Petra R. redet nicht gern darüber. Eigentlich mag sie ihren Job als Zimmermädchen, und auch das Hotel, in dem sie putzt. Sie will den Job auch nicht verlieren, sie ist stolz, dass sie einen hat, deswegen darf ihr richtiger Name auch nicht in der Zeitung stehen. Aber wann immer sie ihre Gehaltsabrechnung sieht, packt die Berlinerin die Verzweiflung. "Ich arbeite oft 40, manchmal 50 Stunden die Woche", sagt sie. "Aber am Monatsende stehen da immer um die 600 Euro auf der Abrechnung. Ich verstehe das nicht."
Es ist auch nicht zu verstehen, dass Petra R. für Stundenlöhne von teilweise 3 Euro arbeitet. Es ist auch nicht zu verstehen, weil der gesetzliche Mindestlohn für Gebäudereiniger - dazu zählen auch Zimmermädchen - 8,40 Euro beträgt.
Das alles ist nur zu verstehen, wenn man in ihren Arbeitsvertrag schaut. Und dort steht, Mindestlohn hin, Mindestlohn her: "Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der bearbeiteten Hotelzimmer." Und die sieht so aus: 50 Cent für die Reinigung eines Zimmers, in dem der Gast noch weitere Nächte bleibt. 75 Cent für das Bad dieses Zimmers. 3,50 Euro für ein großes Zimmer, wenn Gäste abreisen und die Betten frisch bezogen werden müssen, 2,80 Euro für ein kleines. Um aber auf den gesetzlichen Mindestlohn zu kommen, müsste Petra R. pro Stunde in mehr als sechs Zimmern die Betten machen und die Bäder putzen. Ein Ding der Unmöglichkeit, wie jeder weiß, der seine Wohnung selbst in Ordnung hält.
Petra R. ist in eine Mühle geraten, in der es zwei Gewinner gibt und zwei Verlierer. Gewinner Nummer eins sind die Hoteliers, die gerade erst von der schwarz-gelben Bundesregierung mit der milliardenschweren Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen beschenkt wurden. Sie scheuen sich, Personal einzustellen, etwa weil sie Ersatz besorgen müssten, falls ein Zimmermädchen erkrankt. Also heuern sie externe Dienstleister an, die von ihrem Personal die Zimmer aufräumen lassen.
Gewinner Nummer zwei sind diese Dienstleister. Von den Hotels erhalten sie zwar in der Regel Vergütungen, die sich am gesetzlichen Mindestlohn orientieren. Doch wie der Fall Petra R. zeigt, reichen sie diese Löhne nicht unbedingt an ihre Beschäftigten weiter. Man will ja auf seine Kosten kommen.
Verlierer Nummer eins sind die Zimmermädchen. Meist sind es Ausländerinnen mit mangelhaften Deutschkenntnissen, die die Zusammenhänge entweder nicht verstehen oder aber sich nicht trauen, gegen diese Art der Ausbeutung vorzugehen.
Verlierer Nummer zwei ist der Steuerzahler. Petra R. kann trotz ihrer 40 bis 50 Arbeitsstunden pro Woche nicht von ihren Einkünften leben. Also bittet sie Monat für Monat beim Jobcenter um einen Zuschuss: Sie ist eine der sogenannten Hartz-IV-Aufstocker. Ebenso oft taucht sie beim Wohnungsamt auf, um Wohngeld zu beantragen. Bezahlt wird all dies aus Steuergeldern. Ein weiteres Geschenk für die Hotelbranche.
Was Petra R. widerfährt, ist kaum legal. "Man kann nach Zimmern bezahlen. Aber es darf nicht weniger herauskommen als 8,40 Euro pro Stunde", sagt Rene Matschke, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt München. Verstöße gegen Mindestlohn und Gesetz können teuer werden: "Je nach Schaden werden Bußgelder von 500.000 Euro fällig."
Die Zollexperten schwärmen regelmäßig aus und prüfen laut Matschke schwerpunktmäßig in der Hotellerie. Und sie wissen, wie viele Zimmer zu schaffen sind: "Bei einem Dreisternehotel rechnen wir mit zirca 2,5 bis 3,5 Zimmern in der Stunde, bei einem Fünfsternehotel mit zirca 1,5 Zimmern." Petra R. wird ein weit höheres Pensum abverlangt.
Um dem Mindestlohn auszuweichen, haben vor allem Hotelservicefirmen keinen Trick ausgelassen. Beliebt war lange die Ausrede, ein Zimmermädchen reinige gar nicht die Zimmer, sondern führe "hotelspezifische Arbeiten" aus - und falle damit nicht unter Reinigungskräfte und den Mindestlohn. Zu welchen Absurditäten das führt, zeigt der Rechtsstreit zwischen der Firma H und H Hotelservice und der Rentenversicherung. Die Versicherung hatte Nachzahlungen von rund 83.000 Euro gefordert. Denn nicht nur die Zahlung des Mindestlohns ist Pflicht, auch die Zahlung entsprechender Sozialversicherungsbeiträge.
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