17.12.2009

Gesetzentwurf im Januar: Brüderle will Monopole aufbrechen

Von: Monika Dunkel (Berlin)
Bundeswirtschaftsminister Brüderle: Zerschlagung als Ultima Ratio
Zoom Bundeswirtschaftsminister Brüderle: Zerschlagung als Ultima Ratio
© ddp
Der Wirtschaftsminister will einen Gesetzentwurf vorlegen, der dem Kartellamt die Zerschlagung marktbeherrschender Firmen erlaubt - ohne dass die Unternehmen ihre Monopolstellung missbraucht haben müssen.

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) will marktbeherrschende Unternehmen zerschlagen. Der Eingriff soll präventiv möglich sein, auch wenn der Konzern seine Monopolstellung nicht missbraucht. Das geht aus einem "Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Einführung von Entflechtungsinstrumenten in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen" hervor, das der Financial Times Deutschland (FTD) vorliegt. Das Kartellamt soll die Möglichkeit erhalten, Unternehmen "zum Verkauf oder zur Verselbständigung von Vermögensteilen zu zwingen".

Das staatliche Einschreiten ist an drei Voraussetzungen geknüpft: Es muss ein gesamtwirtschaftlich bedeutsamer Markt sein, wo kein oder kaum noch Wettbewerb herrscht. Außerdem muss in der Branche grundsätzlich Konkurrenzkampf möglich sein. Dem Kartellrechtsexperten Johannes Zöttl von JonesDay, einer internationalen Anwaltskanzlei geht das zu weit, "Ein Eingriff bereits im Vorfeld von Missbrauch ist gefährlich und rechtsstaatlich bedenklich", sagte er der FTD.

Novelle, die für alle Branchen gelten würde

Mit dem Vorstoß macht Brüderle Tempo bei der Entflechtung. Die Novelle, die für alle Branchen gelten würde, käme einer Enteignung gleich, für die der betroffene Betrieb finanziell aber entschädigt werden soll. Auf Drängen der FDP war die Idee als Ultima Ratio in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden.

In den USA, der Schweiz und den meisten EU-Ländern können die Kartellwächter bereits "strukturell" in einen Markt eingreifen. Allerdings ist in den USA Missbrauch Voraussetzung. In Deutschland sieht das Gesetz gegen Wettbewerbschränkungen solche Sanktionen bisher nicht vor. Es gibt hier nur die Fusionskontrolle, die ein Verbot oder eine Erlaubnis von Unternehmenszusammenschlüssen nach sich zieht. Eine Entflechtung kann angeordnet werden, wenn Unternehmen trotz Verbots fusionieren.

Gesetzänderung notwendig

Die Maßnahme würde das deutsche Kartellrecht revolutionieren. Erstmals könnten die Wettbewerbshüter einschreiten, wenn Unternehmen durch internes Wachstum marktbeherrschend werden. Für und Wider eines solchen Entflechtungsinstruments sind in den vergangenen Jahrzehnten viel diskutiert worden. Die Politik konnte oder mochte das Instrument aber letztlich nie durchsetzen.

Das Wirtschaftsministerium will im Januar einen Referentenentwurf für eine Gesetzesnovelle vorlegen. Notwendig ist dafür eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Laut Eckpunktepapier erhalten Unternehmen bei einem Entflechtungsverfahren eine "Mitwirkungsmöglichkeit", um die "Eingriffsintensität für die betroffenen marktbeherrschenden Unternehmen so gering wie möglich zu halten".

Von der Androhung einer Entflechtung erhofft sich der Wirtschaftsminister einen Abschreckungseffekt. Die Entflechtungsanordnung soll nach dem Papier des Ministeriums gerichtlich überprüfbar sein. Außerdem kann Brüderle auf Antrag der Entflechtungsanordnung widersprechen, wenn gesamtwirtschaftliche Vorteile oder überragende Interessen der Allgemeinheit dies rechtfertigen.

© 2009 ftd.de

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