Doch die Versprechungen erwiesen sich als haltlos, 60 000 Euro musste der Käufer schon in den ersten fünf Jahren zuschießen. Schließlich hatte er die Nase voll. Da beim Voreigentümer nichts zu holen war, verklagte er die Bank. Argument: Sie hätte ihn vor dem lausigen Geschäft warnen müssen.
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) befand, dass die Bank zahlen muss. Und könnte mit dieser Entscheidung manchen Altkunden ermuntern, ähnliche Klagen auf den Weg zu bringen. Voraussetzung ist, dass er seine Forderungen noch in diesem Jahr geltend macht.
In der impulse-Ausgabe 09/2004 lesen Sie ab Seite 54 den vollständigen Artikel und erfahren, wann Sie Chancen auf eine Rückzahlung haben.
Neugierig geworden, aber noch kein Heft-Abonnent? Dann Geschenk auswählen und online abonnieren
© 1999 - 2012 impulse
Versenden | Leserbrief | Druckversion | Zurück






















Diesen Artikel bookmarken bei...