Finanzen
Steuern sparen mit den Verwandten

Der größte Steuertrick von allen klappt mit der Familie. Wer Partner, Kinder und andere Verwandte einspannt, muss nicht mehr darauf warten, dass der Staat die Abgaben senkt.

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Dieter Lang lässt Frauen für sich arbeiten. Eine traditionelle Rollenverteilung also, der Mann als Patriarch? Kann man so nicht wirklich sagen. Langs Frau Ulrike ist Chefin der Presseagentur Ulpa sowie der gleichnamigen Logistikfirma im Familienbesitz, die 29-jährige Tochter Mareike führt die Geschäfte der familieneigenen Druckerei. Vater Lang konzentriert sich auf seinen Hauptjob im öffentlichen Dienst – er ist Sprecher des rheinland-pfälzischen Landtags. Die Frauen halten jeweils 60 Prozent an den Familienbetrieben, Dieter Lang hat sich auf einen Minderheitsanteil von 40 Prozent zurückgezogen. Rund 1,5 Mio. Euro Umsatz erwirtschaften die Langs im Jahr. „Mein Mann bleibt mein wichtigster Ratgeber“, sagt Unternehmerin Ulrike Lang. „Und sein festes Gehalt ist ein prima Puffer für die Zeiten, in denen es mal nicht so gut läuft.“

Das Ganze spart obendrein hübsch Steuern. Wer Ehepartner, Kinder oder Enkel für die Firma verpflichtet, kann die gesamten Kosten als Betriebsausgaben absetzen und so die Steuerlast kreativ gestalten. Der Steuertrick Familie funktioniert, wenn Chef und Familienangehörige Arbeits-, Darlehens-, Miet- oder Beteiligungsverträge vereinbaren und anschließend buchstabengetreu erfüllen.

Verheiratete Paare erhalten noch ein paar Vorteile obendrauf: Sie können das Finanzamt durch cleveres Gestalten im privaten Bereich auf Distanz halten – etwa durch Schenkungen, getrennte Veranlagung bei der Steuererklärung oder durch geschickten Wechsel des ehelichen Güterstands.

Am meisten spart die Familie allerdings durch Verträge mit den eigenen Kindern. Denn damit verteilt sie Einkommen und Vermögen auf mehrere Köpfe und schafft so die Basis für lukrative Modelle. Eltern können beispielsweise private Ausbildungskosten der Kinder in Betriebsausgaben verwandeln. Oder sie verteilen Gewinne, Zins- und Mieteinkünfte so auf die Generationen, dass der Fiskus unter dem Strich außen vor bleibt. Zudem können sie große Teile des Vermögens in der Familie steuerfrei weiterreichen.

„Vier- bis fünfstellige Ersparnisse sind dabei eher die Regel als die Ausnahme. Und das Jahr für Jahr“, sagt Jürgen Faust, Steuerberater in Neuwied. Die Lizenz zum Steuersparen haben Familien schwarz auf weiß vor knapp drei Jahren bekommen. Damals entschied der Bundesfinanzhof, dass es Angehörigen grundsätzlich untereinander freisteht, ihre Rechtsverhältnisse so zu gestalten, dass eine möglichst geringe Steuerlast entsteht (Az.: IX R 17/07). Na dann.

Dass die Finanzämter sehr genau hinschauen, ist klar. Die Familienverträge sind deshalb einerseits sauber abzufassen. Und auf der anderen Seite müssen sie wirklich befolgt werden. „Ein Dauerthema in den Betriebsprüfungen“, sagt Experte Faust.

Gute Karten hat, wer den sogenannten Fremdvergleich besteht. Das heißt: Die Beamten müssen alles anerkennen, was auch unter fremden Vertragspartnern üblich wäre. (Das gilt übrigens auch für das Geschäftsführer-Gehalt. )Gibt es diesen Vergleich nicht in der eigenen Firma – etwa weil die Ehefrau als einzige Prokuristin des Unternehmens ein überdurchschnittliches Gehalt bezieht – schauen sich die Prüfer die Modalitäten in anderen Betrieben an, unterstützt von den amtlichen Richtlinien. Denn übertreiben, so sieht es das Finanzamt, muss man es nicht mit der eigenen Familie.

… mit der Firma

Arbeitsverträge, Altersvorsorge und ein Dienstwagen für den mitarbeitenden Ehegatten senken die Abgabenlast. Und eine stille Beteiligung bringt Vorteile auch bei der Gewerbesteuer.

