Ein wesentlicher Vorteil der GmbH ist, dass in aller Regel nur mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet wird. Die Gesellschafter müssen daher nicht mit ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einstehen.
Nach Paragraf 1 GmbHG kann eine GmbH zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden. Es muss kein Handelsgewerbe vorliegen. Diese Flexibilität der Gesellschaftsform macht die GmbH gerade für Neugründungen interessant.
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