Betriebsprüfung
Wenn der Firmenwagen beim Finanzamt durchfällt

Schöne und schnelle Firmenwagen sind dem Finanzamt bei der Betriebsprüfung oft ein Dorn im Auge. Wie Sie es trotzdem schaffen, den Firmenwagen als Betriebsausgabe steuerlich abzusetzen.

,

Ein Porsche als Firmenwagen? Das könnte bei der Betriebsprüfung Probleme mit dem Finanzamt geben.
Ein Porsche als Firmenwagen? Das könnte bei der Betriebsprüfung Probleme mit dem Finanzamt geben.
© press-inform

Die Betriebsprüfung verlief recht entspannt; Senior- und Juniorchef eines Bauelemente-Handels in Thüringen atmeten schon auf. Doch dann knöpfte sich der Beamte die Firmenwagen vor.

Rund 20 .000 Euro im Jahr standen an Leasing-Rate für einen 7er-BMW und Abschreibung für einen Mercedes CL 420 in den Büchern. Zu viel für 50.000 Euro Jahresgewinn, befand der Beamte – zumal der Daimler gerade 12.000 Kilometer jährlich im Einsatz war. Kurzerhand strich er die halbe Abschreibung, was den Firmengewinn um fast 7000 Euro erhöhte. Völlig zu Recht, entschied in letzter Instanz der Bundes­finanzhof (Aktenzeichen XI B 25/06).

Der Fall des üppig motorisierten Vater-Sohn-Gespanns steht für einen lästigen Trend. „Das Chefauto gerät wieder stärker ins Visier der Steuerprüfer“, beobachtet Steuerberaterin Annette Schaefer aus Kassel. Und immer öfter bieten die Anschaffungskosten oder Leasingraten Anlass für Stress. Vor allem bei sehr teuren und/oder sportlichen Fahrzeugen haken die Beamten ein. Ihr Argument: Das vorgebliche Firmenfahrzeug diene vorwiegend privaten Passionen des Chefs, sei unangemessen teuer – und daher eben nicht in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar.

Frage der Angemessenheit

Immerhin müssen die Unternehmer die neue Kleinlichkeit vom Amt nicht in jedem Fall tatenlos hinnehmen. Entscheidend ist, ob gerade dieses Fahrzeug für gerade diesen Unternehmer noch „angemessen“ ist. Kriterien sind: Größe und Gewinn der Firma, Branche, Art und Ausmaß der Repräsentationspflichten sowie Fahrleistung.

Zwar gibt es für die Frage der Angemessenheit keine verlässlichen Grenzwerte; stattdessen besitzt der Betriebsprüfer einen gewissen Ermessensspielraum. Immerhin: „Per saldo bedeutet dies, dass im konkreten Fall sogar ein Ferrari noch angemessen sein kann“, sagt Expertin Schaefer. Und tendenziell seien Finanzrichter eher etwas großzügiger als die Finanzbeamten. Einspruch und Klage können sich also auszahlen.

Grundsätzlich gilt: „Limousinen oder gar Kombis sind deutlich leichter durchzusetzen als Sportflitzer“, weiß Steuerberater Erwin Naschberger von der RWS-Treuhand im rheinischen Viersen. Je größer der Spaßfaktor, desto eher kürzen die Steuerprüfer. Liebhaber flotter Flitzer brauchen also zusätzliche Argumente – etwa dass man sich in einer hippen Branche wie dem Werbe- oder Fernsehgeschäft bewege.

Zudem kann es durchaus eine Rolle spielen, ob der Unternehmer pro Jahr etwa 40. 000 Autobahnkilometer geschäftlich zurücklegt – oder sein Mercedes S 600 durchweg auf dem Firmenparkplatz prangt.