Arbeitsvertrag

Wollen Chef oder Chefin sparen, beschäftigen sie den Ehepartner in der Firma. Das Gehalt kann ordentlich sein, muss aber ungefähr dem Salär vergleichbarer familienfremder Mitarbeiter entsprechen (moderate Abweichungen schaden nicht). Bekleidet der Ehepartner eine herausgehobene Position – weil er Prokura hat oder Mitglied der Geschäftsleitung ist – darf das Gehalt auch deutlich höher liegen. Bestimmt der Ehepartner die Geschicke der Firma als Prokurist oder Geschäftsführer maßgeblich mit, bekommt er eine erfolgsabhängige Zusatzvergütung in Form einer Tantieme – sie zählt als steuersparende Betriebsausgabe.

Zusatzvorteil des Arbeitsvertrags: Der angestellte Ehegatte bekommt über die Firma eine eigene Altersversorgung. Und der Chefehegatte kann das Gehalt und die dazugehörigen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung wiederum als Betriebsausgaben verbuchen.

Arbeitsverträge mit Ehegatten sparen aber vor allem Gewerbesteuer. Der Vorteil ist am größten, wenn die Firma als Kapitalgesellschaft geführt wird, also etwa als GmbH. Ein Rechenbeispiel: Ein GmbH-Unternehmer mit 500.000 Euro Jahresgewinn plant, seine Ehefrau als Prokuristin anzustellen, zu einem Jahresgehalt von 100.000 Euro plus 20.000 Euro Tantieme. Der Gewerbesteuerhebesatz in der Gemeinde beträgt 450 Prozent:

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Ohne Arbeitsvertrag
Gewinn GmbH-Unternehmer 500.000
Gewerbesteuer 78.750
Mit Arbeitsvertrag
GmbH-Gewinn 380.000
Gewerbesteuer 59.850
gespart 18.900
Werte in Euro

Altersversorgung

Firmenchef und mitarbeitender Ehepartner können vereinbaren, dass vier Prozent des Gehalts als Prämie in eine Direktversicherung oder in eine Pensionskasse fließen. 2010 darf die Jahresprämie des angestellten Ehegatten höchstens 2640 Euro betragen (entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 66.000 Euro). Die Beiträge bleiben für Ehepartner und Chef steuer- und sozialabgabenfrei (der spart sich dadurch den Arbeitgeberanteil). Erst wenn im Alter die Rente fällig wird, muss sie der einstmals angestellte Partner versteuern.

Zusätzlich kann der Firmenchef dem mitarbeitenden Ehepartner eine Betriebsrente gönnen. Dafür bildet er steuersparende Rückstellungen in der Bilanz. Zudem sind die Prämien für eine Rückdeckungsversicherung als Betriebsausgabe absetzbar. Das Finanzamt muss diese Gestaltung auch dann akzeptieren, wenn für andere Mitarbeiter keine Altersversorgung gezahlt wird. Die Voraussetzungen für diese Modell: herausgehobene Position des mitarbeitenden Ehegatten, keine Überversorgung (maximal 75 Prozent des letzten Gehalts).

Dienstwagen

Statt mit dem Privatwagen fährt der angestellte Ehepartner ein Firmenfahrzeug. Dann müssen sie zwar die Privatfahrten entweder pauschal (also nach der Regel, wonach monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angegeben werden muss) oder penibel über ein Fahrtenbuch mit dem Privatanteil an den Gesamtkosten versteuern. Beide Varianten sind aber durchweg günstiger als ein Privatwagen.

Stille Beteiligung

Mittelständische Familien-GmbHs können zusätzlich Gewerbesteuer sparen, wenn sie den Ehepartner als sogenannten atypisch stillen Teilhaber installieren. Solche Teilhaber sind nicht nur an Gewinn und Verlust, sondern auch am Vermögen der Gesellschaft beteiligt.

Damit profitiert die Familie vom Gewerbesteuerfreibetrag, der derzeit bei 24.500 Euro liegt. Der Gewinnanteil des stillen Gesellschafters darf bis zu 35 Prozent der Kapitaleinlage betragen, wenn diese aus dem eigenen Vermögen stammt.

