Das Angebot klingt verlockend, gerade in Zeiten von steigenden Energiepreisen: Strom zum Schnäppchenpreis. Bis zu 45 Prozent kann der Kunde laut den Werbeversprechen der Stromdiscounter sparen. Allerdings muss er dazu in der Regel in Vorkasse treten. Das kann teuer werden, wenn der Stromanbieter in Insolvenz geht. Dass dies nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann, zeigt die Diskussion um das rheinländischen Unternehmens Teldafax. Im Fall einer Pleite wären hier eine halbe Million Kunden betroffen.
Was ist zu tun, wenn ein solcher Anbieter tatsächlich Insolvenz anmeldet? Die gute Nachricht vorweg: Keiner bleibt im Dunkeln sitzen. „Der Strom kommt tatsächlich aus der Steckdose und nicht direkt vom Anbieter“, sagt Eckhard Benner, Sprecher der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg. Wenn der eigene Anbieter zahlungsunfähig wird, springt automatisch der Grundversorger der Region ein, ohne dass der Kunde einen neuen Vertrag abschließen muss. Dazu sind die Grundversorger durch das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet.
Die schlechte Nachricht: Die Grundversorgung kann teuer werden für den Verbraucher. Denn erfahrungsgemäß rutscht der Stromkunde erst einmal in den teuersten Vertrag des regionalen Grundversorgers und zahlt deutlich mehr als bei den Billiganbietern. Dieser Vertrag kann bei den meisten Versorgern aber bereits nach einem Monat wieder gekündigt werden.
Verträge genau prüfen
Seitdem der Strommarkt liberalisiert worden ist, greifen Billigstromanbieter mit Tiefstpreisen an. Kunden profitieren von deutlich günstigeren Verträgen und attraktiven Wechselprämien. Trotzdem, so belegen Umfragen und Verbraucherschützer, sind die Deutschen eher wechselunwillig, wenn es um ihren Strom geht. Bisher gab es zwar nie den Fall, dass ein Anbieter nicht mehr zahlen konnte, das Vertrauen in neuere Anbieter ist dennoch gering. Die aktuellen Pleitegerüchte bestätigen Kunden in ihrer Vorsicht.
Kunden, die allerdings bereits einen Vertrag mit einem Billiganbieter eingegangen sind, jetzt aber verunsichert durch die aktuellen Berichte wieder wechseln wollen, können dies meist so schnell nicht. Denn in der Regel seien die Verträge so konstruiert, dass der Kunde erst zum Ende der Laufzeit wieder aus dem Vertrag aussteigen könne, sagen Verbraucherschützer. Laufzeiten und Kündigungsregeln unterscheiden sich darüber hinaus nicht nur von Anbieter zu Anbieter, sondern auch von Region zu Region. „Hier muss immer der Einzelfall geprüft werden“, sagt Benner. Generell müsse natürlich erst einmal geschaut werden, ob an Insolvenzgerüchten überhaupt etwas dran ist.
Quelle: capital.de
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