Organisation
Der Keksverbrecher

Im Mürbeteig sei zu viel Fett, behauptete die EU und prozessierte einen Großbäcker zu Boden. Nach 21 Jahren heißt es plötzlich: Sorry, war doch alles in Ordnung. Alles wieder in Butter?

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Heinz-Josef Antpöhler entkam dem Monster geschunden, zerbissen, arm. Erschöpft sinkt der 71-Jährige auf die Holzbank. Seine Version des Kampfes hat er agil und rumpelig erzählt, von Wut getrieben. Jetzt schweigt er, sitzt auf der Bank und blickt auf seine Backfabrik. Die er verkaufen musste. Hier, im ostwestfälischen Delbrück, ließ Antpöhler jährlich Millionen ­Florentiner und Mürbeteigkekse backen. Dann schnappte das Monster EU zu.

Die Sonne scheint, die Hüfte schmerzt kaum, die Operation an der Herzklappe scheint überstanden. Auch der 21 Jahre währende Kampf. Seit ein paar Tagen hat er es schriftlich: Die Europäische Union hat von ihm abgelassen. Jetzt ist es offiziell: Er, Heinz-Josef Antpöhler, war nie Keksverbrecher, nie ­Subventionsbetrüger.

Nur Opfer der EU.

Es geht um 2,8 Mio. Euro, schätzt das Bundes­finanzministerium. Um zwei Fabriken, die mit 150 Mitarbeitern rund 20 Mio. Euro Umsatz pro Jahr machten und die Antpöhler verkaufen musste. Und es geht um seine Ehre.

Es geht auch um eine EU-Verordnung aus dem Jahr 1969. Sie begrenzt den Anteil subventionierter Butter in Keksen auf 50 Prozent. Viel später berechnete ein Zöllner, Antpöhler-Kekse enthielten 51 Prozent Butter. Er rechnete falsch, stellte sich später heraus. Aber erst einmal galt Antpöhler als Subventionsbetrüger.

Antpöhler verkaufte seine Fabriken, um die EU-Subventionen samt Zinsen zurückzuzahlen. Und er brauchte Geld für Anwälte. Es waren viele Prozesse vor vielen Gerichten, immer ging es gegen die EU. Die blieb namen- und gesichtslos, schickte deutsche Beamte vor. Die erkannten bald, dass sie Unrecht durchsetzten. Aber sie mussten.

Alle sagen heute: Diese EU-Verordnung war idiotisch. Bis zu dieser Erkenntnis hat es vier Jahrzehnte gedauert. Fast zu lang für Heinz-­Josef Antpöhler.

Der hatte in den 60er-Jahren den Backwarenhandel seines Vaters in Delbrück übernommen. Kaufte von kleinen Bäckern Brot, verpackte es, lieferte es an Supermärkte. Erledigte für Großbäcker den Vertrieb, importierte Gebäck aus Dänemark und verteilte es in ganz Deutschland. Baute eigene Werke für Tortenböden, Florentiner und Mürbeteig und verkaufte seine Kekse in Feinkostläden, an die Lufthansa, auch an Rewe oder Edeka. Ein Macher.

Heute nicht mehr. Zu oft sagt er, alles ist gut. Auf der Holzbank sitzend fängt er von vorn an. „Ich wollte das Geld wiederhaben, das ich gezahlt hatte. Die Subventionsrückzahlungen und die Zinsen drauf. Doch am Ende ging es mir nur noch um meine Rehabilitation.“ Die bekam er. Aber kaum Geld zurück.

Die Geschichte dieses Kampfes gegen die EU-Bürokraten soll hier nicht Antpöhler erzählen. Sondern die anderen, die ihn miterlebten.

Nicht sprechen werden:

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Theodor Seegers, Abteilungsleiter im Bundes­ministerium für Landwirtschaft

Er lässt ein „Bitte nicht noch mal anrufen!“ ausrichten.

Dacian Ciolos, Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der EU in Brüssel

Der Rumäne lässt nicht mal was ausrichten. 1969, im Jahr der strittigen Verordnung, wurde er gerade geboren. Seine Vorgänger sind tot, in Pension, unauffindbar. Ciolos‘ Mitarbeiterin Stéphanie Liard sagt: „Oh, hört sich kompliziert an, da sind wir wahrscheinlich nicht für zu­ständig.“ Sie lässt sich Mails schicken, die sie nie beantwortet.

Wolfgang Uhlig, Leiter des Referats III B 3 im Bundesfinanzministerium, zuständig für die „Durchführung des EG-Marktordnungsrechts“

Wenn diese Geschichte erscheint, ist Uhlig Pensionär. Der Jurist mit mehreren Doktor­titeln sagt: Antpöhler sei ein netter Mann, schuldlos in Not geraten.

Uhlig ist Kettenraucher in einem Nichtraucherbüro in einem Nichtrauchergebäude, einer Außenstelle des Ministeriums, untergebracht am Rande Bonns in einem Gewerbegebiet. Das Fenster in seinem Büro steht offen, Uhlig redet drei Stunden schnell, raucht viele HBs dabei.

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Er versucht sich an einer Chronologie. Seit 1969 wurde Butter auf Kosten der Europä­ischen Wirtschaftsgemeinschaft von Molkereien in Lager gebracht und gehortet. „Irgendwann wurde billig verramscht, bevor das Haltbarkeitsdatum ablief.“ Aus Brüssel wurden Mitgliedsländern jährlich Kontingente zugewiesen, die sie subventioniert verkaufen konnten.

„Antpöhlers Probleme fingen 1981 an. Da hat er begonnen, neben gebackenen Keksen auch den Teig tiefgefroren zu verkaufen. Das lief in den Supermärkten und bei Bofrost. Antpöhler meldete den Produktwechsel, gefrorener Teig, nicht mehr gebackener Keks, vorschriftsgemäß dem Zoll und dem Vorgänger des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung, BLE. Das Zollamt Paderborn hat anfangs den gefrorenen Keksteig als Keks akzeptiert. Dann kam ein ­neuer Beamter. Der kam mit der Feststellung zurück: kein Keks. So fing das Unglück an.“

Der Zoll hatte sich Antpöhlers Rezepte angeschaut und nachgerechnet, kam auf ein Prozent Butter zu viel im Teig. Subventionsbetrug! „Wenn der Zöllner die Feuchtigkeit, die Nüsse und die Rosinen berücksichtigt hätte, wäre alles gut gegangen.“ Uhlig zieht an der Zigarette. „So verlor Antpöhler seinen Ruf.“

Beamte des Finanzministeriums beschäftigen sich seit 1997 mit dem Fall. Damals führte Klaus Reingen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der deutschen Süßwarenindustrie, den damaligen Finanzminister zu Antpöhler. Theo Waigel hörte, schauderte und sagte seinen Beamten: Tut was! Aber was?

Die Antwort lieferte ihnen Hubertus Rau.