Ein Rechenbeispiel: Eine GmbH erzielt einen Jahresgewinn von 100.000 Euro. So viel Gewerbesteuer spart die Firma, wenn der Ehepartner als atypisch stiller Teilhaber einsteigt:

Ohne Beteiligung
Gewinn 100.000
Gewerbesteuer (15 %) 15.000
Mit stiller Beteiligung
Gewinn 100.000
Freibetrag 24.500
zu versteuern 75.500
Gewerbesteuer (15 %) 11.325
gespart 3675
Werte in Euro

… mit dem Ehepartner

Wahlrechte und Vermögensgestaltungen, die allein für Ehepartner existieren, können der Familienkasse ein kräftiges Plus bescheren. Und wer beim Güterstand häufiger mal schaukelt, behält mehr vom Geld

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Riester-Rente

Ist der Ehepartner in der eigenen oder einer fremden Firma als Arbeitnehmer angestellt, ist auch für den Ehegatten und Firmenchef eine Riester-Förderung der Altersversorgung drin. Dazu schließen beide jeweils einen Altersvorsorgevertrag ab. Freilich muss der Arbeitnehmer-Ehegatte eigene Beiträge leisten (die wieder höchstens vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 66.000 Euro betragen dürfen). Beim Unternehmer reicht es, wenn er nur die Zulage von 154 Euro in den Vertrag investiert – ohne Eigenbeiträge zu leisten. Wer die Kinderzulage von 185 Euro (für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro) bekommt, entscheiden die Eheleute selbst.

Mietvertrag

Der Ehegatte kauft oder errichtet ein Betriebsgebäude und vermietet es an die Firma des Partners. Die Mieten sind gewerbesteuersparende Betriebsausgaben. Der Umweg über den Ehegatten sichert zudem, dass das Betriebsgebäude im Privatvermögen der Familie bleibt und damit in wirtschaftlich schwieriger Situation vor dem Zugriff der Firmengläubiger sicher ist.

Getrennte Veranlagung

Verbucht ein Ehegatte Verluste, etwa aus seinem Gewerbebetrieb oder Vermietobjekten, während der andere Einkünfte aus seinem Job bezieht, wählt das Paar bei der Steuererklärung die getrennte Veranlagung. Dann werden Grundfreibetrag, Sonderausgaben und Werbungskosten garantiert bei der Steuer angerechnet. Den Steuerberater sollten sie nach einer Vergleichsrechnung fragen.

Güterstandsschaukel

Das Topsparmodell für Schenkung- und Erbschaftsteuer: Hat einer der beiden Partner während der Ehe ein deutlich höheres Vermögen als der andere angesammelt, wechselt das Paar vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung.

Dazu braucht es einen notariellen Vertrag. Damit wird das Hab und Gut auf beide Gatten gleichmäßig verteilt – völlig schenkungsteuerfrei.

Einige Zeit später wechseln die Eheleute wieder in die Zugewinngemeinschaft zurück. Sobald etwa der Unternehmer-Ehegatte erneut ein ansehnliches Vermögen angesammelt hat, beginnt das Spiel von vorn: raus aus der Zugewinngemeinschaft, rein in die Gütertrennung. Es kann praktisch beliebig oft wiederholt werden und gilt als zulässige Steuergestaltung.

Erst im hohen Alter sollte das Ehepaar dieses Güterstandsschaukel genannte Modell beenden und in der Zugewinngemeinschaft verbleiben. Denn stirbt ein Ehepartner, ist der gesetzliche Güterstand in aller Regel steuerlich günstiger als die Gütertrennung.

Ein Rechenbeispiel: Ein Ehepaar lebt seit Langem im gesetzlichen Basismodell der Zugewinngemeinschaft. Die Firmenchefin hat im Laufe der Jahre ein privates Vermögen von 10 Mio. Euro angesammelt – zum Beispiel durch Geschäfte in Immobilien oder Wertpapieren. Sie möchte jetzt mit ihrem vermögenslosen Ehemann halbe-halbe machen. So viel sparen die Eheleute, wenn sie den Güterstand wechseln, statt sich Vermögen zu schenken:

Schenkung
Vermögen 5.000.000
Freibetrag 500.000
zu versteuern 4.500.000
Steuer (19 %) 855.000
Güterstandswechsel
Vermögen 500.000
Steuer
gespart 855.000
Werte in Euro

Verlusttransfer

Wenn etwa der Ehemann an der Börse schöne Aktiengewinne erzielt, muss er dafür neuerdings 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen. Da lohnt es zu prüfen, ob er im Depot Aktien hat, die beim Verkauf an der Börse Verluste bringen würden. Denn: Spekulationsgewinne und -verluste kann man im selben Jahr steuersparend ausgleichen.