Bei Unternehmern mit hohen sechsstelligen Gewinnen gehört ein Fahrzeug der Oberklasse hingegen praktisch zur Grundausstattung. „Da gibt es praktisch nie Probleme“, beruhigt Berater Naschberger, „die Steuerprüfer winken auch exotische Karossen durch.“ Bei mageren Bilanzen müssen Fahrer von Luxuskarossen schon ihre ganze Überzeugungskunst aufbieten. Wie das funktioniert, zeigt das Beispiel eines GmbH-Chefs aus Norddeutschland. Der Unternehmer gönnte sich einen Mercedes-Roadster. Argument: Er müsse nun einmal häufig bei Kunden repräsentieren. Dem Niedersächsischen Finanzgericht reichte das (Aktenzeichen 6 K 547/95).

Federn ließ indes ein Anwalt, dem Finanzamt und Finanzgericht München den Abzug für die Anschaffung seines Ferrari um 55 Prozent kürzten (Aktenzeichen 8 K 3912/96). Grund: Er fuhr ohnehin schon einen Porsche und einen BMW jeweils komplett auf Firmenkosten – und dies sogar mit dem Segen des Finanzamts.

Steuerabzug absichern

In eigener Sache
Machen ist wie wollen, nur krasser
Machen ist wie wollen, nur krasser
Die impulse-Mitgliedschaft - Rückenwind für Unternehmerinnen und Unternehmer

Unternehmer, die den Steuerabzug ihres Wagens absichern wollen, beantragen beim Finanzamt eine „verbindliche Auskunft“. Fällt diese positiv aus, ist später auch der Betriebsprüfer gebunden. „Diese Auskunft kostet neuerdings aber etwa 100 bis 500 Euro Gebühren“, erläutert Beraterin Schaefer.

Hat sich der Prüfer beim Firmenwagen festgebissen, kalkulieren kühle Unternehmer bisweilen, ob sie dem Kontrolleur sein Erfolgserlebnis gönnen sollen. Freilich nur dann, wenn er sich an anderer Stelle kompromiss­bereit zeigt. Etwa beim Streit um die Bewertung des Warenlagers oder bei der Höhe des Ehegatten-Gehalts. Hier sind oft höhere Steuervorteile in Gefahr, die aber für den Prüfer auch schwieriger durchzusetzen sind. Der Chef verhandelt dann nur noch um eine für ihn akzeptable Obergrenze für die Fahrzeugkosten. Und gewinnt unter dem Strich. Beraterin Schaefer: „Genau die richtige Strategie.“

