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Serie: Rechtsformen

Von Aktiengesellschaft über Gesellschaft mit beschränkter Haftung bis zur Europäischen Gesellschaft. Das Rechtsformenlexikon informiert Sie über die möglichen Unternehmensformen.


 

Rechtsformen: GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft. Nach Paragraf 13 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) ist die GmbH eine juristische Person. Sie kann klagen und verklagt werden, und sie kann Eigentum an Grundstücken erwerben.

Ein wesentlicher Vorteil der GmbH ist, dass in aller Regel nur mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet wird. Die Gesellschafter müssen daher nicht mit ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einstehen.

Nach Paragraf 1 GmbHG kann eine GmbH zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden. Es muss kein Handelsgewerbe vorliegen. Diese Flexibilität der Gesellschaftsform macht die GmbH gerade für Neugründungen interessant.

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