Will der Ehemann die Verlustpapiere aber behalten, weil sie seiner Meinung nach jede Menge Potenzial haben, wählt er ein anderes Modell: Er verkauft die Papiere nicht an der Börse, sondern an seine Ehefrau. Auf diese Weise realisiert er die Verluste steuerlich und verrechnet sie wie gewünscht mit Gewinnen. Gleichwohl bleiben die Papiere im Familienvermögen.

Vermietungsbüro

Verwaltet ein Ehegatte Immobilienvermögen, stellt er den Partner für Bürotätigkeiten an, mit einem Monatsgehalt von 400 Euro (etwa um die Nebenkostenabrechnungen zu koordinieren). Gehalt und Pauschalabgaben (meist 18,08 Prozent von 400 Euro) sind für den Immobilienbesitzer Werbungskosten.

… mit den Kindern

Den Nachwuchs reich zu beschenken kann richtig Steuern kosten – oder auch nicht. Es kommt eben darauf an, wie man es anstellt. Eine gute Ausbildungsfinanzierung bringt auch beim Fiskus Punkte

Vermögenstransfer

Schlaue Eltern schöpfen systematisch den Freibetrag bei der Schenkungsteuer aus. Alle zehn Jahre schenken Vater und Mutter jedem Kind jeweils bis zu 400.000 Euro, zum ersten Mal bei der Geburt von Sohn oder Tochter. Das rechnet sich: Schöpfen die Eltern die Höchstbeträge jeweils voll aus, verfügt das Kind nach dem 40. Geburtstag über ein Vermögen von 4 Mio. Euro. Ohne einen Euro Schenkungsteuer bezahlt zu haben. Würden die Eltern diesen Betrag dagegen auf einen Schlag weiterreichen, kassierte das Finanzamt 608.000 Euro ab.

Minijob

Der Chef oder die Chefin schließt mit dem Kind während der Schulzeit einen Arbeitsvertrag über eine geringfügige Beschäftigung ab. Das Gehalt von bis zu 400 Euro im Monat bleibt für Sohn oder Tochter steuer- und sozialabgabenfrei. Für die Firma werden zusätzlich zum Gehalt Sozialabgaben fällig – pauschal 31,08 Prozent oder 18,08 Prozent, wird das Kind über die Eltern privat krankenversichert.

Ein Rechenbeispiel: Ein Hamburger Unternehmer mit 400.000 Euro Gewinn stellt seine 16-jährige Tochter als Aushilfe ein. Er zahlt ihr im Jahr 4800 Euro Gehalt. Die Tochter ist über ihn privat krankenversichert:

Ohne Minijob
Gewinn der Firma 400.000
Steuer (bei 40 %) 160.000
Mit Minijob
Gehalt 4800
Pauschalabgaben (18,08 %) 868
Betriebsausgaben 5668
Gewinn 394.332
Steuer (bei 40 %) 157.732
Gespart 2268
Werte in Euro

Studium

Wenn feststeht, dass Sohn oder Tochter später in der Firma mitarbeiten, kann die Familie das Finanzamt an den Studienkosten beteiligen. Dazu schließt der Firmenchef mit dem Kind einen detaillierten Ausbildungsdienstvertrag ab. Er garantiert Sohn oder Tochter für die Studienzeit ein angemessenes Gehalt, das alle Kosten deckt – und das der Chef als Betriebsausgabe steuersparend abzieht, Sozialabgaben inklusive.

Wichtig: Um das Finanzamt zu überzeugen, vereinbaren Eltern und Kind schriftlich, wie lange die Ausbildung dauern soll, was die Firma zahlt, welche Leistungsnachweise der Nachwuchs erbringen muss und was das Kind zurückzuzahlen hat, wenn es vertragswidrig vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet.

Manche Finanzämter sehen dieses Vorgehen dennoch kritisch und verlangen vom Chef einen Nachweis, dass ein solcher Ausbildungsvertrag branchenüblich ist. Eine Bestätigung von IHK oder Handwerkskammer in den Akten setzt die Behörde matt.

Mitarbeit

Ob mit Studium oder ohne: Wenn Sohn oder Tochter in der Firma anpacken wollen, sollten sie beizeiten einen ordentlich dotierten Arbeitsvertrag bekommen. Im Idealfall werden sie später Gesellschafter und Geschäftsführer der Familien-GmbH. Dann können sie ein schönes Gehalt und Extras bekommen. Dazu gehören Tantieme, Firmenwagen und Altersversorgung – alles als Betriebsausgabe absetzbar. Das Finanzamt spielt indes nur mit, wenn die Gesamtvergütung angemessen ist. Eine Orientierungshilfe: In Betrieben mit bis zu 25 Mio. Euro Umsatz betragen die Jahresbezüge von GmbH-Chefs im Durchschnitt knapp 200.000 Euro.

