Hardware-Nachrüstung
Diesel feinstaubsauber machen: So hilft der Staat

Dieselbesitzer, die Fahrverbote umgehen wollen, kommen in vielen Städten um eine Hardware-Nachrüstung nicht herum. Für Handwerker- und Lieferfahrzeuge zahlt der Staat nun Zuschüsse. Die wichtigsten Regelungen.

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Entscheidend ist, was hinten rauskommt? Nach der Hardware-Nachrüstung jedenfalls weniger Stickoxide.
Entscheidend ist, was hinten rauskommt? Nach der Hardware-Nachrüstung jedenfalls weniger Stickoxide.
© vladimir_n / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

In immer mehr Städten – wie Hamburg oder Stuttgart – drohen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, die besonders viel Stickstoffdioxid ausstoßen. Und so stehen auch immer mehr Unternehmer mit Dieselfahrzeugen in der Dienstflotte vor der Frage: Hardware-Nachrüstung, umtauschen – oder hoffen, dass die Kontrollen einen nicht treffen?

Wer sich fürs Nachrüsten bei Handwerker- und Lieferfahrzeugen entscheidet, kann mit finanzieller Unterstützung rechnen: Zunächst 333 Millionen Euro Fördermittel stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) seit 1. Januar 2019 dafür bereit. Dieser Betrag soll für die Förderung von geschätzt 100.000 Hardware-Nachrüstungen reichen. Würden alle Fördermittel abgerufen, könnte das die Stickoxid-Belastung durch diese Kleinlaster um bis zu 85 Prozent reduzieren. Wer aber kann auf einen Zuschuss hoffen – und wie lässt er sich beantragen? Hier Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Wer kann den Zuschuss zur Hardware-Nachrüstung beantragen?

Das Programm richtet sich an Fahrzeughalter, die einen Diesel mit einem Gesamtgewicht von 2,8 bis 7,5 Tonnen gewerblich nutzen und deren Firmensitz in einer der aktuell 65 Städte liegt, die 2017 im Jahresmittel die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten haben – beziehungsweise in einem der angrenzenden Landkreise.

Ebenfalls förderberechtigt in Sachen Hardware-Nachrüstung: Unternehmer, die „nennenswerte Aufträge“ in den betroffenen Städten leisten. Laut Förderrichtlinie bedeutet „nennenswert“, dass die Fahrzeughalter mindestens ein Viertel ihrer Aufträge in der entsprechenden Stadt ausführen, beziehungsweise ein Viertel ihrer Jahresumsätze dort erwirtschaften. Eine Liste der betroffenen Städte findet sich in Anhang II der Förderrichtlinie oder auf einer Liste des Bundesumweltamtes.

Wichtig: Es gibt zwei Richtlinien. Die erste regelt die Förderung der Hardware-Nachrüstung bei sogenannten leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen von 2,8 bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (Fahrzeugklasse N1), die zweite jene bei sogenannten schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von maximal 7,5 Tonnen (Fahrzeugklasse N2).

Die leichten Fahrzeuge müssen für eine Förderung folgenden Schadstoffklassen zugeordnet sein:

  • Stufe A und B gemäß der Richtlinie 70/220/EWG (Euro 3 und 4)
  • Euro 5 und 6 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.

Bei den schweren Fahrzeugen dagegen wird die Hardware-Nachrüstung gefördert, wenn die Diesel folgenden Schadstoffklassen angehören:

  • Stufe A und B (Euro I und II) gemäß der Richtlinie 88/77/EWG
  • A, B1, B2 und C (Euro 1, II, III, IV, V und EEV) gemäß der Richtlinie 2005/55/EG.

Zu welcher Schadstoffklasse ein Diesel gehört, steht im Fahrzeugschein unter Punkt 14.

Generell gilt: Den Zuschuss bekommt nur, wer mit den Dieselfahrzeugen „überwiegend“, also zu mehr als 50 Prozent, auf Strecken der belasteten Kommunen und Landkreise unterwegs ist. Dies müssen Halter mithilfe eines Fahrtenbuches nachweisen.

Wofür genau gibt es die Zuschüsse zur Hardware-Nachrüstung?

