Aldi Süd hat Vorwürfe der deutschen Bäcker zurückgewiesen, die Verbraucher mit irreführender Werbung zu täuschen. In dem strittigen "Backofen" finde "ein Backvorgang statt", teilte Aldi Süd am Dienstag mit. Das hatte das Bäckerhandwerk bestritten: Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks sprach vom Aufwärmen fertiger Backwaren oder höchstens von leichter Bräunung in den Automaten, die keine Öfen seien.
Trotz dieser firmeneigenen Position setzte das Unternehmen den "Backofen" in seiner an Nachrichtenagenturen versandten Stellungnahme in Anführungszeichen. Die Kette will nach und nach mehr als 1780 Filialen in Süd- und Westdeutschland mit der als "technische Innovation" bezeichneten Apparatur ausstatten.
Von einer bloßen "Bräunung" der Ware im "Backofen" könne nicht gesprochen werden, teilte Aldi Süd weiter mit. Auf den Lieferanten der Teiglinge weist das Unternehmen eigenen Angaben zufolge mittels Produktinformations- und Preisschildern hin. "In einem separaten Raum werden vom Lieferanten bezogene Teiglinge gebacken, im Ofen findet aufgrund der langen Erhitzung eine sogenannte Verkleisterung des Mehls statt", heißt es zu den Details des umstrittenen Geräts. Die Ausgabeeinheit befinde sich im Verkaufsraum.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hatte nach Angaben vom Montag Klage wegen irreführender Werbung beim Landgericht Duisburg erhoben. Der Bäckerverband beanstandete zudem den Umgang mit Zutatenangaben und Produktbezeichnungen. Das glete unter anderem für das angebotene "Roggenmischbrot", das statt des nach Einschätzung der Bäcker gängigen Anteils von mindestens 50 Prozent ausweislich der Produktangaben nur 34 Prozent Roggenmehl enthalte. Aldi Süd sieht Benennung dagegen in Übereinstimmung mit den Leitsätzen "Brot und Kleingebäck".
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