Nachfolge

Tausche Firma gegen Rente – ein attraktives Sparmodell. Und zwar, wenn der größte Teil des Geldes im Betrieb steckt und die Eltern im Alter auf laufende Einnahmen angewiesen sind. Die hochgerechneten Rentenzahlungen der Kinder an die Eltern mindern den Firmenwert und damit die Schenkungsteuer. Außerdem können die Kinder die zu zahlenden Renten voll bei der Einkommensteuer absetzen. Das spart bis zu 45 Prozent. Die Eltern müssen die Bezüge zwar versteuern, aber meist zu niedrigen Sätzen.

Nießbrauch

Damit die Familie Schenkung- oder Erbschaftsteuer spart, beginnt sie früh, Vermögen an die Kinder zu übertragen. Wollen die Eltern weiter das Sagen haben, verbinden sie die Schenkungen mit einem Nießbrauch. Der bisherige Eigentümer kassiert dann weiter die Mieten, kümmert sich um Reparaturen und deklariert dem Finanzamt seine Einkünfte. Endgültig geht das Vermögen erst über, wenn die Eltern sterben oder auf den Nießbrauch verzichten. Der Clou: Für die Steuer zählt der Verkehrswert der Immobilie abzüglich des Nießbrauchswerts (den rechnet der Berater aus).