In eigener Sache
Heben Sie sich bereits von Ihrer Konkurrenz ab?
Online-Workshop für Unternehmer
Heben Sie sich bereits von Ihrer Konkurrenz ab?
Im Online Workshop "Zukunft sichern: So entwickeln Sie Ihr Geschäftsmodell weiter" gehen Sie dieses Ziel an.
Die Betriebsprüfung verlief recht entspannt; Senior- und Juniorchef eines Bauelemente-Handels in Thüringen atmeten schon auf. Doch dann knöpfte sich der Beamte die Firmenwagen vor. Rund 20 .000 Euro im Jahr standen an Leasing-Rate für einen 7er-BMW und Abschreibung für einen Mercedes CL 420 in den Büchern. Zu viel für 50.000 Euro Jahresgewinn, befand der Beamte - zumal der Daimler gerade 12.000 Kilometer jährlich im Einsatz war. Kurzerhand strich er die halbe Abschreibung, was den Firmengewinn um fast 7000 Euro erhöhte. Völlig zu Recht, entschied in letzter Instanz der Bundes­finanzhof (Aktenzeichen XI B 25/06). Der Fall des üppig motorisierten Vater-Sohn-Gespanns steht für einen lästigen Trend. "Das Chefauto gerät wieder stärker ins Visier der Steuerprüfer", beobachtet Steuerberaterin Annette Schaefer aus Kassel. Und immer öfter bieten die Anschaffungskosten oder Leasingraten Anlass für Stress. Vor allem bei sehr teuren und/oder sportlichen Fahrzeugen haken die Beamten ein. Ihr Argument: Das vorgebliche Firmenfahrzeug diene vorwiegend privaten Passionen des Chefs, sei unangemessen teuer - und daher eben nicht in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar. Frage der Angemessenheit Immerhin müssen die Unternehmer die neue Kleinlichkeit vom Amt nicht in jedem Fall tatenlos hinnehmen. Entscheidend ist, ob gerade dieses Fahrzeug für gerade diesen Unternehmer noch "angemessen" ist. Kriterien sind: Größe und Gewinn der Firma, Branche, Art und Ausmaß der Repräsentationspflichten sowie Fahrleistung. Zwar gibt es für die Frage der Angemessenheit keine verlässlichen Grenzwerte; stattdessen besitzt der Betriebsprüfer einen gewissen Ermessensspielraum. Immerhin: "Per saldo bedeutet dies, dass im konkreten Fall sogar ein Ferrari noch angemessen sein kann", sagt Expertin Schaefer. Und tendenziell seien Finanzrichter eher etwas großzügiger als die Finanzbeamten. Einspruch und Klage können sich also auszahlen. Grundsätzlich gilt: "Limousinen oder gar Kombis sind deutlich leichter durchzusetzen als Sportflitzer", weiß Steuerberater Erwin Naschberger von der RWS-Treuhand im rheinischen Viersen. Je größer der Spaßfaktor, desto eher kürzen die Steuerprüfer. Liebhaber flotter Flitzer brauchen also zusätzliche Argumente - etwa dass man sich in einer hippen Branche wie dem Werbe- oder Fernsehgeschäft bewege. Zudem kann es durchaus eine Rolle spielen, ob der Unternehmer pro Jahr etwa 40. 000 Autobahnkilometer geschäftlich zurücklegt – oder sein Mercedes S 600 durchweg auf dem Firmenparkplatz prangt. Bei Unternehmern mit hohen sechsstelligen Gewinnen gehört ein Fahrzeug der Oberklasse hingegen praktisch zur Grundausstattung. "Da gibt es praktisch nie Probleme", beruhigt Berater Naschberger, "die Steuerprüfer winken auch exotische Karossen durch." Bei mageren Bilanzen müssen Fahrer von Luxuskarossen schon ihre ganze Überzeugungskunst aufbieten. Wie das funktioniert, zeigt das Beispiel eines GmbH-Chefs aus Norddeutschland. Der Unternehmer gönnte sich einen Mercedes-Roadster. Argument: Er müsse nun einmal häufig bei Kunden repräsentieren. Dem Niedersächsischen Finanzgericht reichte das (Aktenzeichen 6 K 547/95). Federn ließ indes ein Anwalt, dem Finanzamt und Finanzgericht München den Abzug für die Anschaffung seines Ferrari um 55 Prozent kürzten (Aktenzeichen 8 K 3912/96). Grund: Er fuhr ohnehin schon einen Porsche und einen BMW jeweils komplett auf Firmenkosten - und dies sogar mit dem Segen des Finanzamts. Steuerabzug absichern Unternehmer, die den Steuerabzug ihres Wagens absichern wollen, beantragen beim Finanzamt eine "verbindliche Auskunft". Fällt diese positiv aus, ist später auch der Betriebsprüfer gebunden. "Diese Auskunft kostet neuerdings aber etwa 100 bis 500 Euro Gebühren", erläutert Beraterin Schaefer. Hat sich der Prüfer beim Firmenwagen festgebissen, kalkulieren kühle Unternehmer bisweilen, ob sie dem Kontrolleur sein Erfolgserlebnis gönnen sollen. Freilich nur dann, wenn er sich an anderer Stelle kompromiss­bereit zeigt. Etwa beim Streit um die Bewertung des Warenlagers oder bei der Höhe des Ehegatten-Gehalts. Hier sind oft höhere Steuervorteile in Gefahr, die aber für den Prüfer auch schwieriger durchzusetzen sind. Der Chef verhandelt dann nur noch um eine für ihn akzeptable Obergrenze für die Fahrzeugkosten. Und gewinnt unter dem Strich. Beraterin Schaefer: "Genau die richtige Strategie."