Hubertus Rau erbte die 1903 gegründeten Walter Rau Lebensmittelwerke, zu denen die Butterschmelze Tetzlaff & Wenzel gehört

Der 2008 verkaufte Familienbetrieb besaß Ölmühlen, eine Käsefabrik, eine Tiefkühlproduktion, eine Spedition, sogar eine Walfangflotte. Deli Reform war eine Rau-Margarine.

„Mit Antpöhler haben wir in den 80er-Jahren Geschäfte gemacht, ihm subventioniertes Butterfett verkauft“, erzählt Hubertus Rau in seinem aufgeräumten Büro am Rand von Bad Iburg beim Teutoburger Wald. Er lässt sich von der Assistentin immer neue pralle Aktenordner bringen, um den Fall zu rekonstruieren. „Wir haben von der EU Butter gekauft und Feuchtigkeit entzogen, um Transportkosten zu senken. Die Butter kam von Lagerhäusern in Hamburg, Krefeld, Irland. Sogenannte Lagerbutter. Im Laden kostete Butter damals 9 D-Mark das Kilogramm, von der EU bekam man sie für 3,50 D-Mark, manchmal sogar billiger. Wir lieferten die Butter weiter und mussten kontrollieren, was die Belieferten mit ihr machten. Die mussten nachweisen, dass die nicht in Läden kam.“

Rau verkaufte damals an Schöller, Bahlsen, Langnese, viele andere. Auch Antpöhler garantierte schriftlich und brachte später Verwendungsnachweise. Rau gab die weiter, und das Zollamt im Einzugsgebiet des Endverbrauchers kontrollierte. „Erst dann wurde der von uns hinterlegte Betrag für die Subvention wieder an uns zurückgezahlt.“ Das heißt: Er zahlte 9 D-Mark für die Butter, verkaufte sie für – sagen wir mal – 4 D-Mark weiter und wies nach, dass der Käufer die Butter verarbeitete und nicht weiterverkaufte. Dann bekam er 5 D-Mark pro Kilogramm Butter wieder zurück. Um dieses Geld ging es in den Prozessen, um 468.000 D-Mark.

Rau hat nämlich wegen dieser Summe prozessiert gegen die EU. Und dabei gelernt: „Die EU-Verordnung war sinnlos. Fett ist Geschmacks­träger. Je mehr man reintut, desto besser schmeckt der Keks.“ Zucker, Wasser, Ei spielen bei Trockenmasse keine Rolle. Die EU-Bürokraten, sagt Rau, hätten nur Angst, dass die Kekse in Einzelbestandteile zerlegt und subventionierte Butter einzeln verkauft werden könnte. Was physikalisch völlig unmöglich sei. „Geht nicht“, sagt Rau. „Fakt.“

Ein Prozent zu viel Butter im Teig? Rau macht eine beklemmend lange Pause. „Jetzt kommt das Verrückte, der Antpöhler hat das ja nicht mal wirklich gemacht, weil in den Keksen auch Nüsse und Rosinen waren. Das hat der Zoll bei der Überprüfung ignoriert, der hat sich nur die schriftlichen Unterlagen angeschaut, nicht den Keks zerlegt. Weil das ja gar nicht geht.“

Rau hätte klein beigeben können und sich die 468.000 D-Mark von Antpöhler holen können, plus Zinsen. Aber er verzichtete darauf. „Der Mann hat nichts falsch gemacht.“ Stattdessen prozessierte er gegen die deutsche Behörde als EU-Vertreter. Er wies nach, dass wegen der Eier, der Rosinen, der Nüsse, des Flüssigkeitsgehalts der Butter schlimmstenfalls nur in 18 Prozent von Antpöhlers Keksteigen mehr als die Hälfte Butter sein konnte. Die übrigen 82 Prozent, umgerechnet 383.760 Euro, die er bei der EU hinterlegt hatte, bekam er vom deutschen Staat wieder.

Die restlichen 18 Prozent hätte er sich von Antpöhler holen können. Der habe ihm sein Haus und Grundstücke angeboten, er wollte nichts schuldig sein. „Wir haben darauf verzichtet.“ Rau sagt: „Die EU hätte sich viel sparen können, hätte sie eine Anzeige geschaltet: Antpöhler ist kein Subventionsbetrüger. Es ging ihm nicht um Geld, es ging um seinen Ruf.“

Werner Schulte, Senior des Familienbetriebs ­Conrad Schulte Feingebäck, hat 2000 von Antpöhler die Firma in Delbrück gekauft, produziert dort Waffelröllchen und Florentiner

„Moralisch ist das immer noch seine Fabrik.“ Die Florentiner werden weiter unter dem Markennamen Antpöhler verkauft. Die beiden kennen sich seit Jahrzehnten. „Er war so korrekt, korrekter geht es nicht. Ein Gerechtigkeits­fanatiker. Andere hätten aufgegeben. Nicht Antpöhler.“ Dabei hätte es ihm wohl gereicht, glaubt auch Schulte, wenn das Zollamt seinen Fehler zugegeben, sich entschuldigt hätte.

Warum Rau vor Gericht gegen das Zollamt gewonnen hat, erzählt Wolfgang Uhlig, der Referats­leiter aus dem Bundesfinanzministerium

Tetzlaff & Wenzel behauptete, der Zoll hätte ungenau gearbeitet. Der Zoll wird vom Finanzministerium kontrolliert, also durfte das aktiv werden. Der Zoll räumte vor Gericht nachläs­siges Rechnen ein, verlor freiwillig den entscheidenden Prozess. „Für die Gerechtigkeit.“

Beim anderen Zwischenhändler, Uelzena, ging es um mehr. Es fing mit 700.000 D-Mark Subventionszahlungen an, dazu kamen Zinsen und Zinseszinsen. Die EU berechnet sechs Prozent Zinsen jährlich. Uelzena argumentierte vor Gericht nicht mit der Rechenschwäche von Zöllnern, sondern mit der schlampigen EU-Verordnung. Deshalb bekam Uelzena es nicht mit dem Finanz-, sondern mit dem Landwirtschaftsministerium zu tun. Und verlor. Uelzena erhielt das hinterlegte Geld nicht zurück und holte sich den Betrag von Antpöhler: 700.000 D-Mark plus Zinsen und Zinseszins. 1.684.707,60 D-Mark, zeigt ein Blick in dessen Buchhaltung – Anwalts- und Gerichtskosten eingerechnet.

