Hinterlässt der Chef ein florierendes Unternehmen ohne Nachfolger, droht Erben eine hohe Steuerlast. Vor allem, wenn keiner die Firma übernehmen kann oder will.
Ein Beispiel: Franz Müller hat seine Maschinenfabrik bis zum Schluss selbst geführt. Und das recht erfolgreich. Die Firma hat zum Zeitpunkt seines Todes einen Steuerwert von 20 Mio. Euro. Einen Nachfolger gibt es nicht, weil Müller vereitelte, dass seine Tochter in das Unternehmen einstieg. Die hat inzwischen einen ganz anderen Beruf. Die Ehefrau ist ebenfalls nicht in der Lage, den Betrieb zu managen. Trotzdem werden beide zu Erben mit jeweils einem halben Anteil. Das Finanzamt setzt die Steuer wie folgt fest:
Ehefrau | |
Erbschaft | 10.000.000 |
Freibetrag | 500.000 |
Zu versteuern | 9.500.000 |
Erbschaftsteuer (23 %) | 2.185.000 |
Tochter | |
Erbschaft | 10.000.000 |
Freibetrag | 400.000 |
Zu versteuern | 9.600.000 |
Erbschaftsteuer (23 %) | 2.208.000 |
Alle Angaben in Euro
Der Versuch, die Firma zu einem halbwegs vernünftigen Preis zu verkaufen, scheitert. Weil die ordnende Hand des Chefs fehlt, geht es rapide bergab. Insolvenz. Aus der Masse bekommen die Frauen 2 Mio. Euro – zu wenig, um die Steuerschulden bezahlen zu können.
Um ein derartiges Fiasko zu verhindern, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Externer Manager. Der Firmenchef baut beizeiten einen familienfremden Geschäftsführer auf, mit einer guten gewinnabhängigen Vergütung. Der Manager nimmt nach dem Tod des Firmeninhabers auf dem Chefsessel Platz, und die Erben werden Eigentümer.
2. Beirat. Der Firmenchef engagiert geeignete Freunde, dazu den Steuerberater und den Anwalt als Beirat für das Unternehmen. Mit diesem Gremium diskutiert er strategische Entscheidungen für die Firma, etwa die Wachstumsstrategie oder die Wahl der richtigen Rechtsform. Verstirbt der Unternehmer plötzlich ohne Nachfolger, kümmert sich der Beirat um die dringenden Weichenstellungen und sucht in Ruhe einen Firmenlenker.
Der Steuervorteil: Bleibt die Firma für die Familie erhalten, fällt deutlich weniger Erbschaftsteuer an als bei der Liquidation. Bleibt die Lohnsumme des Unternehmens innerhalb der nächsten fünf Jahre weitgehend gleich, werden nur 15 Prozent der ursprünglichen Steuersumme fällig.
Aus dem Magazin | |
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Dieser Beitrag stammt aus der impulse-Ausgabe 11/2010.
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