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Serie: Rechtsformen

Von Aktiengesellschaft über Gesellschaft mit beschränkter Haftung bis zur Europäischen Gesellschaft. Das Rechtsformenlexikon informiert Sie über die möglichen Unternehmensformen.


 

Rechtsformen: oHG - Offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft (oHG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck der Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma ist (Paragraf 105 Handelsgesetzbuch). Die oHG unterscheidet sich von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch den konkreten Zweck des Handelsgewerbes.

Die "Firma" ist nach Paragraf 17 HGB der gemeinschaftliche Name der Gesellschafter, unter dem sie ihre Geschäfte betreiben und Unterschriften abgeben. Der Name muss dabei deutlich machen, dass es sich um eine oHG handelt, Paragraf 19 HGB.

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