Wolfgang Wolski, Leiter des Rechtsreferats der BLE, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wolski kennt den Raum im Keller, der voll ist mit den Akten des Falles, „immens vielen Akten“. Soll sagen: zu vielen. Wolski sagt, er könne den Fall also nur in Akten nachlesen. Von denen es zu viele gebe. „Der Fall ist unaufklärbar.“

Die Akten bleiben im Keller, falls die EU nachprüfen wolle. „Vorschrift.“

Uwe Radke, Vertriebsgeschäftsführer des zweiten Zwischenhändlers Uelzena

Damals, als die Prozesse tobten, war er noch nicht Geschäftsführer. „Gott sei Dank“, sagt Radke. Die Geschichte sei legendär „und superkompliziert“. Was er weiß, schickt er deshalb lieber schriftlich: „Uelzena hat um 1990 Butterfett an die Firma von Herrn Antpöhler verkauft und die Abrechnung der Subvention gegenüber den zuständigen Behörden übernommen, so­zusagen als Abwicklungs- und Verrechnungs­stelle. Anschließend wurde seitens der BLE die Rechtmäßigkeit der Zahlung bestritten, da ­angeblich die Verarbeitungsvorschriften nicht eingehalten worden wären, und die Subventionszahlung zurückverlangt und von uns auch rücküberwiesen. Die Uelzena wiederum hat diesen Betrag dann von Antpöhler zurücker­halten.“ Der stotterte seine Schulden monatlich ab, in Häppchen von 20.000 D-Mark, und verkaufte im Jahr 2000 seine Werke, um endlich schuldenfrei zu werden.

Heinrich-Jürgen Baron von Drachenfels wurde bei Bahlsen zum Keksexperten. Ab 1970 hatte er Prokura, 1993 ging er in Rente

Drachenfels sitzt schlank und friedlich am Tisch. Beides war er nicht immer: „Wer so viel Kekse verkostet, nimmt zu.“ Als er in Rente ging, wollte er abspecken, in der Buchinger Klinik in Bad Pyrmont. Dort war Antpöhler, um vor einer Herzoperation abzunehmen. Sie unterhielten sich beim Diätmahl. „Erstens: Die Verordnung ist Unsinn“, sagt Drachenfels. „Zweitens: Es ist völlig unmöglich, die Butter aus einem Keks rauszuschleudern oder rauszupressen. Drittens: Wenn man Rosinen und Nüsse rausrechnet, ist sogar gemäß der sinnlosen Verordnung alles in Ordnung.“

In Bad Pyrmont fand Drachenfels eine neue Berufung, er wurde Gutachter vor Gericht bei den Buttersubventionsprozessen. Er war vor Gerichten in Kassel, Köln, Bonn, Paderborn, Hamm. In München bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt bewies er gemeinsam mit deren Wissenschaftlern: Keksteig ist nicht trennbar in Butter und Mehl. Unter Aufsicht eines Notars und Beamten des Bundesfinanzministeriums backte er mit Antpöhler noch mal den alten Keksteig und experimentierte damit. Aber die Butter wollte einfach nicht raus.

Drachenfels fuhr nach Brüssel, sprach mit der Kommission, fuhr noch mal hin, sprach mit der Kommission, die nun aus anderen Leuten bestand. Im nächsten Jahr wieder. „Keiner wusste Bescheid, die wussten nicht mal, was eine Emulsion ist.“ Eine Kommission änderte die Verordnung 570/88 in die 2571/97, damit der Mann Ruhe gab. Aus 50 Prozent Obergrenze für Mehl im Teig wurden 40 Prozent, es konnte also mehr Butter rein. „Meine Laborversuche bewiesen, dass es völlig egal ist, was für eine Zahl da steht, die gibt es nur, damit keiner Kekse trennt. Was ja nicht geht.“

Die Verordnung gilt, aber nicht rückwirkend. Antpöhler war weiter gefangen.

Jetzt müsste eigentlich Theodor Seegers vom Bundeslandwirtschaftsministerium etwas sagen. Aber der will ja nicht. So kommt Wolfgang Uhlig aus dem Finanzministerium noch mal zu Wort

„Das Landwirtschaftsministerium hat geblockt“, sagt Uhlig. Weil nicht die EU, sondern die Bundesrepublik Antpöhler hätte bezahlen müssen, wenn der sein Recht bekommen hätte. „Der Betrag ist so hoch, das hätte in den Finanzausschuss des Bundestags gehen müssen und in den Landwirtschaftsausschuss. Der Etat des Landwirtschaftsministeriums hätte das nicht hergegeben“, sagt Uhlig, sie hätten sich das Geld leihen müssen. „Wäre ja eine ÜPL gewesen, eine überplanmäßige Ausgabe. Alles ab ­einer halben Million Euro zusätzlich muss in die Ausschüsse.“ Das habe sich das Landwirtschaftsministerium nicht antun wollen.

Hinter den Kulissen fädelte Uhlig einen Kompromiss ein. Am Ende boten die Beamten aus dem Landwirtschaftsministerium Antpöhler den ÜPL-vermeidenden Betrag von 112.822,56 Euro und die Worte: Du bist unschuldig.

Der genaue Wortlaut der Vereinbarung bleibt geheim. Antpöhlers Anwalt darf daraus nur den Kern preisgeben: Heinz-Josef Antpöhler ist und war unschuldig.

Der Unschuldige steht auf, er zittert, gibt sich einen Ruck und geht auf die Gaststätte zu, in der seine Tochter heiraten wird. Hier ist morgen die Feier, er deutet hinein und erzählt, was er noch nie erzählt hat: warum er ein Prozent mehr Butter in die Kekse tat. „Besserer Geschmack, klar. Aber vor allem liefen die Maschinen besser. Viel weniger Ausschuss, die Kekse fielen leichter vom Blech.“

Fünf mal EU-Wahnsinn
EU-Verordnungen regeln fast alles. Immer sind sie gut gemeint, selten führen sie zum angestrebten Ziel. Stattdessen sorgen sie für Irritation und oft für teure Prozesse. impulse präsentiert fünf Vorschriften aus Brüssel, die nur eines gebracht haben: Ärger.
Zucker Zucker kostet immer mehr. Weil die EU nett sein wollte, beim Regulieren des Marktes aber etwas falsch gemacht hat. Sie schreibt seit 2006 vor, dass nur noch 85 Prozent des in der EU verarbeiteten Speisezuckers aus Europa kommen dürfen. Der Rest muss importiert werden. Das sollte Entwicklungsländern helfen. Nur: Die wollen nicht und verkaufen ihren Zucker lieber teurer in China. Oder verbrauchen ihn wie Brasilien selbst für Biosprit. Vor allem hat niemand Lust, die von der EU verlangten 470 Euro Importzoll pro Tonne Zucker zu bezahlen. Daher fehlen 15 Prozent Zucker auf dem deutschen Markt. Wobei die Lagerhäuser voll sind. Aber der Zusatzzucker darf nicht verkauft werden, das wäre ein Verstoß gegen die EU-Verordnung, die bis 2015 gilt und jetzt bis September 2016 verlängert werden soll.

Bis zum vergangenen Jahr war das Zuckerrübenland Deutschland ein Zuckerexporteur. Jetzt ist es Zuckernotstandsgebiet. Der Zuckerpreis steigt. Von Sommer 2010 bis Anfang dieses Jahres verdoppelte er sich. Seitdem schwankt er auf hohem Niveau. Lebensmittelhersteller kaufen trotzdem.

