Schadenersatz im Diesel-Skandal
Bekommen Diesel-Besitzer ihr Geld zurück?

Diesel-Besitzer fühlen sich übers Ohr gehauen. Ihre Autos sind lang nicht so sauber, wie einige Autokonzerne vortäuschten. Doch haben sie deswegen einen Anspruch auf Schadenersatz? Und wie fordern sie ihn ein?

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Viele Diesel-Besitzer sehen Rot. Sie fordern von den Herstellern Schadenersatz für ihre manipulierten Autos.
Viele Diesel-Besitzer sehen Rot. Sie fordern von den Herstellern Schadenersatz für ihre manipulierten Autos.
© lomomiket / photocase.de

Das Image ruiniert. Der Restwert im Keller. Diesel-Fahrzeuge sind zurzeit nicht gerade das, was man eine wertstabile Investition nennt. Nachdem herauskam, dass VW und andere Autohersteller bei den Abgaswerten schummelten, haben Diesel einen Dreckschleuder-Ruf. Und deren Besitzer sind die Gelackmeierten. Sie kauften Autos, die lang nicht so sauber sind, wie die Hersteller mit Hilfe einer Software vortäuschten.

Und jetzt? Bleiben betrogene Kunden auf dem entstandenen Schaden sitzen? Oder bekommen sie Schadenersatz? Und wann verjähren mögliche Ansprüche? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Musterfeststellungsverfahren:

Müssen Hersteller betrogenen Diesel-Besitzern Schadenersatz zahlen?

Die Frage, ob Diesel-Hersteller Kunden, die von der Manipulation betroffen sind, entschädigen müssen, ist noch nicht grundsätzlich beantwortet. Bisher musste jeder einzeln gegen den Konzern klagen, um seine Ansprüche durchzusetzen. Eine teure und nervenaufreibende Angelegenheit. Denn meist steht am Ende ein Kampf „David gegen Goliath“. Der Gesetzgeber hat das Problem erkannt. Seit dem 1. November 2018 gibt es eine neue Klage-Art: das Musterfeststellungsverfahren.

Was ist eine Musterfeststellungsklage?

Das Justizministerium nennt sie die Eine-für-alle-Klage. Sie bietet die Möglichkeit, kollektiv gegen Unternehmen zu klagen. Die Musterfeststellungsklage (MFK) können allerdings nur Verbraucherschutzverbände erheben.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zögerte nicht lang. Sobald das Gesetz am 1. November in Kraft getreten war, reichte sie in Kooperation mit dem ADAC beim Oberlandesgericht Braunschweig eine Klage gegen Volkswagen ein. Sie wolle so gerichtlich feststellen lassen, dass der VW-Konzern durch Einsatz von Manipulationssoftware Verbraucher vorsätzlich geschädigt habe, heißt es auf der Seite der Verbraucherzentrale. Sie geht davon aus, dass VW den Käufern Schadenersatz schuldet. Wie viel – das soll ebenfalls das Gericht festlegen.

Wer kann sich der Musterfeststellungsklage gegen VW anschließen?

Der MFK gegen VW könne sich nur Verbraucher anschließen, die ein Fahrzeug von Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189 besitzen. Unternehmer sind von der Musterfeststellungsklage ausgeschlossen. Das heißt: Wer als Unternehmer einen Passat mit Dieselmotoren des Typs EA189 als Dienstwagen geleast hat, der muss selbst klagen. Anders sieht es aus, wenn es um ein Auto geht, das man rein oder überwiegend privat nutzt. So heißt es auf der Seite des Ministeriums: „Nur wenn Sie das Ihrem Anspruch zugrunde liegende Rechtsverhältnis als Verbraucher eingegangen sind, kann eine Musterfeststellungsklage Bindungswirkung für Ihren persönlichen Fall haben.“

Wer unsicher ist, ob sein Fall zu der Musterfeststellungsklage passt, kann dies über die vzbv- Internetseite www.musterfeststellungsklagen.de mit Hilfe einer Abfragemaske prüfen.

Zur Person
Ralph Sauer ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er ist Geschäftsführer der Kanzlei Dr. Scholl und Sauer, die für die Verbraucherzentrale die Musterfeststellungsklage gegen VW führt. Die Kanzlei schloss sich dafür mit Rogert und Ulbrich zusammen.

Wie kann man sich der Musterfeststellungsklage anschließen?

