Erben kann teuer werden. Denn jeder, der von Vater, Mutter, Onkel oder anderen Anverwandten etwas als Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter oder Begünstigter einer Auflage bekommt, muss das nach den Bestimmungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes versteuern.
Die Steuerschuld entsteht für den Erben mit dem Todesfall. Und Mogeln gilt nicht: Das Finanzamt erfährt in aller Regel von einem Sterbefall. Denn Nachlassgerichte und sonstigen Behörden, aber auch Banken und Sparkassen müssen es dem Fiskus melden, sobald ihnen ein Sterbefall bekannt wird.
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