Fördermittel gibt es für die Hardware-Nachrüstung mit einem so genannten Abgasnachbehandlungssystem, das über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für NOx-Minderungssysteme des Kraftfahrt-Bundesamtes verfügt – und damit die Stickstoffdioxid-Emissionen der Fahrzeuge nachweislich verringert. Dabei werden sowohl Kosten für das System als auch den Einbau bezuschusst.

Da die Kriterien förderfähiger Systeme zur Hardware-Nachrüstung erst Ende 2018 erstellt wurden, gibt es laut Kraftfahrt-Bundesamt aktuell noch keine, die eine Betriebserlaubnis haben. Die Hersteller entwickeln noch. Sobald erste Betriebserlaubnisse vorliegen, wird das Kraftfahrt-Bundesamt eine Liste mit genehmigten Modellen auf seiner Internetseite veröffentlichen.

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Wichtig: Laut BMVI können Dieselhalter trotz der noch fehlenden Hardware schon jetzt den Antrag auf eine Förderung stellen. Das kann sich lohnen, denn: Wer die Nachrüstung früh plant, kann einen höheren Zuschuss erhalten (siehe Frage: „Wie hoch ist der Zuschuss zur Hardware-Nachrüstung?“). Allerdings müssen sich alle, die in den nächsten Wochen den Förderantrag ausfüllen, darauf einstellen, dass der abschließende Bescheid erst kommt, wenn die Antragsunterlagen vollständig sind. Also alle erforderlichen Nachweise vorliegen, wie etwa die Allgemeine Betriebserlaubnis des Systems zur Hardware-Nachrüstung.

Was kostet eine Hardware-Nachrüstung?

Bei den leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen von 2,8 bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht kostet die Hardware-Nachrüstung laut BMVI zwischen 4000 und 8000 Euro, bei schweren Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen schlägt die Hardware-Nachrüstung mit 6000 bis 12.000 Euro zu Buche.

Wie hoch ist der Zuschuss zur Hardware-Nachrüstung?

Wie hoch der Zuschuss ausfällt, richtet sich nach der Größe des Unternehmens. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und höchstens zehn Millionen Euro Jahresumsatz erhalten eine Förderung von bis zu 60 Prozent der Kosten. Bei mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz beträgt die Förderquote maximal 50 Prozent, bei größeren Unternehmen 40 Prozent.

Für die Hardware-Nachrüstung bei leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen bekommen Halter maximal 3800 Euro pro Diesel – sofern sie den Antrag bis 31. Mai 2019 stellen. Danach sinkt die Maximalförderung auf 3000 Euro.

Bei schweren Fahrzeugen und früher Antragstellung liegt der maximale Zuschuss zur Hardware-Nachrüstung bei 5000 Euro, ab 1. Juni 2019 bei höchstens 4000 Euro.

Wie können Unternehmen den Zuschuss zur Hardware-Nachrüstung beantragen?

Aktuell ist das Antragsverfahren einstufig. Das Formular zum „Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis“ für leichte Fahrzeuge stellt die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) zur Verfügung – zusammen mit Hilfestellungen und Anlagen. Fahrzeughalter müssen Antrag und Anlagen herunterladen, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die BAV schicken, Schloßplatz 9, 26603 Aurich. Genauso läuft das Antragsverfahren zur Förderung der Hardware-Nachrüstung bei schweren Fahrzeugen.

Sobald die digitale Infrastruktur über easy-Online, das Förderportal des Bundes, bereitsteht, wird das Antragsverfahren zweistufig ablaufen:

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Schritt 1: Förderantrag erstellen und einreichen

Fahrzeughalter müssen den Förderantrag elektronisch über easy-Online erstellen und einreichen. Wichtig: Bei der Eingabe die Daten regelmäßig speichern – über Nacht löscht das Portal alle nicht gespeicherten Informationen.

Schritt 2: Antrag ausdrucken und abschicken

Ist der Antrag online eingereicht, müssen Fahrzeughalter diesen ausdrucken, unterschreiben und mit allen geforderten Anlagen an die BAV schicken. Diese schriftliche Version muss spätestens vier Wochen nach der Online-Version eingehen.

Im Anschluss kann die BAV als Bewilligungsbehörde nach eigenem Ermessen weitere Unterlagen einfordern. Diese müssen Antragsteller dann innerhalb von zwei Wochen nachreichen.

Bis wann können Fahrzeughalter den Zuschuss zur Hardware-Nachrüstung beantragen?

