Der Plan klang gut. In Österreich gebe es jede Menge Aufträge für Bauunternehmen, hatte Günther Müller (der eigentlich ganz anders heißt) gehört. Warum nicht auch für die Leipziger Baufirma, für die er als angestellter Geschäftsführer arbeitete? Müller zog eine Niederlassung auf. Aufträge gab es.
Aber kein Handwerksbetrieb vor Ort wollte als Subunternehmer für Müller arbeiten. Vermieter von Baggern und Betonmischern verlangten deutlich höhere Preise als erwartet. Selbst die Unterkünfte der deutschen Montagearbeiter kosteten teils das Fünffache der üblichen Preise. Kein schönes Benehmen - aber eines, das vorhersehbar war, fanden die Chefs von Müller und verlangten, dass er aus eigener Tasche die Kosten für das Alpendesaster zahle: 1,3 Millionen Euro.
Müller hatte Glück, denn für solche Fälle hatte sein Arbeitgeber bei der Allianz eine "Haftpflichtversicherung für Manager und Geschäftsführer" abgeschlossen. Gängiger ist die englische Bezeichnung "Directors & Officers Liability Insurance" oder kurz: D&O.
Schutz in zwei Richtungen
Eine D&O-Versicherung kann Entscheidungsträger in zwei Richtungen schützen. Zum einen gegen Externe, die Ansprüche gegen die Firma stellen. Zum anderen aber auch im Innenverhältnis. Etwa einen Manager gegen den Vorstand, oder - wie im Fall von Werner Müller - einen angestellten Geschäftsführer gegen den Firmeninhaber.
In den USA während der Weltwirtschaftskrise in den 30er-Jahren entwickelt, gibt es in Deutschland erst seit 1995 entsprechende Modelle. Inzwischen sind geschätzte 25.000 Policen im Umlauf. Und diese Zahl wird steigen. "Bei uns hat sich die Nachfrage um 30 bis 40 Prozent erhöht", sagt Michael Hendricks von der Düsseldorfer Versicherungsagentur Hendricks & Co.
Es geht um Geschäftsführer, die die Arbeit von Mitarbeitern nicht regelmäßig kontrollierten, um Insolvenzverschleppung, um Investitionen ohne ausreichende Marktanalyse, um Rechen- und Kalkulationsfehler oder auch nicht bezahlte Rechnungen von Kunden, deren Bonität nicht geprüft wurde.
Die Zahl der Fälle wird mit großer Sicherheit zunehmen. Grund sind zum einen neue Gesetze. Etwa das Antidiskriminierungsgesetz, das Klägern Entschädigung verspricht, wenn sie glaubhaft machen, aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht oder ähnlichen Kriterien diskriminiert worden zu sein. Die Beweislast liegt beim Beschuldigten.
Wenn's mal schiefläuft - Worauf Unternehmen beim Abschluss einer D&O-Versicherung achten sollten |
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Rückwirkung Es sollten auch Schäden versichert sein, die vor Vertragsabschluss verursacht wurden. Voraussetzung ist, dass diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren. |
Nachmeldung Nach Ablauf eines Vertrages sollte das Unternehmen mindestens drei Jahre lang noch Schäden melden können, die während der Vertragslaufzeit verursacht wurden. |
Betriebsverkauf Sinnvoll ist die Option, dass der Versicherungsschutz auch bestehen bleibt, falls das Unter¬nehmen verkauft wird. |
Alle Mann an Bord Schäden, die durch das operative Geschäft von Geschäftsführern, Vorständen sowie von Aufsichts- oder Beiräten zustande kommen, müssen ausdrücklich versichert sein. |
Überraschung Die Versicherung sollte auch in Fällen zahlen, in denen ein Geschäftsführer Pflichten verletzt hat, der Schaden jedoch nicht zu erwarten war. |
Selbstbehalt Manager von Aktien¬gesellschaften müssen künftig mindestens zehn Prozent der Versicherungssumme selbst bezahlen. Für GmbHs ist dies nicht vorgeschrieben, aber möglich. Solche Selbstbehalte können jedoch über Zusatzversicherung abgesichert werden. |
Verpflichtung zum Risikomanagement
Ebenso viele Gefahren birgt das 1998 eingeführte "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich", das Unternehmen verpflichtet, für ein "angemessenes Risikomanagement zu sorgen". Hinzu kommt, dass die Finanzkrise und der Ärger über goldene Handschläge für Versager eine klagefreudige Gemengelage hervorgerufen haben.
Die Gefahr, dass ein Geschäftsführer in Haftung genommen wird, sei heute wesentlich höher als noch vor ein paar Jahren, sagt Hans-Dieter Schimmer, D&O-Experte beim Versicherungskonzern Allianz: "Die Hemmschwelle ist deutlich gesunken."
Auch viele Mittelständler müssen sich daher mit D&O auseinandersetzen. Aber fast keiner redet darüber. Noch bezeichnen viele die Versicherung öffentlich als "Nieten-Police". Eine unprofessionelle Einstellung, findet Annika Böhm vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag. So normal, wie es für eine Privatperson sei, eine private Haftpflichtversicherung zu haben, müsse es für einen Geschäftsführer sein, eine D&O-Versicherung abzuschließen: "Es ist legitim, dass man Risiken minimiert."
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