Am 1. Januar wurde die Bezahlung für ARD und ZDF umgestellt. Statt für Geräte müssen Bürger dann pro Haushalt bezahlen. Ob es bei der bisher festgelegten Beitragshöhe bleibt, ist aber noch unklar. Auch für Unternehmen und Selbständige ändert sich einiges. Eine Übersicht.
Im neuen Jahr gibt es kein Entkommen mehr: Für jeden Haushalt in Deutschland wird ab 1. Januar ein Beitrag für den Empfang von ARD, ZDF und Deutschlandradio fällig. Der Regelbetrag von 17,98 Euro im Monat hängt dann nicht mehr davon ab, ob und wie viele Radio- und Fernsehgeräte in einer Wohnung oder Arbeitsstätte stehen. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag wird flächendeckend und lückenlos kassiert. Eine Wohnung, ein Beitrag, lautet die Faustregel. Nachfragen, wer welche Geräte bereithält, sollen entfallen, heißt es aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln, die dann als Beitragsservice firmiert.
Für die meisten Bürger wird sich vermutlich wenig ändern: Sie zahlen heute schon den Höchstbetrag. Rund 600.000 Radiohörer, die keinen Fernseher haben, müssen künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen. Statt der Grundgebühr von 5,76 Euro wird dann der volle Betrag fällig – eine Staffelung nach Gerät gibt es nicht mehr.
Allerdings dürften rund 1,5 Millionen Menschen auch sparen. So muss pro Wohngemeinschaft nur noch einmal gezahlt werden, egal wie viele WG-Genossen unter einem Dach leben; ähnlich ist es bei Menschen mit eigenem Einkommen, die noch bei den Eltern wohnen: Zahlen die Eltern die Gebühr, hören und schauen die Kinder ohne Abgabe. Für Behinderte gibt es eine Sozialklausel, bei Hotels und anderen Betrieben wird der Beitrag gestaffelt.
Klagen und hunderte Beschwerden
“Ob es bei den 17,98 Euro im Monat bleibt, ist noch unklar”, sagt der Medienwissenschaftler Joachim Trebbe (Freie Universität Berlin). Das werde davon abhängen, ob mit dem neuen Modell die Einkünfte der öffentlich-rechtlichen Sender von zur Zeit rund 7,5 Milliarden Euro im Jahr auf diesem Niveau gehalten werden. Erst wenn feststeht, wieviel die neue Gebühr in die Kassen von ARD und ZDF spült, will die Finanzkommission der Sender (KEF) über eine Anpassung entscheiden.
Die Reform hat nicht nur Freunde: Bei den Landtagen gingen hunderte Beschwerden ein. Der Passauer Jurist Ermano Geuer klagt vor dem Bayerischen Verfassungsgericht gegen die Gebühr. Jeder müsse den Beitrag zahlen, egal ob er die Leistung in Anspruch nimmt oder nicht, kritisiert Geuer.
Mit der Umstellung reagiert die Medienpolitik auf die Internet-Revolution. Ob “Tagesschau” oder “Wetten, dass..?” – längst lassen sich die Angebote nicht nur auf dem Fernseher oder Radio empfangen, sondern auch auf PC, Smartphone oder Tablet. Wenn das Handy ein UKW-Radio hat und “Anne Will” in der Mediathek steht, mutet eine Abgabe auf die klassischen Apparate in der Tat ziemlich alt an.
Keine GEZ-Kontrolleure an der Haustüre mehr
Das lässt sich bei der Reform schon jetzt sagen: GEZ-Kontrolleure an der Haustür wird es nicht mehr geben. Wenn jede Wohnung und jedes Büro, jede Werkstatt und jedes Hotel zahlen muss, ist es egal, wer wo welche und wie viele Geräte besitzt. Für Schwarzseher wird es allerdings eng. Die Einwohnermeldeämter teilen dem Beitragsservice Ein- oder Auszüge mit.
Wie beantworten die wichtigsten Fragen zur GEZ-Reform:
Was haben Firmen zu erwarten?