In eigener Sache
Machen ist wie wollen, nur krasser
Machen ist wie wollen, nur krasser
Die impulse-Mitgliedschaft - Rückenwind für Unternehmerinnen und Unternehmer
Dieter Lang lässt Frauen für sich arbeiten. Eine traditionelle Rollenverteilung also, der Mann als Patriarch? Kann man so nicht wirklich sagen. Langs Frau Ulrike ist Chefin der Presseagentur Ulpa sowie der gleichnamigen Logistikfirma im Familienbesitz, die 29-jährige Tochter Mareike führt die Geschäfte der familieneigenen Druckerei. Vater Lang konzentriert sich auf seinen Hauptjob im öffentlichen Dienst – er ist Sprecher des rheinland-pfälzischen Landtags. Die Frauen halten jeweils 60 Prozent an den Familienbetrieben, Dieter Lang hat sich auf einen Minderheitsanteil von 40 Prozent zurückgezogen. Rund 1,5 Mio. Euro Umsatz erwirtschaften die Langs im Jahr. "Mein Mann bleibt mein wichtigster Ratgeber", sagt Unternehmerin Ulrike Lang. "Und sein festes Gehalt ist ein prima Puffer für die Zeiten, in denen es mal nicht so gut läuft." Das Ganze spart obendrein hübsch Steuern. Wer Ehepartner, Kinder oder Enkel für die Firma verpflichtet, kann die gesamten Kosten als Betriebsausgaben absetzen und so die Steuerlast kreativ gestalten. Der Steuertrick Familie funktioniert, wenn Chef und Familienangehörige Arbeits-, Darlehens-, Miet- oder Beteiligungsverträge vereinbaren und anschließend buchstabengetreu erfüllen. Verheiratete Paare erhalten noch ein paar Vorteile obendrauf: Sie können das Finanzamt durch cleveres Gestalten im privaten Bereich auf Distanz halten – etwa durch Schenkungen, getrennte Veranlagung bei der Steuererklärung oder durch geschickten Wechsel des ehelichen Güterstands. Am meisten spart die Familie allerdings durch Verträge mit den eigenen Kindern. Denn damit verteilt sie Einkommen und Vermögen auf mehrere Köpfe und schafft so die Basis für lukrative Modelle. Eltern können beispielsweise private Ausbildungskosten der Kinder in Betriebsausgaben verwandeln. Oder sie verteilen Gewinne, Zins- und Mieteinkünfte so auf die Generationen, dass der Fiskus unter dem Strich außen vor bleibt. Zudem können sie große Teile des Vermögens in der Familie steuerfrei weiterreichen. "Vier- bis fünfstellige Ersparnisse sind dabei eher die Regel als die Ausnahme. Und das Jahr für Jahr", sagt Jürgen Faust, Steuerberater in Neuwied. Die Lizenz zum Steuersparen haben Familien schwarz auf weiß vor knapp drei Jahren bekommen. Damals entschied der Bundesfinanzhof, dass es Angehörigen grundsätzlich untereinander freisteht, ihre Rechtsverhältnisse so zu gestalten, dass eine möglichst geringe Steuerlast entsteht (Az.: IX R 17/07). Na dann. Dass die Finanzämter sehr genau hinschauen, ist klar. Die Familienverträge sind deshalb einerseits sauber abzufassen. Und auf der anderen Seite müssen sie wirklich befolgt werden. "Ein Dauerthema in den Betriebsprüfungen", sagt Experte Faust. Gute Karten hat, wer den sogenannten Fremdvergleich besteht. Das heißt: Die Beamten müssen alles anerkennen, was auch unter fremden Vertragspartnern üblich wäre. (Das gilt übrigens auch für das Geschäftsführer-Gehalt. )Gibt es diesen Vergleich nicht in der eigenen Firma – etwa weil die Ehefrau als einzige Prokuristin des Unternehmens ein überdurchschnittliches Gehalt bezieht – schauen sich die Prüfer die Modalitäten in anderen Betrieben an, unterstützt von den amtlichen Richtlinien. Denn übertreiben, so sieht es das Finanzamt, muss man es nicht mit der eigenen Familie. ... mit der Firma Arbeitsverträge, Altersvorsorge und ein Dienstwagen für den mitarbeitenden Ehegatten senken die Abgabenlast. Und eine stille Beteiligung bringt Vorteile auch bei der Gewerbesteuer. Arbeitsvertrag Wollen Chef oder Chefin sparen, beschäftigen sie den Ehepartner in der Firma. Das Gehalt kann ordentlich sein, muss aber ungefähr dem Salär vergleichbarer familienfremder Mitarbeiter entsprechen (moderate Abweichungen schaden nicht). Bekleidet der Ehepartner eine herausgehobene Position – weil er Prokura hat oder Mitglied der Geschäftsleitung ist – darf das Gehalt auch deutlich höher liegen. Bestimmt der Ehepartner die Geschicke der Firma als Prokurist oder Geschäftsführer maßgeblich mit, bekommt er eine erfolgsabhängige Zusatzvergütung in Form einer Tantieme – sie zählt als steuersparende Betriebsausgabe. Zusatzvorteil des Arbeitsvertrags: Der angestellte Ehegatte bekommt über die Firma eine eigene Altersversorgung. Und der Chefehegatte kann das Gehalt und die dazugehörigen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung wiederum als Betriebsausgaben