Das deutsche Apothekengesetz ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit dem EU-Recht vereinbar und muss nicht geändert werden. Die Entscheidung vom Dienstag bedeutet eine schwere Niederlage für den niederländischen Arzneimittelversender Doc Morris, dessen Zugang zum deutschen Markt demnach auch künftig beschränkt werden darf. Bislang ist Doc Morris in der Bundesrepublik nur mit Lizenzbetrieben präsent, deren Eigentümer deutsche Apotheker sind.
Besitz und Betrieb einer Apotheke dürfen hierzulande nach dem Urteil Apothekern vorbehalten bleiben. "Die italienischen und die deutschen Rechtsvorschriften, die eine solche Regel vorsehen, finden ihre Rechtfertigung im Ziel der Gewährleistung einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung", urteilte das Gericht am Dienstag in Luxemburg und folgte damit der Empfehlung von EuGH-Generalanwalt Yves Bot.
Für Europas größten Pharmahändler Celesio ist das Urteil entscheidend für seine Pläne, mit der Versandapotheke DocMorris in Deutschland eine eigene Apothekenkette aufzubauen. Die Stuttgarter hatten die niederländische DocMorris 2007 in der Hoffnung auf eine Marktliberalisierung für rund 200 Millionen Euro gekauft.
Das Saarland erlaubte DocMorris 2006 unter Verweis auf europarechtliche Vorschriften den Betrieb einer Filialapotheke in Saarbrücken. Die Apothekerkammer des Bundeslandes und der Deutsche Apothekerverband klagten gegen die Zulassung beim Verwaltungsgericht des Saarlandes. Nach deutschem Recht darf nur ein zugelassener Pharmazeut eine Apotheke führen und maximal drei Filialen besitzen. Von Celesio war zu dem Urteil zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Lang ersehnte Grundsatzentscheidung
Damit ist eine Grundsatzentscheidung in dem seit Jahren tobenden Kampf um den deutschen Apothekenmarkt gefallen. Für den Sprung auf den deutschen Apothekenmarkt hatten sich bereits eine Reihe unterschiedlicher Spieler in Position gebracht. Neben Pharmagroßhändlern warteten Drogerieketten, aber auch Lebensmitteleinzelhändler vergeblich darauf, dass das Fremdbesitzverbot fällt.
Quelle: ftd
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