Der deutsche Einzelhandel hat sich kritisch zum geplanten Verbot für verdeckte Videoüberwachung in Unternehmen geäußert. Eine Überwachung beispielsweise von Lagerräumen ohne Wissen der Beschäftigten könne sinnvoll sein, sagte Thomas Bade, Arbeitsrechtsexperte des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), dem Radiosender MDR Info.
Das Bundeskabinett will am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz beschließen. Beschäftigte sollen in Zukunft besser gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt werden. Mit dem geplanten Gesetz reagiert die Bundesregierung auf eine Reihe von Skandalen in Unternehmen wie dem Discounter Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom.
Das von der Bundesregierung angestrebte generelle Verbot von verdeckter Videoüberwachung wäre "quasi ein Rückschritt gegenüber der Rechtslage, die über viele Jahre bestand", sagte Bade. Es gebe Situationen, "wo man mit den normalen Ermittlungen im Betrieb nicht mehr weiterkommt". Da sei die Videoüberwachung der letzte Weg, um Straftäter zu ermitteln.
Ausgenommen seien in jedem Fall Toiletten und Umkleideräume.
Die Bundestagsfraktion der Linken beklagte "zu viele Grauzonen" im vorliegenden Gesetzentwurf. Dass es "nach Jahrzehnten der Untätigkeit und zahlreicher Bespitzelungsskandale" ein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz geben werde, sei eine gute Nachricht. "Der große Wurf ist es aber leider nicht geworden, und in einigen Bereichen wird durch schwammige Regelungen neuen Datenschutzverletzungen Tür und Tor geöffnet", sagte Fraktionsvorstand Jan Korte.
Einigen Verbesserungen, wie dem Verbot der heimlichen Videoüberwachung oder der Überprüfung der Vermögensverhältnisse sämtlicher Mitarbeiter, stünden zahlreiche Ausnahmeregelungen und weitgehende Befugnisse zur Überwachung entgegen, sagte der Linken-Politiker. Von angemessenen und abschreckenden Sanktionen oder einer effektiven Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten fehle aber jede Spur. Beides sei nötig, um den gesetzlichen Regelungen auch tatsächlich Wirkung zu verleihen.
Quelle: ftd.de
© 2010 dpa
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