Um an der Musterfeststellungsklage teilnehmen zu können, muss das eigene Auto offiziell zurückgerufen worden sein. Betroffene können sich dann online in ein Klageregister auf der Seite des Bundesjustizministeriums eintragen. Dort finden sie ein Formular, das sie ausfüllen müssen. Einen Anwalt brauchen sie dafür nicht.

Der Anwalt Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät jedem Betroffenen, sich in das Register einzutragen, solange er nicht bereits eine Klage gegen VW eingereicht habe: „Man kann dabei nichts falsch machen: Es kostet nichts und man kann sich bis zum Ende des ersten mündlichen Verhandlungstages wieder austragen, wenn man lieber individuell klagen möchte.“ Das heißt zum Beispiel: Hat man am ersten Prozesstag das Gefühl, dass die Erfolgschancen für die MFK schlecht stehen, kann man noch bis Mitternacht einen Rückzieher machen.

Darum empfiehlt der Jurist sich zunächst einzutragen und dann über eine individuelle Klage nachzudenken. „Wenn man sich ausgetragen hat, bleibt die verjährungshemmende Wirkung noch ein halbes Jahr bestehen“, sagt Sauer. Wer also die Verjährung aufhalten möchte, sollte sich unbedingt eintragen.

Wann verjähren Schadenersatzansprüche gegenüber VW?

„Es wird momentan überall mitgeteilt, dass Ende 2018 die Verjährung eintritt“, sagt Sauer. Warum? Die Antwort findet sich im § 195 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Er setzt die Verjährungsfrist auf drei Jahre fest. Und in § 199 BGB Absatz 1 und 2 heißt es weiter: „Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.“

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Was heißt das konkret? VW hatte 2015 die Manipulation öffentlich eingestanden. Das heißt, die letzte Möglichkeit auf Schadenersatz zu klagen, wäre demnach der 31.12.2018 – theoretisch. Doch Sauer gibt zu bedenken: „Die Frist für die Verjährung beginnt mit der positiven Kenntnis, dass das eigene konkrete Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.“

Die Medien berichteten bereits 2015 ausführlich über den Abgasskandal. Beginnt dann schon die positive Kenntnis? Nein, nicht zwingend. Sauer sagt: „Sie können noch so viel in der Zeitung lesen, wenn Sie nicht davon ausgehen müssen, dass Ihr Fahrzeug auch eines der betroffenen ist, dann haben Sie keine positive Kenntnis.“ Vielleicht sei jemandem erst klar geworden, dass auch sein Auto manipuliert wurde, als er das Rückrufschreiben bekommen habe.

Die Rückrufaktion startete VW erst 2016. „Und weil das so ist und die Verjährungsfrist erst mit der positiven Erkenntnis beginnt, kann man sehr gut argumentieren, dass die Ansprüche erst Ende 2019 verjähren“, sagt Sauer. Die Beweislast liege zudem bei VW. Das heißt, der Konzern müsste beweisen, dass sein Kunde schon 2015 von der Manipulation seines Fahrzeuges wusste.

Aber es könne auch passieren, dass die Gerichte den 31.12.2018 als Stichtag festlegen. Der Experte rät darum: „Wer kann, der soll noch dieses Jahr Klage einreichen oder sich ins Klageregister eintragen, um so die Verjährung zu hemmen.“

Warum lohnt es sich, individuell zu klagen?

„In der Musterfeststellungsklage geht es allein um die Frage, ob VW überhaupt haften muss“, sagt Sauer. Er gehe davon aus, dass diese Frage am Ende der Bundesgerichtshof entscheiden werde. Bis dahin können Sauers Einschätzung nach drei bis vier Jahre vergehen. Und wenn das Gericht dann zugunsten der VW-Kunden entscheide, heiße das noch nicht, dass die Betroffenen sofort Geld von VW bekommen. Sie müssten im Anschluss eine eigene Klage einreichen, um ihren Schadenersatz einzufordern.

Und wenn das Gericht feststellt, dass VW nicht für den entstandenen Schaden aufkommen muss? Dann gilt das Urteil für alle, die sich ins Klageregister eingetragen haben. Das heißt, sie können nicht mehr individuell auf Schadenersatz klagen. „Deswegen würde ich jedem empfehlen, der die Mittel dafür hat, direkt selbst zu klagen“, sagt Sauer.

Dass solche Klagen erfolgreich sein können, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Augsburg: Der Besitzer eines VW Golfs hatte Volkswagen auf Schadenersatz verklagt und bekam Recht.

