Die "Firma" ist nach Paragraf 17 HGB der gemeinschaftliche Name der Gesellschafter, unter dem sie ihre Geschäfte betreiben und Unterschriften abgeben. Der Name muss dabei deutlich machen, dass es sich um eine oHG handelt, Paragraf 19 HGB.
Nächster Abschnitt: Wie gründet man eine oHG? »
© 1999 - 2012 impulse
Ihre Meinung
Versenden | Leserbrief | Druckversion | Zurück















