der unterlegenen Partei -, am Morgen ab 9 Uhr verkündet und bald darauf vollstreckt.

Bekommt der Kläger recht - und bisher wurden etwa zwei Drittel der Klagen angenommen -, muss der Beklagte seine Ware unverzüglich aus der Vitrine entfernen. Ein schwerer Schlag, nicht wenige der Aussteller machen zwei Drittel des Jahresumsatzes auf der Baseler Messe. Trotzdem räumen manche Ertappte ohne Umschweife ein, kopiert zu haben, und zahten klaglos die fälligen 3500 Franken Gebühr, sagt Lanz. Widerstand wäre ohnehin zwecklos. Jeder der über 2000 Aussteller unterwirft sich schriftlich der Messe-Gerichtsbarkeit. Deren Entscheidungen sind zwar lokal und temporär an die Messe gebunden, aber nicht wenige machen die Urteile anschließend zur Grundlage weiterer rechtlicher Schritte.

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