verbuchen. Arbeitsverträge mit Ehegatten sparen aber vor allem Gewerbesteuer. Der Vorteil ist am größten, wenn die Firma als Kapitalgesellschaft geführt wird, also etwa als GmbH. Ein Rechenbeispiel: Ein GmbH-Unternehmer mit 500.000 Euro Jahresgewinn plant, seine Ehefrau als Prokuristin anzustellen, zu einem Jahresgehalt von 100.000 Euro plus 20.000 Euro Tantieme. Der Gewerbesteuerhebesatz in der Gemeinde beträgt 450 Prozent: Ohne Arbeitsvertrag Gewinn GmbH-Unternehmer 500.000 Gewerbesteuer 78.750 Mit Arbeitsvertrag GmbH-Gewinn 380.000 Gewerbesteuer 59.850 gespart 18.900 Werte in Euro Altersversorgung Firmenchef und mitarbeitender Ehepartner können vereinbaren, dass vier Prozent des Gehalts als Prämie in eine Direktversicherung oder in eine Pensionskasse fließen. 2010 darf die Jahresprämie des angestellten Ehegatten höchstens 2640 Euro betragen (entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 66.000 Euro). Die Beiträge bleiben für Ehepartner und Chef steuer- und sozialabgabenfrei (der spart sich dadurch den Arbeitgeberanteil). Erst wenn im Alter die Rente fällig wird, muss sie der einstmals angestellte Partner versteuern. Zusätzlich kann der Firmenchef dem mitarbeitenden Ehepartner eine Betriebsrente gönnen. Dafür bildet er steuersparende Rückstellungen in der Bilanz. Zudem sind die Prämien für eine Rückdeckungsversicherung als Betriebsausgabe absetzbar. Das Finanzamt muss diese Gestaltung auch dann akzeptieren, wenn für andere Mitarbeiter keine Altersversorgung gezahlt wird. Die Voraussetzungen für diese Modell: herausgehobene Position des mitarbeitenden Ehegatten, keine Überversorgung (maximal 75 Prozent des letzten Gehalts). Dienstwagen Statt mit dem Privatwagen fährt der angestellte Ehepartner ein Firmenfahrzeug. Dann müssen sie zwar die Privatfahrten entweder pauschal (also nach der Regel, wonach monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angegeben werden muss) oder penibel über ein Fahrtenbuch mit dem Privatanteil an den Gesamtkosten versteuern. Beide Varianten sind aber durchweg günstiger als ein Privatwagen. Stille Beteiligung Mittelständische Familien-GmbHs können zusätzlich Gewerbesteuer sparen, wenn sie den Ehepartner als sogenannten atypisch stillen Teilhaber installieren. Solche Teilhaber sind nicht nur an Gewinn und Verlust, sondern auch am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Damit profitiert die Familie vom Gewerbesteuerfreibetrag, der derzeit bei 24.500 Euro liegt. Der Gewinnanteil des stillen Gesellschafters darf bis zu 35 Prozent der Kapitaleinlage betragen, wenn diese aus dem eigenen Vermögen stammt. Ein Rechenbeispiel: Eine GmbH erzielt einen Jahresgewinn von 100.000 Euro. So viel Gewerbesteuer spart die Firma, wenn der Ehepartner als atypisch stiller Teilhaber einsteigt: Ohne Beteiligung Gewinn 100.000 Gewerbesteuer (15 %) 15.000 Mit stiller Beteiligung Gewinn 100.000 Freibetrag 24.500 zu versteuern 75.500 Gewerbesteuer (15 %) 11.325 gespart 3675 Werte in Euro ... mit dem Ehepartner Wahlrechte und Vermögensgestaltungen, die allein für Ehepartner existieren, können der Familienkasse ein kräftiges Plus bescheren. Und wer beim Güterstand häufiger mal schaukelt, behält mehr vom Geld Riester-Rente Ist der Ehepartner in der eigenen oder einer fremden Firma als Arbeitnehmer angestellt, ist auch für den Ehegatten und Firmenchef eine Riester-Förderung der Altersversorgung drin. Dazu schließen beide jeweils einen Altersvorsorgevertrag ab. Freilich muss der Arbeitnehmer-Ehegatte eigene Beiträge leisten (die wieder höchstens vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 66.000 Euro betragen dürfen). Beim Unternehmer reicht es, wenn er nur die Zulage von 154 Euro in den Vertrag investiert – ohne Eigenbeiträge zu leisten. Wer die Kinderzulage von 185 Euro (für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro) bekommt, entscheiden die Eheleute selbst. Mietvertrag Der Ehegatte kauft oder errichtet ein Betriebsgebäude und vermietet es an die Firma des Partners. Die Mieten sind gewerbesteuersparende Betriebsausgaben. Der Umweg über den Ehegatten sichert zudem, dass das Betriebsgebäude im Privatvermögen der Familie bleibt und damit in wirtschaftlich schwieriger Situation vor dem Zugriff der Firmengläubiger sicher ist. Getrennte Veranlagung Verbucht ein Ehegatte Verluste, etwa aus seinem Gewerbebetrieb oder Vermietobjekten, während der andere Einkünfte aus seinem Job bezieht, wählt das Paar bei der Steuererklärung die getrennte Veranlagung. Dann werden Grundfreibetrag, Sonderausgaben und Werbungskosten garantiert