Das Förderprogramm läuft bis Ende 2020.

Gibt es auch Fördermittel für eine bereits begonnene oder abgeschlossene Hardware-Nachrüstung?

Fahrzeughalter, die ihren Diesel bereits nachgerüstet oder einen Vertrag dazu abgeschlossen haben, profitieren nicht von dem Förderprogramm. Förderfähig ist die Hardware-Nachrüstung nur dann, wenn sie erst beginnt, nachdem die Mittel gewährt worden sind.

Müssen Unternehmer gewährte Zuschüsse zur Hardware-Nachrüstung zurückzahlen?

Gewährt die Behörde Fördermittel zur Hardware-Nachrüstung, müssen Halter nichts davon zurückzahlen. Denn bei den Geldern handelt es sich um einen sogenannten Investitionszuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung.

Mehr zum Thema: Benzin und Diesel lagern: Das sollten Sie wissen

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Das Programm richtet sich an Fahrzeughalter, die einen Diesel mit einem Gesamtgewicht von 2,8 bis 7,5 Tonnen gewerblich nutzen und deren Firmensitz in einer der aktuell 65 Städte liegt, die 2017 im Jahresmittel die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten haben – beziehungsweise in einem der angrenzenden Landkreise. Ebenfalls förderberechtigt in Sachen Hardware-Nachrüstung: Unternehmer, die „nennenswerte Aufträge“ in den betroffenen Städten leisten. Laut Förderrichtlinie bedeutet „nennenswert“, dass die Fahrzeughalter mindestens ein Viertel ihrer Aufträge in der entsprechenden Stadt ausführen, beziehungsweise ein Viertel ihrer Jahresumsätze dort erwirtschaften. Eine Liste der betroffenen Städte findet sich in Anhang II der Förderrichtlinie oder auf einer Liste des Bundesumweltamtes. Wichtig: Es gibt zwei Richtlinien. Die erste regelt die Förderung der Hardware-Nachrüstung bei sogenannten leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen von 2,8 bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (Fahrzeugklasse N1), die zweite jene bei sogenannten schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von maximal 7,5 Tonnen (Fahrzeugklasse N2). Die leichten Fahrzeuge müssen für eine Förderung folgenden Schadstoffklassen zugeordnet sein: Stufe A und B gemäß der Richtlinie 70/220/EWG (Euro 3 und 4) Euro 5 und 6 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007. Bei den schweren Fahrzeugen dagegen wird die Hardware-Nachrüstung gefördert, wenn die Diesel folgenden Schadstoffklassen angehören: Stufe A und B (Euro I und II) gemäß der Richtlinie 88/77/EWG A, B1, B2 und C (Euro 1, II, III, IV, V und EEV) gemäß der Richtlinie 2005/55/EG. Zu welcher Schadstoffklasse ein Diesel gehört, steht im Fahrzeugschein unter Punkt 14. Generell gilt: Den Zuschuss bekommt nur, wer mit den Dieselfahrzeugen „überwiegend“, also zu mehr als 50 Prozent, auf Strecken der belasteten Kommunen und Landkreise unterwegs ist. Dies müssen Halter mithilfe eines Fahrtenbuches nachweisen. Wofür genau gibt es die Zuschüsse zur Hardware-Nachrüstung? Fördermittel gibt es für die Hardware-Nachrüstung mit einem so genannten Abgasnachbehandlungssystem, das über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für NOx-Minderungssysteme des Kraftfahrt-Bundesamtes verfügt – und damit die Stickstoffdioxid-Emissionen der Fahrzeuge nachweislich verringert. Dabei werden sowohl Kosten für das System als auch den Einbau bezuschusst. Da die Kriterien förderfähiger Systeme zur Hardware-Nachrüstung erst Ende 2018 erstellt wurden, gibt es laut Kraftfahrt-Bundesamt aktuell noch keine, die eine Betriebserlaubnis haben. Die Hersteller entwickeln noch. Sobald erste Betriebserlaubnisse vorliegen, wird das Kraftfahrt-Bundesamt eine Liste mit genehmigten Modellen auf seiner Internetseite veröffentlichen. Wichtig: Laut BMVI können Dieselhalter trotz der noch fehlenden Hardware schon jetzt den Antrag auf eine Förderung stellen. Das kann sich lohnen, denn: Wer die Nachrüstung früh plant, kann einen höheren Zuschuss erhalten (siehe Frage: "Wie hoch ist der