Im September hat Zentis-Geschäftsführer Karl-Heinz Johnen neue Verträge abgeschlossen, um weiterhin Marmelade produzieren zu können. „Der alte Preis lag bei 50 Cent pro Kilo, und jetzt bezahlen wir 75 Cent.“ Zentis verarbeitet pro Jahr 100.000 Tonnen Zucker. „Wir schieben wegen der Preissteigerung eine zusätzliche Belastung von 25 Mio. Euro vor uns her.““Es ist leider so: Überall, wo die EU eingreift, herrscht Chaos“, sagt Robert Augustin von R&R Ice Cream in Osnabrück. Mit 1 Mrd. Euro Umsatz ist R&R drittgrößter Eiscremehersteller Europas (Marken: Landliebe, Botterbloom), produziert jährlich 300 Millionen Liter Eis und verbraucht dafür 260 Tonnen Zucker.

„Wir machen jetzt die Dominosteine für den Winter und haben gerade 400 Tonnen Zucker zu völlig überhöhten Preisen kaufen müssen“, sagt Werner Schulte von Deutschlands größtem Dominosteinbäcker, Conrad Schulte im westfälischen Rietberg. „Der Markt ist kaputt.“

Die European Sugar Users CIUS teilen mit: „Die Zuckerversorgung in der EU ist an einem kritischen Punkt.“ Das melden auch das Infozentrum Zuckerverwender, ein Zusammenschluss der deutschen Zuckerverarbeiter, und die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke. Klaus Reingen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Süßwarenindustrie, sagt: „Die EU sorgt perverserweise für das Gegenteil eines freien Marktes.“

Fahrtenschreiber Spediteure mögen die Ruhezeitenverordnung nicht, sagen aber wenig dagegen, sorgt sie doch dafür, dass die Fahrer Pausen machen. Die Verordnung gilt seit 2006 auch für Handwerker: Fahren die mehr als 50 Kilometer zum Einsatzort, müssen sie digitale Fahrtenschreiber haben. Die kosten mit Software, Chipkarten und anderem um die 4000 Euro. Das macht für Deutschlands Handwerksbetriebe 120 Mio. Euro, errechnete der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Er reichte einen Verbesserungsvorschlag beim EU-Wettbewerb Bürokratieabbau ein: erst ab 100 Kilometer ein Fahrtenschreiber. Der Vorschlag bekam den ersten Preis, die Urkunde wurde 2009 in Prag überreicht. Edmund Stoiber hielt die Lobrede. Nach dem Preis war Schluss, sagt Stefan Schulze-Sturm vom ZDH. Seitdem sei nichts passiert. Die 50-Kilometer-Regel gilt bis heute.
Ruhezeiten Es geht um „extremen Zeitaufwand“ für einige wenige Minuten, sagt Jens Kirch, Geschäftsführer der ZVE, der Zuchtvieh-Export-GmbH in Kassel. Das liegt an den vielen Prozessen, die er führen muss, wenn einer der von seinem Dienstleistungsunternehmen betreuten Laster ein paar Minuten zu spät an der Rampe steht. Kirch schaut auf ein Blatt auf seinem Schreibtisch: „Hier haben wir am 12. Oktober 2000 nach Erstattung gefragt. Mal sehen, wann die kommt.“

Die EU-Verordnung 639/2003 und ihre Vorgänger sorgen für die Existenz und das Leiden der ZVE. Für jede aus der EU exportierte Kuh bekommt der Exporteur 70 Euro Subvention aus Brüssel. Dazu muss er unter anderem nachweisen, dass er den vorgeschriebenen Rhythmus der Ruhe- und Fahrzeiten eingehalten hat. Steht der Laster fünf Minuten zu spät an der Rampe, geht die Subvention flöten. Da interessiert es nicht, wie lang die Schlange beim Zoll war, ob eine Reifenpanne oder gar ein Überfall die besten Absichten durchkreuzte.

Allerdings gibt es viele Sonderregeln, Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen. Und Verwirrung.

Die Folge: Allein vor dem Europäischen Gerichtshof toben zurzeit vier Prozesse zwischen der EU und deutschen Exporteuren. „Es dauert im Schnitt drei Jahre, bis ein Fall so weit ist. Es gibt einige Prozesse, die laufen seit acht bis zehn Jahren“, so Kirch. Zurzeit wird EU-verordnet, dass manche Standzeiten, die das Vieh schonen sollen, als Transportzeiten gelten.

Aber welche genau. In Brüssel könne man niemanden fragen, sagt Kirch. Es gebe keine Ansprechpartner, das Tagesgeschäft erledigen deutsche Beamte. Inzwischen gebe es Viehexporteure, die keine Subventionen mehr beantragen, „weil das einfach zu kompliziert ist und viel zu lange dauert“.

Onlinehandel Man kann die EU vielleicht bremsen, aber kaum stoppen. Susanne Czech und ihre Mitarbeiter wissen das jetzt. Sie leitet das Büro von Emota in Brüssel, der Interessenvertretung der europäischen Onlinehändler. Die hatten vor zwei Jahren erkannt, dass eine geplante EU-Vorschrift dafür gesorgt hätte, dass alle Versender dieselbe Ware zu denselben Bedingungen zum selben Preis überall in die EU verschicken müssten. Was Zusatzkosten, Rechtsunsicherheit bei Nichtbezahlen und bei Reklamationen bedeutet hätte. „Wir haben kräftigst Lobbyarbeit gemacht, um das vom Tisch zu kriegen. Da war ja auch ein Riesenaufschrei in der Branche“, so Czech. Wie alle europäischen Nationalverbände hat auch der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (BVH) Emota unterstützt: jeden deutschen EU-Parlamentarier einzeln angesprochen und einige dazu gebracht, für einen Kompromiss zu sorgen, den die Onlinehändler in Ordnung fanden. Also aufatmen?

Nein, nur ein kurzes Durchatmen. Czech erzählt: EU-Beamte haben im September eine Studie der Unternehmensberater London Economics an alle EU-Parlamentarier verteilt. Die Berater sind im Auftrag der EU-Kommission zu dem Schluss gekommen: Gleiches Recht für jeden Besteller, egal wo er wohnt und was für Reklamations- und Bezahlregeln in seinem Land gelten, sei wichtig für Europas Konsumenten. Die EU-Kommission hat angekündigt, in drei Jahren den nächsten Versuch zu starten. Ingmar Böckmann, beim BVH für E-Commerce zuständig: „Das ist noch nicht vom Tisch.“