Die Höhe des Beitrags für Firmen, Verbände und Institutionen richtet sich nach der Anzahl der Niederlassungen, Beschäftigten und Dienstwagen. Der kleinste Beitrag sind 5,99 Euro für Mittelständler mit bis zu acht Mitarbeitern. Bei maximal 19 Beschäftigten ist es ein Rundfunkbeitrag in Höhe von monatlich 17,98 Euro je Betriebsstätte. Für Schulen, Universitäten, Polizei, Feuerwehren oder Jugendheime gelten Ausnahmen. Sie zahlen maximal einen Beitrag pro Niederlassung.
Die Beitragshöhe nach der Zahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte staffelt sich wie folgt:
| Beschäftigte pro Betriebsstätte: |
|---|
| 0 bis 8: 5,99 EUR |
| 9 bis 19: 17,98 EUR |
| 20 bis 49: 35,96 EUR |
| 50 bis 249: 89,90 EUR |
| 250 bis 499: 179,80 EUR |
| 500 bis 999: 359,60 EUR |
| 1.000 bis 4.999: 719,20 EUR |
| 5.000 bis 9.999: 1.438,40 EUR |
| 10.000 bis 19.999: 2.157,60 EUR |
| ab 20.000: 3.236,40 EUR |
| Erfasst werden nach Angaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Nicht mitgerechnet werden: Inhaberin oder Inhaber, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber. Leiharbeiter sind dem Unternehmen zuzuordnen, das das Personal verleiht. |
| Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Informationen zur Beitragsberechnung finden sie hier |
Dienstwagen
Auch für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge ist Rundfunkbeitrag zu zahlen. Pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist jedoch ein Fahrzeug frei – unabhängig davon, wo es zugelassen ist. Für jedes weitere müssen Unternehmen und Institutionen mit monatlich 5,99 Euro ein Drittel des Beitrags entrichten.
Was gilt für Selbstständige und Freiberufler?
“Wer als Selbstständiger oder Freiberufler seinen Arbeitsplatz in einer Privatwohnung eingerichtet hat, für die bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird, muss dafür keinen weiteren Beitrag leisten”, teilen die Sender mit. Es fällt aber der Beitrag für betrieblich genutzte Fahrzeuge an: monatlich 5,99 Euro pro Auto.
Wieviel muss ein Haushalt zahlen?
Künftig gilt die Faustformel: “Eine Wohnung – ein Beitrag”. Egal ob Pärchen, Großfamilie oder Vierer-WG – nur einer zahlt. Allerdings werden immer 17,98 Euro fällig. Einen ermäßigten Satz für Leute ohne Fernseher gibt es nicht mehr. Ausnahmen gibt es nur für sehr arme Leute, BAföG-Empfänger und einen Teil der behinderten Menschen. Die Sender beteuern, dass sich für 90 Prozent der Bürger nichts ändere.
Was ist mit der Zweitwohnung?
Für eine Zweitwohnung ist ein eigener Rundfunkbeitrag fällig.
Wieviel muss man für das Auto zahlen?
Gar nichts, sofern man es privat nutzt. Das ist mit dem Haushaltsbeitrag schon abgegolten. Anders verhält es sich mit Dienstwagen: Zahlt der Besitzer für ein Büro, kostet das erste Dienstfahrzeug nichts. Für jedes weitere Auto fallen 5,99 Euro an. Bei mehreren Betriebsstätten ist jeweils ein Wagen beitragsfrei.
Wozu eigentlich diese Reform?
Die öffentlich-rechtlichen Sender berufen sich auf den Fortschritt der Technik. Die Ära von Radio und Fernsehen sei vorbei. Mit Computer und Smartphones könnten die Bürger alle Programme genauso verfolgen. Deswegen sei das klassische Gebührensystem veraltet. Das neue Modell soll das System gerechter, transparenter und einfacher – und die unbeliebten GEZ-Fahnder überflüssig – machen. Da jeder Haushalt erst einmal herangezogen wird, entfällt für die Sender sehr viel Aufwand.
Bringt die Reform den Sendern mehr Geld?
Nein, beteuern zumindest die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Und schränken auf ihrer Website zugleich ein: “Tatsächliche Mehr- oder Mindereinnahmen durch das neue Finanzierungsmodell lassen sich erst ermitteln, wenn diese weitreichende Reform umgesetzt ist.”