Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Bundesgerichtshof (BGH) angerufen, um ein Grundsatzurteil über die Zulässigkeit lukrativer Direktaufträge an die Regionalzugsparte zu erwirken. In dem Musterverfahren geht es um einen Vertrag im Wert von 1 Milliarden Euro, den der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ohne förmliche Ausschreibung an den Konzern vergeben hatte. Die Düsseldorfer Richter halten das für rechtswidrig.
Der Streit hat für die Bahn unternehmerisch wesentlich mehr Tragweite als etwa die Pannenserie bei Klimaanlagen im ICE. DB Regio war 2009 mit einem operativen Gewinn von 870 Millionen Euro die mit Abstand einträglichste Sparte des Staatskonzerns. Der größte Teil dieser Gewinne geht auf Verkehrsverträge zurück, die ohne Ausschreibung mit öffentlichen Aufgabenträgern wie dem VRR geschlossen wurden.
Wettbewerber von DB Regio wie Veolia und Abellio kommen bei Direktvergaben kaum zum Zug. Sie haben fast nur in Ausschreibungsverfahren Chancen, der Bahn Marktanteile abzunehmen. Abellio, eine Tochter der niederländischen Staatsbahn, hat deswegen gegen den Vertrag des VRR mit DB Regio geklagt.
Der Marktanteil der Bahn-Konkurrenten im Regionalverkehr ist in den vergangenen Jahren langsam auf nun 20 Prozent gestiegen. Erzwingt der BGH, dass Regionalstrecken künftig im Wettbewerb vergeben werden, dürfte die Marktdominanz der Bahn deutlich schneller abnehmen.
"Wir wollen eine Grundsatzentscheidung herbeiführen, die für die gesamte Branche Bedeutung haben wird", sagte eine Abellio-Sprecherin. Die Bahn lehnte einen Kommentar zur Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts ab. Der VRR verwies darauf, dass der Vertrag mit DB Regio auch zahlreiche Verbesserungen wie neue S-Bahn-Züge gebracht habe.
Der Zusammenschluss der Aufgabenträger im Schienennahverkehr BAG-SPNV begrüßte das Signal aus Düsseldorf dagegen: "Es schreckt ab, Direktverträge mit der Bahn zu schließen, wenn man Klagen fürchten muss", sagte BAG-SPNV-Präsident Bernhard Wewers. Er hoffe, dass der BGH ein Urteil fälle, das Direktverträge nur in Ausnahmen zulässt.
Beobachter erwarten, dass die obersten Richter ähnlich entscheiden wie bei einem Urteil zu Rettungsdiensten 2008: Damals urteilte der BGH, dass Rettungsdienste öffentliche Dienstleistungen sind - und daher dem Vergaberecht unterliegen. Im Fall der Regionalzüge muss das Gericht entscheiden, welches Gesetz Vorrang hat: Während das Allgemeine Eisenbahngesetz Direktvergaben erlaubt, schreibt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Ausschreibungen vor. Ein Urteil wird für Ende des Jahres erwartet.
Auch die EU-Kommission macht DB Regio die Gewinne aus Direktvergaben streitig: Gegen mehrere Verträge der Bahn-Tochter laufen in Brüssel Beihilfeverfahren.
500 Euro für jedes ICE-Hitze-Opfer
In der Affäre um defekte Klimaanlagen versucht die Bahn, den öffentlichen Druck zu mindern. Der Konzern kündigte gestern großzügige Entschädigungen für Passagiere an, die in den vergangenen Wochen wegen starker Hitze in einigen Zügen ärztlich behandelt werden mussten: Sie erhalten ein Schmerzensgeld von 500 Euro.
Die Behandlung ist "wenn möglich" durch ein Attest nachzuweisen. Die bisher angekündigte Entschädigung war als kleinlich kritisiert worden: Betroffene Passagiere sollten nur 150 Prozent des Fahrpreises bekommen. Nun erhalten sie beide Leistungen. Fahrgäste, die nach einem Totalausfall der Klimaanlage nicht beim Arzt waren, bekommen 50 Prozent des Fahrpreises als Gutschein.
Mit den aufgestockten Kompensationen kommt Bahn-Chef Rüdiger Grube neuer Kritik zuvor: Donnerstag soll er in einer Sondersitzung des Bundestagsverkehrsausschusses zu Ursachen und Konsequenzen der Pannen Stellung nehmen. Die Opposition fordert mehr Wartungskapazitäten - und dass der Bund auf die Dividende von 500 Millionen Euro verzichtet, die er ab 2011 von der Bahn will.
Quelle: ftd.de
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