Generell gilt: Bei den Pauschalen für die
Übernachtungskosten hat die Finanzverwaltung die Beträge durchweg
kräftig erhöht. Für den so genannten
Verpflegungsmehraufwand auf Reisen
sind die Spesenpauschalen dagegen
meist unverändert, zum Teil etwas
niedriger als bisher.
Im Einzelnen: Für die Übernachtungskosten
gibt es bei der Steuer ein Wahlrecht.
Unternehmer und Manager machen
entweder die tatsächlichen Ausgaben
geltend. Dafür verlangt die Finanzverwaltung
detaillierte Einzelnachweise mit Hotelrechnungen. Oder sie rechnen die Übernachtungskosten pauschal ab – ohne Beleg.
Für Essen und Trinken sind dagegen
immer nur die Pauschalbeträge absetzbar.
Für GmbH-Chefs und Mitarbeiter
lohnsteuerfrei.
Die Tabelle zeigt die amtlichen Tageund
Übernachtungsgelder für einige
ausgewählte Staaten. Alle Pauschalen
– sortiert nach 180 Ländern und Reisedauer
– finden Sie im Internet hier. Hinweis:
Für Länder, die nicht in der amtlichen
Tabelle genannt sind, gelten die Pauschalbeträge für Luxemburg.
Mehr zum Thema Dienstreisen lesen Sie in unserem Artikel „Was bei Dienstreisen zur Arbeitszeit zählt – und was nicht“.
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