Sonnenschutz Die Resi hat ein Dirndl an und sorgt damit für ein Problem: Sie könnte einen Sonnenbrand bekommen. Eine EU-Verordnung verlangt seit 2005 von Arbeitgebern, dass Mitarbeiter keinen Sonnenbrand bekommen während der Arbeitszeit. Mit der Vorschrift betreibt die EU Krebsvorsorge. Deswegen Dirndl verbieten? Geht nicht in Bayern. Also hat Wirtin Angela Inselkammer in Aying bei München Sonnencreme mit Schutzfaktor 30 gekauft und jeder ihrer Bedienungen lächelnd eine Tube gegeben, auch der Resi. „Eher so als Scherz.“ Sie habe auch den männlichen Bedienungen im Biergarten geraten, sich die Waden einzucremen. „Die können ja auch einen Sonnenbrand bekommen, eine bayerische Lederhose lässt nun mal die Waden frei.“
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Heinz-Josef Antpöhler entkam dem Monster geschunden, zerbissen, arm. Erschöpft sinkt der 71-Jährige auf die Holzbank. Seine Version des Kampfes hat er agil und rumpelig erzählt, von Wut getrieben. Jetzt schweigt er, sitzt auf der Bank und blickt auf seine Backfabrik. Die er verkaufen musste. Hier, im ostwestfälischen Delbrück, ließ Antpöhler jährlich Millionen ­Florentiner und Mürbeteigkekse backen. Dann schnappte das Monster EU zu. Die Sonne scheint, die Hüfte schmerzt kaum, die Operation an der Herzklappe scheint überstanden. Auch der 21 Jahre währende Kampf. Seit ein paar Tagen hat er es schriftlich: Die Europäische Union hat von ihm abgelassen. Jetzt ist es offiziell: Er, Heinz-Josef Antpöhler, war nie Keksverbrecher, nie ­Subventionsbetrüger. Nur Opfer der EU. Es geht um 2,8 Mio. Euro, schätzt das Bundes­finanzministerium. Um zwei Fabriken, die mit 150 Mitarbeitern rund 20 Mio. Euro Umsatz pro Jahr machten und die Antpöhler verkaufen musste. Und es geht um seine Ehre. Es geht auch um eine EU-Verordnung aus dem Jahr 1969. Sie begrenzt den Anteil subventionierter Butter in Keksen auf 50 Prozent. Viel später berechnete ein Zöllner, Antpöhler-Kekse enthielten 51 Prozent Butter. Er rechnete falsch, stellte sich später heraus. Aber erst einmal galt Antpöhler als Subventionsbetrüger. Antpöhler verkaufte seine Fabriken, um die EU-Subventionen samt Zinsen zurückzuzahlen. Und er brauchte Geld für Anwälte. Es waren viele Prozesse vor vielen Gerichten, immer ging es gegen die EU. Die blieb namen- und gesichtslos, schickte deutsche Beamte vor. Die erkannten bald, dass sie Unrecht durchsetzten. Aber sie mussten. Alle sagen heute: Diese EU-Verordnung war idiotisch. Bis zu dieser Erkenntnis hat es vier Jahrzehnte gedauert. Fast zu lang für Heinz-­Josef Antpöhler. Der hatte in den 60er-Jahren den Backwarenhandel seines Vaters in Delbrück übernommen. Kaufte von kleinen Bäckern Brot, verpackte es, lieferte es an Supermärkte. Erledigte für Großbäcker den Vertrieb, importierte Gebäck aus Dänemark und verteilte es in ganz Deutschland. Baute eigene Werke für Tortenböden, Florentiner und Mürbeteig und verkaufte seine Kekse in Feinkostläden, an die Lufthansa, auch an Rewe oder Edeka. Ein Macher. Heute nicht mehr. Zu oft sagt er, alles ist gut. Auf der Holzbank sitzend fängt er von vorn an. "Ich wollte das Geld wiederhaben, das ich gezahlt hatte. Die Subventionsrückzahlungen und die Zinsen drauf. Doch am Ende ging es mir nur noch um meine Rehabilitation." Die bekam er. Aber kaum Geld zurück. Die Geschichte dieses Kampfes gegen die EU-Bürokraten soll hier nicht Antpöhler erzählen. Sondern die anderen, die ihn miterlebten. Nicht sprechen werden: Theodor Seegers, Abteilungsleiter im Bundes­ministerium für Landwirtschaft Er lässt ein "Bitte nicht noch mal anrufen!" ausrichten. Dacian Ciolos, Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der EU in Brüssel Der Rumäne lässt nicht mal was ausrichten. 1969, im Jahr der strittigen Verordnung, wurde er gerade geboren. Seine Vorgänger sind tot, in Pension, unauffindbar. Ciolos' Mitarbeiterin Stéphanie Liard sagt: "Oh, hört sich kompliziert an, da sind wir wahrscheinlich nicht für zu­ständig." Sie lässt sich Mails schicken, die sie nie beantwortet. Wolfgang Uhlig, Leiter des Referats III B 3 im Bundesfinanzministerium, zuständig für die "Durchführung des EG-Marktordnungsrechts" Wenn diese Geschichte erscheint, ist Uhlig Pensionär. Der Jurist mit mehreren Doktor­titeln sagt: Antpöhler sei ein netter Mann, schuldlos in Not geraten. Uhlig ist Kettenraucher in einem Nichtraucherbüro in einem Nichtrauchergebäude, einer Außenstelle des Ministeriums, untergebracht am Rande Bonns in einem Gewerbegebiet. Das Fenster in seinem Büro steht offen, Uhlig redet drei Stunden schnell, raucht viele HBs dabei. Er versucht sich an einer Chronologie. Seit 1969 wurde Butter auf Kosten der Europä­ischen Wirtschaftsgemeinschaft von Molkereien in Lager gebracht und gehortet. "Irgendwann wurde billig verramscht, bevor das Haltbarkeitsdatum ablief." Aus Brüssel wurden Mitgliedsländern jährlich Kontingente zugewiesen, die sie subventioniert verkaufen konnten. "Antpöhlers Probleme fingen 1981 an. Da hat er begonnen, neben gebackenen Keksen auch den Teig tiefgefroren zu verkaufen. Das lief in den Supermärkten und bei Bofrost. Antpöhler meldete den Produktwechsel, gefrorener Teig, nicht mehr gebackener Keks, vorschriftsgemäß dem Zoll und dem Vorgänger des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung, BLE. Das Zollamt Paderborn hat anfangs den gefrorenen Keksteig als Keks akzeptiert. Dann kam ein ­neuer Beamter. Der kam mit der Feststellung zurück: kein Keks. So fing das Unglück an." Der Zoll hatte sich Antpöhlers Rezepte angeschaut und nachgerechnet, kam auf ein Prozent Butter zu viel im Teig. Subventionsbetrug! "Wenn der Zöllner die Feuchtigkeit, die Nüsse und die Rosinen berücksichtigt hätte, wäre alles gut gegangen." Uhlig zieht an der Zigarette. "So verlor Antpöhler seinen Ruf." Beamte des Finanzministeriums beschäftigen sich seit 1997 mit dem Fall. Damals führte Klaus Reingen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der