Das Bundeskartellamt hat gegen die drei Kaffeeröster Tchibo, Melitta und Dallmayr sowie sechs Mitarbeiter der Unternehmen eine Geldbuße von 159,5 Millionen Euro wegen Preisabsprachen verhängt.
Geschäftsführer und Vertriebsleiter der Firmen hätten seit mindestens Anfang 2000 - bis zur Durchsuchung der Unternehmen im Juli 2008 - beabsichtigte Preiserhöhungen bei Filterkaffee, Espresso und Kaffeepads abgesprochen.
Die Folgen für die Verbraucher: Allein die beiden im Dezember 2004 und im April 2005 angekündigten Preiserhöhungen führten zu einem Anstieg der Endverbraucher- und Aktionspreise für Röstkaffee von durchschnittlich mehr als 1 Euro pro 500-Gramm-Packung. "Die Absprachen wirkten sich unmittelbar zu Lasten der Endverbraucher aus, da der Lebensmitteleinzelhandel die Preiserhöhungen in der Regel unmittelbar an die Endverbraucher weitergegeben hat", teilte das Kartellamt mit.
Weitere Verfahren laufen
Mit Ausnahme der letzten Runde im März/April 2008 seien alle Preiserhöhungen im Markt durchgesetzt worden. Die Unternehmen können gegen die Bußgeldbescheide Einspruch einlegen.
Zudem laufen seit Januar 2009 weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen verschiedene Kaffeeröster wegen des Verdachts von Preisabsprachen bei Kaffee für Gastronomie und Großabnehmer sowie gegen mehrere Hersteller von Cappuccino wegen des selben Verdachts bei Cappuccino. Diese Verfahren sollen in der ersten Hälfte des nächsten Jahres abgeschlossen werden. Nähere Angaben machten die Wettbewerbshüter aufgrund der noch laufenden Ermittlungen nicht.
Quelle: ftd.de
© 2009 ap
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