Zuschuss zur Hardware-Nachrüstung?"). Allerdings müssen sich alle, die in den nächsten Wochen den Förderantrag ausfüllen, darauf einstellen, dass der abschließende Bescheid erst kommt, wenn die Antragsunterlagen vollständig sind. Also alle erforderlichen Nachweise vorliegen, wie etwa die Allgemeine Betriebserlaubnis des Systems zur Hardware-Nachrüstung. Was kostet eine Hardware-Nachrüstung? Bei den leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen von 2,8 bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht kostet die Hardware-Nachrüstung laut BMVI zwischen 4000 und 8000 Euro, bei schweren Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen schlägt die Hardware-Nachrüstung mit 6000 bis 12.000 Euro zu Buche. Wie hoch ist der Zuschuss zur Hardware-Nachrüstung? Wie hoch der Zuschuss ausfällt, richtet sich nach der Größe des Unternehmens. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und höchstens zehn Millionen Euro Jahresumsatz erhalten eine Förderung von bis zu 60 Prozent der Kosten. Bei mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz beträgt die Förderquote maximal 50 Prozent, bei größeren Unternehmen 40 Prozent. Für die Hardware-Nachrüstung bei leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen bekommen Halter maximal 3800 Euro pro Diesel – sofern sie den Antrag bis 31. Mai 2019 stellen. Danach sinkt die Maximalförderung auf 3000 Euro. Bei schweren Fahrzeugen und früher Antragstellung liegt der maximale Zuschuss zur Hardware-Nachrüstung bei 5000 Euro, ab 1. Juni 2019 bei höchstens 4000 Euro. Wie können Unternehmen den Zuschuss zur Hardware-Nachrüstung beantragen? Aktuell ist das Antragsverfahren einstufig. Das Formular zum „Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis“ für leichte Fahrzeuge stellt die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) zur Verfügung – zusammen mit Hilfestellungen und Anlagen. Fahrzeughalter müssen Antrag und Anlagen herunterladen, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die BAV schicken, Schloßplatz 9, 26603 Aurich. Genauso läuft das Antragsverfahren zur Förderung der Hardware-Nachrüstung bei schweren Fahrzeugen. Sobald die digitale Infrastruktur über easy-Online, das Förderportal des Bundes, bereitsteht, wird das Antragsverfahren zweistufig ablaufen: Schritt 1: Förderantrag erstellen und einreichen Fahrzeughalter müssen den Förderantrag elektronisch über easy-Online erstellen und einreichen. Wichtig: Bei der Eingabe die Daten regelmäßig speichern – über Nacht löscht das Portal alle nicht gespeicherten Informationen. Schritt 2: Antrag ausdrucken und abschicken Ist der Antrag online eingereicht, müssen Fahrzeughalter diesen ausdrucken, unterschreiben und mit allen geforderten Anlagen an die BAV schicken. Diese schriftliche Version muss spätestens vier Wochen nach der Online-Version eingehen. Im Anschluss kann die BAV als Bewilligungsbehörde nach eigenem Ermessen weitere Unterlagen einfordern. Diese müssen Antragsteller dann innerhalb von zwei Wochen nachreichen. Bis wann können Fahrzeughalter den Zuschuss zur Hardware-Nachrüstung beantragen? Das Förderprogramm läuft bis Ende 2020. Gibt es auch Fördermittel für eine bereits begonnene oder abgeschlossene Hardware-Nachrüstung? Fahrzeughalter, die ihren Diesel bereits nachgerüstet oder einen Vertrag dazu abgeschlossen haben, profitieren nicht von dem Förderprogramm. Förderfähig ist die Hardware-Nachrüstung nur dann, wenn sie erst beginnt, nachdem die Mittel gewährt worden sind. Müssen Unternehmer gewährte Zuschüsse zur Hardware-Nachrüstung zurückzahlen? Gewährt die Behörde Fördermittel zur Hardware-Nachrüstung, müssen Halter nichts davon zurückzahlen. Denn bei den Geldern handelt es sich um einen sogenannten Investitionszuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Mehr zum Thema: Benzin und Diesel lagern: Das sollten Sie wissen
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