deutschen Süßwarenindustrie, den damaligen Finanzminister zu Antpöhler. Theo Waigel hörte, schauderte und sagte seinen Beamten: Tut was! Aber was? Die Antwort lieferte ihnen Hubertus Rau. Hubertus Rau erbte die 1903 gegründeten Walter Rau Lebensmittelwerke, zu denen die Butterschmelze Tetzlaff & Wenzel gehört Der 2008 verkaufte Familienbetrieb besaß Ölmühlen, eine Käsefabrik, eine Tiefkühlproduktion, eine Spedition, sogar eine Walfangflotte. Deli Reform war eine Rau-Margarine. "Mit Antpöhler haben wir in den 80er-Jahren Geschäfte gemacht, ihm subventioniertes Butterfett verkauft", erzählt Hubertus Rau in seinem aufgeräumten Büro am Rand von Bad Iburg beim Teutoburger Wald. Er lässt sich von der Assistentin immer neue pralle Aktenordner bringen, um den Fall zu rekonstruieren. "Wir haben von der EU Butter gekauft und Feuchtigkeit entzogen, um Transportkosten zu senken. Die Butter kam von Lagerhäusern in Hamburg, Krefeld, Irland. Sogenannte Lagerbutter. Im Laden kostete Butter damals 9 D-Mark das Kilogramm, von der EU bekam man sie für 3,50 D-Mark, manchmal sogar billiger. Wir lieferten die Butter weiter und mussten kontrollieren, was die Belieferten mit ihr machten. Die mussten nachweisen, dass die nicht in Läden kam." Rau verkaufte damals an Schöller, Bahlsen, Langnese, viele andere. Auch Antpöhler garantierte schriftlich und brachte später Verwendungsnachweise. Rau gab die weiter, und das Zollamt im Einzugsgebiet des Endverbrauchers kontrollierte. "Erst dann wurde der von uns hinterlegte Betrag für die Subvention wieder an uns zurückgezahlt." Das heißt: Er zahlte 9 D-Mark für die Butter, verkaufte sie für - sagen wir mal - 4 D-Mark weiter und wies nach, dass der Käufer die Butter verarbeitete und nicht weiterverkaufte. Dann bekam er 5 D-Mark pro Kilogramm Butter wieder zurück. Um dieses Geld ging es in den Prozessen, um 468.000 D-Mark. Rau hat nämlich wegen dieser Summe prozessiert gegen die EU. Und dabei gelernt: "Die EU-Verordnung war sinnlos. Fett ist Geschmacks­träger. Je mehr man reintut, desto besser schmeckt der Keks." Zucker, Wasser, Ei spielen bei Trockenmasse keine Rolle. Die EU-Bürokraten, sagt Rau, hätten nur Angst, dass die Kekse in Einzelbestandteile zerlegt und subventionierte Butter einzeln verkauft werden könnte. Was physikalisch völlig unmöglich sei. "Geht nicht", sagt Rau. "Fakt." Ein Prozent zu viel Butter im Teig? Rau macht eine beklemmend lange Pause. "Jetzt kommt das Verrückte, der Antpöhler hat das ja nicht mal wirklich gemacht, weil in den Keksen auch Nüsse und Rosinen waren. Das hat der Zoll bei der Überprüfung ignoriert, der hat sich nur die schriftlichen Unterlagen angeschaut, nicht den Keks zerlegt. Weil das ja gar nicht geht." Rau hätte klein beigeben können und sich die 468.000 D-Mark von Antpöhler holen können, plus Zinsen. Aber er verzichtete darauf. "Der Mann hat nichts falsch gemacht." Stattdessen prozessierte er gegen die deutsche Behörde als EU-Vertreter. Er wies nach, dass wegen der Eier, der Rosinen, der Nüsse, des Flüssigkeitsgehalts der Butter schlimmstenfalls nur in 18 Prozent von Antpöhlers Keksteigen mehr als die Hälfte Butter sein konnte. Die übrigen 82 Prozent, umgerechnet 383.760 Euro, die er bei der EU hinterlegt hatte, bekam er vom deutschen Staat wieder. Die restlichen 18 Prozent hätte er sich von Antpöhler holen können. Der habe ihm sein Haus und Grundstücke angeboten, er wollte nichts schuldig sein. "Wir haben darauf verzichtet." Rau sagt: "Die EU hätte sich viel sparen können, hätte sie eine Anzeige geschaltet: Antpöhler ist kein Subventionsbetrüger. Es ging ihm nicht um Geld, es ging um seinen Ruf." Werner Schulte, Senior des Familienbetriebs ­Conrad Schulte Feingebäck, hat 2000 von Antpöhler die Firma in Delbrück gekauft, produziert dort Waffelröllchen und Florentiner "Moralisch ist das immer noch seine Fabrik." Die Florentiner werden weiter unter dem Markennamen Antpöhler verkauft. Die beiden kennen sich seit Jahrzehnten. "Er war so korrekt, korrekter geht es nicht. Ein Gerechtigkeits­fanatiker. Andere hätten aufgegeben. Nicht Antpöhler." Dabei hätte es ihm wohl gereicht, glaubt auch Schulte, wenn das Zollamt seinen Fehler zugegeben, sich entschuldigt hätte. Warum Rau vor Gericht gegen das Zollamt gewonnen hat, erzählt Wolfgang Uhlig, der Referats­leiter aus dem Bundesfinanzministerium Tetzlaff & Wenzel behauptete, der Zoll hätte ungenau gearbeitet. Der Zoll wird vom Finanzministerium kontrolliert, also durfte das aktiv werden. Der Zoll räumte vor Gericht nachläs­siges Rechnen ein, verlor freiwillig den entscheidenden Prozess. "Für die Gerechtigkeit." Beim anderen Zwischenhändler, Uelzena, ging es um mehr. Es fing mit 700.000 D-Mark Subventionszahlungen an, dazu kamen Zinsen und Zinseszinsen. Die EU berechnet sechs Prozent Zinsen jährlich. Uelzena argumentierte vor Gericht nicht mit der Rechenschwäche von Zöllnern, sondern mit der schlampigen EU-Verordnung. Deshalb bekam Uelzena es nicht mit dem Finanz-, sondern mit dem Landwirtschaftsministerium zu tun. Und verlor. Uelzena erhielt das hinterlegte Geld nicht zurück und holte sich den Betrag von Antpöhler: 700.000 D-Mark plus Zinsen und Zinseszins. 