Die durchschnittlichen Bruttoverdienste aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland sind im Jahr 2009 um 0,4 Prozent auf rund 27.648 Euro gesunken. Das gehört zu den ersten Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes. Es ist der erste Rückgang der Verdienste in der Geschichte der Bundesrepublik.
Verantwortlich für den Rückgang der rechnerischen Pro-Kopf-Verdienste sind hauptsächlich der Ausbau der Kurzarbeit und der Abbau von Überstunden. Die neue Buchung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sozialbeitrag wirkte ebenfalls verringernd. Seit dem 1. Januar 2009 besteht für alle Bürgerinnen und Bürger eine Krankenversicherungspflicht. Die Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung, die bisher den Bruttolöhnen zugerechnet wurden, werden jetzt als Arbeitgebersozialbeitrag klassifiziert. Ohne diese Neuklassifikation wären die durchschnittlichen Bruttoverdienste nur um 0,2 Prozent gesunken.
Verarbeitende Gewerbe stark betroffen
Im Gegensatz zu den Pro-Kopf-Verdiensten sind die Bruttoverdienste je Stunde insbesondere durch den Abbau von Guthaben auf Arbeitszeitkonten um 3,0 Prozent gestiegen. Die Arbeitnehmer erhielten 2009 den Ausgleich für die Arbeit, die sie in den Vorjahren bereits erbracht haben - in der Regel in Form von Freizeit.
Besonders stark betroffen war das Verarbeitende Gewerbe. Hier sanken die Pro-Kopf-Verdienste um 3,6 Prozent während auf Stundenbasis ein Zuwachs von 4,4 Prozent zu beobachten war. Auch die Lohnstückkosten, die die Relation von Arbeitskosten und Wertschöpfung darstellen, stiegen in diesem Wirtschaftsbereich mit 15,3 Prozent besonders stark an.
Für die Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen Durchschnittsverdienste der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden alle Arbeitnehmergruppen einbezogen - geringfügig Beschäftigte ebenso wie leitende Angestellte, Vorstandsmitglieder oder Beamte. Ferner werden alle für geleistete Arbeit empfangenen Entgelte und geldwerte Leistungen, zum Beispiel auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zulagen oder Prämien, berücksichtigt. Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber sind dagegen nicht eingeschlossen
Quelle: ftd.de
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