Der Grund: Die Klausel darf nicht so formuliert werden, wenn sich die AGB an den Verbraucher richten. Das weiß allerdings längst nicht jeder Unternehmer: Mehr als 15.000 Seiten aus Deutschland findet die Suchmaschine Google allein mit dem Suchbegriff "dieser AGB unwirksam", einem typischen Bestandteil dieser Salvatorischen Klausel. Ein gefundenes Fressen für Abmahner.
Denn wo immer die Suchmaschine auf diese Weise fündig wurde, handelt es sich erstens um Allgemeine Geschäftsbedingungen (weil "AGB" im Suchbegriff), zweitens (weil für Google auffindbar) um solche für Verbraucher. Also keine AGB, die Unternehmer mit anderen Unternehmern abschließen.
Wenden sich AGB an Verbraucher, so müssen sie gemäß BGB § 307 "klar und verständlich formuliert" sein. Die Salvatorische Klausel erfüllt diese Anforderung offenbar nicht. So argumentiert die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. in ihren Abmahnungen: "Diese Klausel könnte den Verbraucher von der Geltendmachung seiner Ansprüche abhalten. Als rechtlich nicht vorgebildeter Durchschnittskunde ist für ihn überhaupt nicht nachvollziehbar, welche Regelung bei Unwirksamkeit einer bestimmten Klausel gelten soll."
Leicht also lassen sich zigtausend Stellen finden, wo die AGB ganz nicht auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung sind und womöglich in weiteren Paragrafen gegen Gesetze oder geltende Rechtsprechnung verstoßen. Grund genug für Mitbewerber und einschlägig spezialisierte Vereine, dem Verwender der betreffenden AGB eine teure Abmahnung ins Haus flattern zu lassen.
Aber auch Grund genug für die Forschungsstelle Abmahnwelle e.V., erneut Aufklärung zu betreiben. Mehr als zwei Jahre lang hat die Forschungsstelle Abmahnungen gesammelt. Sie wurden inzwischen analysiert und nach zahlreichen strittigen Klauseln katalogisiert.
Ergebnis ist die "AGB-Giftküche", eine Dokumentation, die jetzt neu aufgelegt und mit eigener Domain im Internet publiziert wurde: Unter www.agb-giftkueche.de können Unternehmer, die im Internet Waren und Dienstleistungen anbieten, ihre AGB auf strittige Klauseln abklopfen, diese entfernen und im Anschluß daran korrekt den gesetzlichen Verbrauchernformationspflichten nachkommen.
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