02.04.2009

Überprüfung von Mitarbeitern: Was Arbeitgeber dürfen - und was nicht

Von: Torben-Gerd Schultz
Wie weit darf das Unternehmen gehen?
Wie weit darf das Unternehmen gehen?
© Fotolia.com
Die Bahn tut es, die Telekom schon länger - und jetzt wurde bekannt, dass auch Airbus Deutschland heimlich Daten seiner Mitarbeiter ausgewertet hat. Was ist legal und was nicht?

Er muss für den Datenskandal gerade stehen: Bahn-Chef Hartmut Mehdorn hat seinen Rücktritt angeboten. Doch nicht nur bei dem Staatskonzern wurden Mitarbeiter bespitzelt. Der Flugzeughersteller Airbus ließ die Kontodaten aller 20.000 Mitarbeiter in Deutschland abgleichen. Begründung: Korruptionsverdacht. Die Telekom gab sogar Kundendaten ans BKA weiter - ob berechtigt oder nicht, ist derzeit noch offen.

Fall Airbus: Abgleich von Kontodaten "Wir halten den Vorgang nach bisherigen Erkenntnissen nicht für einwandfrei", sagt Hans-Joachim Menzel, stellvertretender Hamburger Datenschutzbeauftragter. Der Grund: "Alle Mitarbeiter wurden überprüft, es gab keine Beschränkung auf mögliche Verdächtige."

Airbus hatte zwischen 2005 und 2007 die Kontonummern seiner rund 20.000 Mitarbeiter in Deutschland heimlich mit denen von Zulieferern verglichen. Airbus teilte mit, der Abgleich habe der Korruptionsbekämpfung gedient. Mitarbeiter und Betriebsrat wurden informiert, als die Überprüfung abgeschlossen war.

Wenzel kritisiert, die Aktion bei Airbus sei "nicht dem Betriebsrat oder dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten abgestimmt" gewesen. Die Behörde sieht daher den Schutz der Arbeitsnehmer verletzt und prüft ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Gibt es einen konkreten Korruptionsverdacht, ist ein Unternehmen aber generell berechtigt, diesem nachzugehen. Allerdings müssen dabei die Gesetze eingehalten werden. So dürfen etwa keine sensiblen Daten, zum Beispiel zur Gesundheit, Parteimitgliedschaft oder Gewerkschaftszugehörigkeit einbezogen werden. Ob Kontodaten dazu zählen, ist nicht klar geregelt. "Das ist Abwägungssache", sagt Menzel. "Die reine Kontonummer, die der Arbeitnehmer dem Unternehmen ohnehin liefert, halte ich nicht für sensibel."

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