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Einige Juristen schätzen das Urteil als spektakulär ein, weil VW erstmals den vollen Kaufpreis plus Zinsen erstatten muss. Es gab zwar schon einige erfolgreiche Schadenersatzklagen gegen VW. Doch bisher wurde immer ein sogenannter Nutzungsausgleich vom Kaufpreis abgezogen. Der Nutzungsausgleich richtet sich danach, wie viele Kilometer mit dem Auto bereits gefahren wurden.

Was für Kosten entstehen, wenn man klagt?

Grundsätzlich richten sich die Prozesskosten nach dem Streitwert. „Geht es etwa um einen VW-Golf im Wert von rund 25.000 Euro, liegt das Kostenrisiko in der ersten Instanz bei rund 6000 Euro. Das ist aber nur eine grobe Schätzung“, erklärt Sauer. Gehe der Fall in die zweite Instanz, müsse man mit weiteren rund 7000 Euro rechnen. Bei teureren Autos steigen auch die Kosten. Bei einem 50.000-Euro-Wagen würden rund 9500 Euro anfallen. Gewinne man, müsse VW die Kosten übernehmen, so der Anwalt.

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Denn meist steht am Ende ein Kampf "David gegen Goliath". Der Gesetzgeber hat das Problem erkannt. Seit dem 1. November 2018 gibt es eine neue Klage-Art: das Musterfeststellungsverfahren. Was ist eine Musterfeststellungsklage? Das Justizministerium nennt sie die Eine-für-alle-Klage. Sie bietet die Möglichkeit, kollektiv gegen Unternehmen zu klagen. Die Musterfeststellungsklage (MFK) können allerdings nur Verbraucherschutzverbände erheben. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zögerte nicht lang. Sobald das Gesetz am 1. November in Kraft getreten war, reichte sie in Kooperation mit dem ADAC beim Oberlandesgericht Braunschweig eine Klage gegen Volkswagen ein. Sie wolle so gerichtlich feststellen lassen, dass der VW-Konzern durch Einsatz von Manipulationssoftware Verbraucher vorsätzlich geschädigt habe, heißt es auf der Seite der Verbraucherzentrale. Sie geht davon aus, dass VW den Käufern Schadenersatz schuldet. Wie viel – das soll ebenfalls das Gericht festlegen. Wer kann sich der Musterfeststellungsklage gegen VW anschließen? Der MFK gegen VW könne sich nur Verbraucher anschließen, die ein Fahrzeug von Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189 besitzen. Unternehmer sind von der Musterfeststellungsklage ausgeschlossen. Das heißt: Wer als Unternehmer einen Passat mit Dieselmotoren des Typs EA189 als Dienstwagen geleast hat, der muss selbst klagen. Anders sieht es aus, wenn es um ein Auto geht, das man rein oder überwiegend privat nutzt. So heißt es auf der Seite des Ministeriums: "Nur wenn Sie das Ihrem Anspruch zugrunde liegende Rechtsverhältnis als Verbraucher eingegangen sind, kann eine Musterfeststellungsklage Bindungswirkung für Ihren persönlichen Fall haben." Wer unsicher ist, ob sein Fall zu der Musterfeststellungsklage passt, kann dies über die vzbv- Internetseite www.musterfeststellungsklagen.de mit Hilfe einer Abfragemaske prüfen. Wie kann man sich der Musterfeststellungsklage anschließen? Um an der Musterfeststellungsklage teilnehmen zu können, muss das eigene Auto offiziell zurückgerufen worden sein. Betroffene können sich dann online in ein Klageregister auf der Seite des Bundesjustizministeriums eintragen. Dort finden sie ein Formular, das sie ausfüllen müssen. Einen Anwalt brauchen sie dafür nicht. Der Anwalt Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät jedem Betroffenen, sich in das Register einzutragen, solange er nicht bereits eine Klage gegen VW eingereicht habe: "Man kann dabei nichts falsch machen: Es kostet nichts und man kann sich bis zum Ende des ersten mündlichen Verhandlungstages wieder austragen, wenn man lieber individuell klagen möchte." Das heißt zum Beispiel: Hat man am ersten Prozesstag das Gefühl, dass die Erfolgschancen für die MFK schlecht stehen, kann man noch bis Mitternacht einen Rückzieher machen. Darum empfiehlt der Jurist sich zunächst einzutragen und dann über eine individuelle Klage nachzudenken. "Wenn man sich ausgetragen hat, bleibt die verjährungshemmende Wirkung noch