1.684.707,60 D-Mark, zeigt ein Blick in dessen Buchhaltung - Anwalts- und Gerichtskosten eingerechnet. Wolfgang Wolski, Leiter des Rechtsreferats der BLE, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Wolski kennt den Raum im Keller, der voll ist mit den Akten des Falles, "immens vielen Akten". Soll sagen: zu vielen. Wolski sagt, er könne den Fall also nur in Akten nachlesen. Von denen es zu viele gebe. "Der Fall ist unaufklärbar." Die Akten bleiben im Keller, falls die EU nachprüfen wolle. "Vorschrift." Uwe Radke, Vertriebsgeschäftsführer des zweiten Zwischenhändlers Uelzena Damals, als die Prozesse tobten, war er noch nicht Geschäftsführer. "Gott sei Dank", sagt Radke. Die Geschichte sei legendär "und superkompliziert". Was er weiß, schickt er deshalb lieber schriftlich: "Uelzena hat um 1990 Butterfett an die Firma von Herrn Antpöhler verkauft und die Abrechnung der Subvention gegenüber den zuständigen Behörden übernommen, so­zusagen als Abwicklungs- und Verrechnungs­stelle. Anschließend wurde seitens der BLE die Rechtmäßigkeit der Zahlung bestritten, da ­angeblich die Verarbeitungsvorschriften nicht eingehalten worden wären, und die Subventionszahlung zurückverlangt und von uns auch rücküberwiesen. Die Uelzena wiederum hat diesen Betrag dann von Antpöhler zurücker­halten." Der stotterte seine Schulden monatlich ab, in Häppchen von 20.000 D-Mark, und verkaufte im Jahr 2000 seine Werke, um endlich schuldenfrei zu werden. Heinrich-Jürgen Baron von Drachenfels wurde bei Bahlsen zum Keksexperten. Ab 1970 hatte er Prokura, 1993 ging er in Rente Drachenfels sitzt schlank und friedlich am Tisch. Beides war er nicht immer: "Wer so viel Kekse verkostet, nimmt zu." Als er in Rente ging, wollte er abspecken, in der Buchinger Klinik in Bad Pyrmont. Dort war Antpöhler, um vor einer Herzoperation abzunehmen. Sie unterhielten sich beim Diätmahl. "Erstens: Die Verordnung ist Unsinn", sagt Drachenfels. "Zweitens: Es ist völlig unmöglich, die Butter aus einem Keks rauszuschleudern oder rauszupressen. Drittens: Wenn man Rosinen und Nüsse rausrechnet, ist sogar gemäß der sinnlosen Verordnung alles in Ordnung." In Bad Pyrmont fand Drachenfels eine neue Berufung, er wurde Gutachter vor Gericht bei den Buttersubventionsprozessen. Er war vor Gerichten in Kassel, Köln, Bonn, Paderborn, Hamm. In München bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt bewies er gemeinsam mit deren Wissenschaftlern: Keksteig ist nicht trennbar in Butter und Mehl. Unter Aufsicht eines Notars und Beamten des Bundesfinanzministeriums backte er mit Antpöhler noch mal den alten Keksteig und experimentierte damit. Aber die Butter wollte einfach nicht raus. Drachenfels fuhr nach Brüssel, sprach mit der Kommission, fuhr noch mal hin, sprach mit der Kommission, die nun aus anderen Leuten bestand. Im nächsten Jahr wieder. "Keiner wusste Bescheid, die wussten nicht mal, was eine Emulsion ist." Eine Kommission änderte die Verordnung 570/88 in die 2571/97, damit der Mann Ruhe gab. Aus 50 Prozent Obergrenze für Mehl im Teig wurden 40 Prozent, es konnte also mehr Butter rein. "Meine Laborversuche bewiesen, dass es völlig egal ist, was für eine Zahl da steht, die gibt es nur, damit keiner Kekse trennt. Was ja nicht geht." Die Verordnung gilt, aber nicht rückwirkend. Antpöhler war weiter gefangen. Jetzt müsste eigentlich Theodor Seegers vom Bundeslandwirtschaftsministerium etwas sagen. Aber der will ja nicht. So kommt Wolfgang Uhlig aus dem Finanzministerium noch mal zu Wort "Das Landwirtschaftsministerium hat geblockt", sagt Uhlig. Weil nicht die EU, sondern die Bundesrepublik Antpöhler hätte bezahlen müssen, wenn der sein Recht bekommen hätte. "Der Betrag ist so hoch, das hätte in den Finanzausschuss des Bundestags gehen müssen und in den Landwirtschaftsausschuss. Der Etat des Landwirtschaftsministeriums hätte das nicht hergegeben", sagt Uhlig, sie hätten sich das Geld leihen müssen. "Wäre ja eine ÜPL gewesen, eine überplanmäßige Ausgabe. Alles ab ­einer halben Million Euro zusätzlich muss in die Ausschüsse." Das habe sich das Landwirtschaftsministerium nicht antun wollen. Hinter den Kulissen fädelte Uhlig einen Kompromiss ein. Am Ende boten die Beamten aus dem Landwirtschaftsministerium Antpöhler den ÜPL-vermeidenden Betrag von 112.822,56 Euro und die Worte: Du bist unschuldig. Der genaue Wortlaut der Vereinbarung bleibt geheim. Antpöhlers Anwalt darf daraus nur den Kern preisgeben: Heinz-Josef Antpöhler ist und war unschuldig. Der Unschuldige steht auf, er zittert, gibt sich einen Ruck und geht auf die Gaststätte zu, in der seine Tochter heiraten wird. Hier ist morgen die Feier, er deutet hinein und erzählt, was er noch nie erzählt hat: warum er ein Prozent mehr Butter in die Kekse tat. "Besserer Geschmack, klar. Aber vor allem liefen die Maschinen besser. Viel weniger Ausschuss, die Kekse fielen leichter vom Blech." Fünf mal EU-Wahnsinn EU-Verordnungen regeln fast alles. Immer sind sie gut gemeint, selten führen sie zum angestrebten Ziel. Stattdessen sorgen sie für Irritation und oft für teure Prozesse. impulse präsentiert fünf Vorschriften aus Brüssel, die nur eines gebracht haben: Ärger. Zucker Zucker kostet immer mehr. Weil die EU nett sein wollte, beim Regulieren des Marktes aber etwas falsch gemacht hat. Sie schreibt seit 2006 vor, dass nur noch 85 Prozent des in der EU verarbeiteten Speisezuckers aus Europa kommen dürfen. Der Rest muss importiert werden. Das sollte Entwicklungsländern helfen. Nur: Die wollen nicht und verkaufen ihren Zucker lieber teurer in China. Oder verbrauchen ihn wie Brasilien selbst für Biosprit. Vor allem hat niemand Lust, die von der EU verlangten 470 Euro Importzoll pro Tonne Zucker zu bezahlen. Daher fehlen 15 Prozent Zucker auf dem deutschen Markt. Wobei die Lagerhäuser voll sind. Aber der Zusatzzucker darf nicht verkauft werden, das wäre ein Verstoß gegen die EU-Verordnung, die bis 2015 gilt und jetzt bis September 2016 verlängert werden soll. Bis zum vergangenen Jahr war das Zuckerrübenland Deutschland ein Zuckerexporteur. Jetzt ist es Zuckernotstandsgebiet. Der Zuckerpreis steigt. Von Sommer 2010 bis Anfang dieses Jahres verdoppelte er sich. Seitdem schwankt er auf hohem Niveau. Lebensmittelhersteller kaufen trotzdem. Im September hat Zentis-Geschäftsführer Karl-Heinz Johnen neue Verträge abgeschlossen, um weiterhin Marmelade produzieren zu können. "Der alte Preis lag bei 50 Cent pro Kilo, und jetzt bezahlen wir 75 Cent." Zentis verarbeitet pro Jahr 100.000 Tonnen Zucker. "Wir schieben wegen der Preissteigerung eine zusätzliche Belastung von 25 Mio. Euro vor uns her.""Es