Betriebshaftpflichtversicherungen decken Schäden an Dritten ab, die der Betrieb verursacht. Ob der Besucher vom Stuhl fällt, eine Wasserlache im Lebensmittelgeschäft für den Sturz eines Kunden sorgt oder eine Chemiewolke entweicht und möglicherweise Gesundheitsschäden anrichtet - in allen diesen Fällen haftet das Unternehmen. Die Versicherungssumme sollte sich nach dem größten der vorstellbaren Schadenfälle richten.
Auch ein Supermarkt kann für Millionenforderungen in Anspruch genommen werden. Ein unebener Parkplatz reicht, wenn eine Kundin mit dem Einkaufswagen hängenbleibt, stürzt, sich einen komplexen Bruch zuzieht und ihren Beruf nicht mehr ausüben kann.
Die Produkthaftpflicht deckt dagegen Schäden ab, die durch ein defektes Produkt angerichtet werden - das entweder zum Tod, zu Krankheit oder Verletzung führt oder eine Sache beschädigt.
Jedes Unternehmen braucht eine Betriebshaftpflicht. Herstellende und importierende Unternehmen benötigen auch eine Produkthaftpflichtpolice.
Beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung muss die Unternehmensleitung zwingend darauf achten, dass alle Tätigkeiten des Betriebes und alle möglichen Risiken in einer Aufstellung erfasst werden. Nur wenn sie im Versicherungsschein aufgelistet sind, besteht Versicherungsschutz.
Quelle: impulse
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