Eine GbR entsteht, wenn mindestens zwei Personen einen Gesellschaftsvertrag schließen, um einen gemeinsamen Zweck zu erreichen. Dieser Zweck muss dabei noch nicht einmal wirtschaftlicher Natur sein, sondern kann etwa auch in der Ausrichtung einer gemeinsamen Feier liegen. Für den Abschluss des Vertrages gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. Stimmt ein Gesellschafter nicht zu, kommt der Vertrag nicht zustande.
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