ist leider so: Überall, wo die EU eingreift, herrscht Chaos", sagt Robert Augustin von R&R Ice Cream in Osnabrück. Mit 1 Mrd. Euro Umsatz ist R&R drittgrößter Eiscremehersteller Europas (Marken: Landliebe, Botterbloom), produziert jährlich 300 Millionen Liter Eis und verbraucht dafür 260 Tonnen Zucker. "Wir machen jetzt die Dominosteine für den Winter und haben gerade 400 Tonnen Zucker zu völlig überhöhten Preisen kaufen müssen", sagt Werner Schulte von Deutschlands größtem Dominosteinbäcker, Conrad Schulte im westfälischen Rietberg. "Der Markt ist kaputt." Die European Sugar Users CIUS teilen mit: "Die Zuckerversorgung in der EU ist an einem kritischen Punkt." Das melden auch das Infozentrum Zuckerverwender, ein Zusammenschluss der deutschen Zuckerverarbeiter, und die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke. Klaus Reingen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Süßwarenindustrie, sagt: "Die EU sorgt perverserweise für das Gegenteil eines freien Marktes." Fahrtenschreiber Spediteure mögen die Ruhezeitenverordnung nicht, sagen aber wenig dagegen, sorgt sie doch dafür, dass die Fahrer Pausen machen. Die Verordnung gilt seit 2006 auch für Handwerker: Fahren die mehr als 50 Kilometer zum Einsatzort, müssen sie digitale Fahrtenschreiber haben. Die kosten mit Software, Chipkarten und anderem um die 4000 Euro. Das macht für Deutschlands Handwerksbetriebe 120 Mio. Euro, errechnete der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Er reichte einen Verbesserungsvorschlag beim EU-Wettbewerb Bürokratieabbau ein: erst ab 100 Kilometer ein Fahrtenschreiber. Der Vorschlag bekam den ersten Preis, die Urkunde wurde 2009 in Prag überreicht. Edmund Stoiber hielt die Lobrede. Nach dem Preis war Schluss, sagt Stefan Schulze-Sturm vom ZDH. Seitdem sei nichts passiert. Die 50-Kilometer-Regel gilt bis heute. Ruhezeiten Es geht um "extremen Zeitaufwand" für einige wenige Minuten, sagt Jens Kirch, Geschäftsführer der ZVE, der Zuchtvieh-Export-GmbH in Kassel. Das liegt an den vielen Prozessen, die er führen muss, wenn einer der von seinem Dienstleistungsunternehmen betreuten Laster ein paar Minuten zu spät an der Rampe steht. Kirch schaut auf ein Blatt auf seinem Schreibtisch: "Hier haben wir am 12. Oktober 2000 nach Erstattung gefragt. Mal sehen, wann die kommt." Die EU-Verordnung 639/2003 und ihre Vorgänger sorgen für die Existenz und das Leiden der ZVE. Für jede aus der EU exportierte Kuh bekommt der Exporteur 70 Euro Subvention aus Brüssel. Dazu muss er unter anderem nachweisen, dass er den vorgeschriebenen Rhythmus der Ruhe- und Fahrzeiten eingehalten hat. Steht der Laster fünf Minuten zu spät an der Rampe, geht die Subvention flöten. Da interessiert es nicht, wie lang die Schlange beim Zoll war, ob eine Reifenpanne oder gar ein Überfall die besten Absichten durchkreuzte. Allerdings gibt es viele Sonderregeln, Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen. Und Verwirrung. Die Folge: Allein vor dem Europäischen Gerichtshof toben zurzeit vier Prozesse zwischen der EU und deutschen Exporteuren. "Es dauert im Schnitt drei Jahre, bis ein Fall so weit ist. Es gibt einige Prozesse, die laufen seit acht bis zehn Jahren", so Kirch. Zurzeit wird EU-verordnet, dass manche Standzeiten, die das Vieh schonen sollen, als Transportzeiten gelten. Aber welche genau. In Brüssel könne man niemanden fragen, sagt Kirch. Es gebe keine Ansprechpartner, das Tagesgeschäft erledigen deutsche Beamte. Inzwischen gebe es Viehexporteure, die keine Subventionen mehr beantragen, "weil das einfach zu kompliziert ist und viel zu lange dauert". Onlinehandel Man kann die EU vielleicht bremsen, aber kaum stoppen. Susanne Czech und ihre Mitarbeiter wissen das jetzt. Sie leitet das Büro von Emota in Brüssel, der Interessenvertretung der europäischen Onlinehändler. Die hatten vor zwei Jahren erkannt, dass eine geplante EU-Vorschrift dafür gesorgt hätte, dass alle Versender dieselbe Ware zu denselben Bedingungen zum selben Preis überall in die EU verschicken müssten. Was Zusatzkosten, Rechtsunsicherheit bei Nichtbezahlen und bei Reklamationen bedeutet hätte. "Wir haben kräftigst Lobbyarbeit gemacht, um das vom Tisch zu kriegen. Da war ja auch ein Riesenaufschrei in der Branche", so Czech. Wie alle europäischen Nationalverbände hat auch der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (BVH) Emota unterstützt: jeden deutschen EU-Parlamentarier einzeln angesprochen und einige dazu gebracht, für einen Kompromiss zu sorgen, den die Onlinehändler in Ordnung fanden. Also aufatmen? Nein, nur ein kurzes Durchatmen. Czech erzählt: EU-Beamte haben im September eine Studie der Unternehmensberater London Economics an alle EU-Parlamentarier verteilt. Die Berater sind im Auftrag der EU-Kommission zu dem Schluss gekommen: Gleiches Recht für jeden Besteller, egal wo er wohnt und was für Reklamations- und Bezahlregeln in seinem Land gelten, sei wichtig für Europas Konsumenten. Die EU-Kommission hat angekündigt, in drei Jahren den nächsten Versuch zu starten. Ingmar Böckmann, beim BVH für E-Commerce zuständig: "Das ist noch nicht vom Tisch." Sonnenschutz Die Resi hat ein Dirndl an und sorgt damit für ein Problem: Sie könnte einen Sonnenbrand bekommen. Eine EU-Verordnung verlangt seit 2005 von Arbeitgebern, dass Mitarbeiter keinen Sonnenbrand bekommen während der Arbeitszeit. Mit der Vorschrift betreibt die EU Krebsvorsorge. Deswegen Dirndl verbieten? Geht nicht in Bayern. Also hat Wirtin Angela Inselkammer in Aying bei München Sonnencreme mit Schutzfaktor 30 gekauft und jeder ihrer Bedienungen lächelnd eine Tube gegeben, auch der Resi. "Eher so als Scherz." Sie habe auch den männlichen Bedienungen im Biergarten geraten, sich die Waden einzucremen. "Die können ja auch einen Sonnenbrand bekommen, eine bayerische Lederhose lässt nun mal die Waden frei."
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