ein halbes Jahr bestehen", sagt Sauer. Wer also die Verjährung aufhalten möchte, sollte sich unbedingt eintragen. Wann verjähren Schadenersatzansprüche gegenüber VW? "Es wird momentan überall mitgeteilt, dass Ende 2018 die Verjährung eintritt", sagt Sauer. Warum? Die Antwort findet sich im § 195 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Er setzt die Verjährungsfrist auf drei Jahre fest. Und in § 199 BGB Absatz 1 und 2 heißt es weiter: "Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste." Was heißt das konkret? VW hatte 2015 die Manipulation öffentlich eingestanden. Das heißt, die letzte Möglichkeit auf Schadenersatz zu klagen, wäre demnach der 31.12.2018 – theoretisch. Doch Sauer gibt zu bedenken: "Die Frist für die Verjährung beginnt mit der positiven Kenntnis, dass das eigene konkrete Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist." Die Medien berichteten bereits 2015 ausführlich über den Abgasskandal. Beginnt dann schon die positive Kenntnis? Nein, nicht zwingend. Sauer sagt: "Sie können noch so viel in der Zeitung lesen, wenn Sie nicht davon ausgehen müssen, dass Ihr Fahrzeug auch eines der betroffenen ist, dann haben Sie keine positive Kenntnis." Vielleicht sei jemandem erst klar geworden, dass auch sein Auto manipuliert wurde, als er das Rückrufschreiben bekommen habe. Die Rückrufaktion startete VW erst 2016. "Und weil das so ist und die Verjährungsfrist erst mit der positiven Erkenntnis beginnt, kann man sehr gut argumentieren, dass die Ansprüche erst Ende 2019 verjähren", sagt Sauer. Die Beweislast liege zudem bei VW. Das heißt, der Konzern müsste beweisen, dass sein Kunde schon 2015 von der Manipulation seines Fahrzeuges wusste. Aber es könne auch passieren, dass die Gerichte den 31.12.2018 als Stichtag festlegen. Der Experte rät darum: "Wer kann, der soll noch dieses Jahr Klage einreichen oder sich ins Klageregister eintragen, um so die Verjährung zu hemmen." Warum lohnt es sich, individuell zu klagen? "In der Musterfeststellungsklage geht es allein um die Frage, ob VW überhaupt haften muss", sagt Sauer. Er gehe davon aus, dass diese Frage am Ende der Bundesgerichtshof entscheiden werde. Bis dahin können Sauers Einschätzung nach drei bis vier Jahre vergehen. Und wenn das Gericht dann zugunsten der VW-Kunden entscheide, heiße das noch nicht, dass die Betroffenen sofort Geld von VW bekommen. Sie müssten im Anschluss eine eigene Klage einreichen, um ihren Schadenersatz einzufordern. Und wenn das Gericht feststellt, dass VW nicht für den entstandenen Schaden aufkommen muss? Dann gilt das Urteil für alle, die sich ins Klageregister eingetragen haben. Das heißt, sie können nicht mehr individuell auf Schadenersatz klagen. "Deswegen würde ich jedem empfehlen, der die Mittel dafür hat, direkt selbst zu klagen", sagt Sauer. Dass solche Klagen erfolgreich sein können, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Augsburg: Der Besitzer eines VW Golfs hatte Volkswagen auf Schadenersatz verklagt und bekam Recht. Einige Juristen schätzen das Urteil als spektakulär ein, weil VW erstmals den vollen Kaufpreis plus Zinsen erstatten muss. Es gab zwar schon einige erfolgreiche Schadenersatzklagen gegen VW. Doch bisher wurde immer ein sogenannter Nutzungsausgleich vom Kaufpreis abgezogen. Der Nutzungsausgleich richtet sich danach, wie viele Kilometer mit dem Auto bereits gefahren wurden. Was für Kosten entstehen, wenn man klagt? Grundsätzlich richten sich die Prozesskosten nach dem Streitwert. "Geht es etwa um einen VW-Golf im Wert von rund 25.000 Euro, liegt das Kostenrisiko in der ersten Instanz bei rund 6000 Euro. Das ist aber nur eine grobe Schätzung", erklärt Sauer. Gehe der Fall in die zweite Instanz, müsse man mit weiteren rund 7000 Euro rechnen. Bei teureren Autos steigen auch die Kosten. Bei einem 50.000-Euro-Wagen würden rund 9500 Euro anfallen. Gewinne man, müsse VW die Kosten übernehmen, so der Anwalt. Mehr zum Thema: Benzin und Diesel lagern: Das sollten Sie wissen
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