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Serie: Rechtsformen

Von Aktiengesellschaft über Gesellschaft mit beschränkter Haftung bis zur Europäischen Gesellschaft. Das Rechtsformenlexikon informiert Sie über die möglichen Unternehmensformen.


 

Rechtsformen: GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Das Gesellschaftsrecht unterscheidet zwischen Körperschaften wie dem Verein und Personengesellschaften. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist der Prototyp der Personengesellschaft und ist ab Paragraf 705 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Eine GbR entsteht, wenn mindestens zwei Personen einen Gesellschaftsvertrag schließen, um einen gemeinsamen Zweck zu erreichen. Dieser Zweck muss dabei noch nicht einmal wirtschaftlicher Natur sein, sondern kann etwa auch in der Ausrichtung einer gemeinsamen Feier liegen. Für den Abschluss des Vertrages gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. Stimmt ein Gesellschafter nicht zu, kommt der Vertrag nicht zustande.

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