Der 26. Oktober 2007 fing für Hans-Ulrich Strunk eigentlich gut an. An diesem Freitag hatten der Unternehmer aus Lünen bei Dortmund und sein Steuerberater nach monatelangen Bemühungen endlich einen Termin mit dem Finanzamt.
Es sollte um offene Fragen aus der letzten Betriebsprüfung gehen. Doch statt einer Erklärung bekam der Firmenchef von den Beamten die Mitteilung, die Steuerfahndung durchsuche gerade sein Haus und seine Firmen – ein Elektrounternehmen mit zwölf Mitarbeitern sowie den Recyclingbetrieb mit 18 Beschäftigten. Für Strunk begann ein Albtraum. Als er nach Hause kam, wollten die Fahnder von ihm wissen, woher jene 135.000 Euro stammten, die sie bei ihm gefunden hätten. Schwarzgeld? Er solle bloß nicht erzählen, das sei ein Lottogewinn oder Omas Rente. Strunk war verzweifelt, denn er hatte nicht den leisesten Schimmer, woher das Geld kam. Je hilfloser er sich fühlte, umso mehr setzten ihn die Beamten unter Druck.
Die Macht der Fahnder
Solche Durchsuchungen sind heute an der Tagesordnung, in Großstädten ebenso wie in der Provinz, und treffen große wie kleine Firmen, quer durch alle Branchen. Gründe, um ein Unternehmen auf den Kopf stellen zu dürfen, müssen Fahnder nicht lange suchen – die Liste ist erschreckend lang und reicht von möglichen Verstößen gegen Steuer- und Kartellrecht bis hin zu Umwelt- oder Außenhandelsvorschriften.
Und die Beamten machen regen Gebrauch von ihrer Macht: Wer sich im Vertrauen auf seine weiße Weste sicher fühlt, liegt falsch. »Es gibt jährlich ungefähr 210.000 Ermittlungsverfahren in Wirtschaftsstrafsachen", sagt Strunks Strafverteidiger Ingo Minoggio. "Durchsucht wird etwa in jedem dritten der gewichtigeren Verfahren.« Tendenz steigend. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und vor allem die Mitarbeiter auf den Tag X vorzubereiten. Nur dann gibt es eine Chance, die Fahndungsaktion unbeschadet zu überstehen.
Für den westfälischen Mittelständler Strunk endete die Aktion beinahe im Gefängnis. »Ich war so erschrocken und ratlos, dass ich die Beamten fotografierte, um etwas in der Hand zu haben«, erinnert er sich. Die Situation entgleiste völlig: Die Fahnder wollten ihn verhaften. Allerdings spielte der Richter beim Haftbefehl nicht mit. Als die Beamten am späten Nachmittag mit beschlagnahmten Computern und Unterlagen endlich abzogen, hatte ein Großkunde längst Wind von der Aktion bekommen – und beendete prompt die Geschäftsbeziehung. Erst später stellte sich heraus, dass die Beamten mächtig auf den Putz gehauen und tatsächlich nur 26.085 Euro gefunden hatten. Dabei handelte es sich wirklich um die stillen Reserven der Schwiegermutter, die sie ohne Strunks Wissen zusammengespart hatte. Reaktion der Finanzbehörde: null. Auf eine Entschuldigung wartet der Unternehmer bislang vergeblich.
Zum Repertoire der Ermittler gehört allerdings auch die Charme-Offensive: So fand die Frankfurter Anwältin Helga Kappel* die Beamten, die in ihrer Kanzlei schon auf sie warteten, anfangs "nett und kooperativ". Sie bat die Polizisten in den Besprechungsraum, ließ sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und erkannte, dass sie nur eine bestimmte Akte suchten. Die bekamen sie und gingen. Erst dann erfuhr die Anwältin von ihren Mitarbeitern, was sich im Vorfeld abgespielt hatte. Sie war "geschockt über das Chaos".
Als am Morgen die erste Sekretärin das Büro aufgeschlossen hatte, stand die Polizei bereits vor der Tür, zeigte den Beschluss und legte sofort los. Sämtliche Räume wurden penibel durchsucht. Die Mitarbeiterin war ratlos, alarmierte die Anwältin per Telefon, aber erst nach einer Stunde waren Kappel und ihre Kanzleikollegen im Büro. "Das Schlimme ist, sie haben in alle Aktenschränke geschaut. Ob sie da auch vertrauliche Aufzeichnungen über andere Fälle entdeckt haben, wissen wir nicht." Gut möglich, dass der Überrumpelungseffekt geplant war. Die Beamten hätten ja auch abwarten und sich die Akte dann von der Anwältin geben lassen können.
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