Wenn es nach den Eigentümern geht, sollen Mieter beim Einbau moderner Heiz- und Solaranlagen aus den Bauarbeiten keinen Anspruch auf Mietminderung ableiten dürfen. Es handele sich nicht um "Mängel an der Mietsache", sondern um Investitionen in Energieeinsparung und Klimaschutz, erklärte die Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) am Dienstag in Berlin. Mieterhöhungen nach klimafreundlichen Modernisierungen, wie sie zum Beispiel durch auf Jahre festgelegte Staffelmieten ausgeschlossen sind, sollten leichter möglich werden, Betriebskosten aus solchen Investitionen umgelegt werden dürfen.
Außerdem sollten das Mietnomadentum bekämpft und gerichtliche Aufschubwirkungen für zahlungsunfähige oder -unwillige Mieter verringert werden. Weitere BSI-Vorschläge für Mietrechtsänderungen sollen ermöglichen, Wärmelieferungen durch Dritte und Schönheitsreparaturen und deren Kostenübernahme durch den Mieter leichter durchsetzen zu können. Dazu soll dem Mieter per Gesetz die Pflicht zu solchen Reparaturen auferlegt werden, erläuterte Walter Rasch, BSI-Vorsitzender und Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen.
Bei allen geplanten Änderungen solle die "soziale Balance" jedoch nicht angetastet werden, betonte Rasch. Es sei aber "nur fair", Investitionen der Vermieter umzulegen. Nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen sei wichtig, dass nötige Rechtsänderungen durch die Bundesregierung jetzt nicht durch den Verlust der schwarz-gelben Mehrheit im Bundesrat ausgebremst würden. "Es geht darum, energetische Sanierung im Mietrecht leichter zu machen", sagte Rasch. "Es muss für einen Eigentümer möglich sein, dass er sein Haus energetisch saniert, ohne dass dies den Anspruch des Mieters begründet, die Miete zu mindern."
Justizministerium arbeitet an einer Änderung des Mietrechts
Das Justizministerium arbeitet seit Monaten an Änderungen des Mietrechts. Laut Koalitionsvertrag sollen ungewollte Luxussanierungen der Vermieter zur Durchsetzung von Kündigungen verhindert und das Mietnomadentum bekämpft werden. Die unterschiedlichen Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter sollen angeglichen werden. Für Mieter gilt derzeit eine dreimonatige Kündigungsfrist. Für Vermieter verlängert sie sich, je nachdem wie lange der Mieter in der Wohnung lebt.
Auf Änderungen der Kündigungsfrist wollen die sieben BSI- Mitgliedsverbände - dazu gehören auch der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und der Immobilienverband Deutschland IVD - von sich aus verzichten. Komme es doch zu einer Angleichung, dann dürfe dies nicht zum Nachteil der Vermieter sein, sagten Rasch und GdW-Präsident Lutz Freitag. Die mögliche Einholung von Auskünften über Miet-Bewerber dürfe nicht eingeschränkt werden, wie die Datenschutzbeauftragten der Länder verlangt hätten, um mögliche Mietnomaden abzuwehren.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisiert die Forderungen: "Wir gehen davon aus, dass dieser wohnungswirtschaftliche Wunschzettel keine Chance auf Realisierung hat, und erwarten, dass die Bundesregierung den Vorschlägen der Immobilienwirtschaft eine eindeutige Absage erteilt", sagt DMB-Direktor Lukas Siebenkotten.
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