bei der Steuer angerechnet. Den Steuerberater sollten sie nach einer Vergleichsrechnung fragen. Güterstandsschaukel Das Topsparmodell für Schenkung- und Erbschaftsteuer: Hat einer der beiden Partner während der Ehe ein deutlich höheres Vermögen als der andere angesammelt, wechselt das Paar vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung. Dazu braucht es einen notariellen Vertrag. Damit wird das Hab und Gut auf beide Gatten gleichmäßig verteilt – völlig schenkungsteuerfrei. Einige Zeit später wechseln die Eheleute wieder in die Zugewinngemeinschaft zurück. Sobald etwa der Unternehmer-Ehegatte erneut ein ansehnliches Vermögen angesammelt hat, beginnt das Spiel von vorn: raus aus der Zugewinngemeinschaft, rein in die Gütertrennung. Es kann praktisch beliebig oft wiederholt werden und gilt als zulässige Steuergestaltung. Erst im hohen Alter sollte das Ehepaar dieses Güterstandsschaukel genannte Modell beenden und in der Zugewinngemeinschaft verbleiben. Denn stirbt ein Ehepartner, ist der gesetzliche Güterstand in aller Regel steuerlich günstiger als die Gütertrennung. Ein Rechenbeispiel: Ein Ehepaar lebt seit Langem im gesetzlichen Basismodell der Zugewinngemeinschaft. Die Firmenchefin hat im Laufe der Jahre ein privates Vermögen von 10 Mio. Euro angesammelt – zum Beispiel durch Geschäfte in Immobilien oder Wertpapieren. Sie möchte jetzt mit ihrem vermögenslosen Ehemann halbe-halbe machen. So viel sparen die Eheleute, wenn sie den Güterstand wechseln, statt sich Vermögen zu schenken: Schenkung Vermögen 5.000.000 Freibetrag 500.000 zu versteuern 4.500.000 Steuer (19 %) 855.000 Güterstandswechsel Vermögen 500.000 Steuer gespart 855.000 Werte in Euro Verlusttransfer Wenn etwa der Ehemann an der Börse schöne Aktiengewinne erzielt, muss er dafür neuerdings 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen. Da lohnt es zu prüfen, ob er im Depot Aktien hat, die beim Verkauf an der Börse Verluste bringen würden. Denn: Spekulationsgewinne und -verluste kann man im selben Jahr steuersparend ausgleichen. Will der Ehemann die Verlustpapiere aber behalten, weil sie seiner Meinung nach jede Menge Potenzial haben, wählt er ein anderes Modell: Er verkauft die Papiere nicht an der Börse, sondern an seine Ehefrau. Auf diese Weise realisiert er die Verluste steuerlich und verrechnet sie wie gewünscht mit Gewinnen. Gleichwohl bleiben die Papiere im Familienvermögen. Vermietungsbüro Verwaltet ein Ehegatte Immobilienvermögen, stellt er den Partner für Bürotätigkeiten an, mit einem Monatsgehalt von 400 Euro (etwa um die Nebenkostenabrechnungen zu koordinieren). Gehalt und Pauschalabgaben (meist 18,08 Prozent von 400 Euro) sind für den Immobilienbesitzer Werbungskosten. ... mit den Kindern Den Nachwuchs reich zu beschenken kann richtig Steuern kosten – oder auch nicht. Es kommt eben darauf an, wie man es anstellt. Eine gute Ausbildungsfinanzierung bringt auch beim Fiskus Punkte Vermögenstransfer Schlaue Eltern schöpfen systematisch den Freibetrag bei der Schenkungsteuer aus. Alle zehn Jahre schenken Vater und Mutter jedem Kind jeweils bis zu 400.000 Euro, zum ersten Mal bei der Geburt von Sohn oder Tochter. Das rechnet sich: Schöpfen die Eltern die Höchstbeträge jeweils voll aus, verfügt das Kind nach dem 40. Geburtstag über ein Vermögen von 4 Mio. Euro. Ohne einen Euro Schenkungsteuer bezahlt zu haben. Würden die Eltern diesen Betrag dagegen auf einen Schlag weiterreichen, kassierte das Finanzamt 608.000 Euro ab. Minijob Der Chef oder die Chefin schließt mit dem Kind während der Schulzeit einen Arbeitsvertrag über eine geringfügige Beschäftigung ab. Das Gehalt von bis zu 400 Euro im Monat bleibt für Sohn oder Tochter steuer- und sozialabgabenfrei. Für die Firma werden zusätzlich zum Gehalt Sozialabgaben fällig – pauschal 31,08 Prozent oder 18,08 Prozent, wird das Kind über die Eltern privat krankenversichert. Ein Rechenbeispiel: Ein Hamburger Unternehmer mit 400.000 Euro Gewinn stellt seine 16-jährige Tochter als Aushilfe ein. Er zahlt ihr im Jahr 4800 Euro Gehalt. Die Tochter ist über ihn privat krankenversichert: Ohne Minijob Gewinn der Firma 400.000 Steuer (bei 40 %) 160.000 Mit Minijob Gehalt 4800 Pauschalabgaben (18,08 %) 868 Betriebsausgaben 5668 Gewinn 394.332 Steuer (bei 40 %) 157.732 Gespart 2268 Werte in Euro Studium Wenn feststeht, dass Sohn oder Tochter später in der Firma mitarbeiten, kann die Familie das Finanzamt an den Studienkosten beteiligen. Dazu schließt der Firmenchef mit dem Kind einen detaillierten Ausbildungsdienstvertrag ab. Er garantiert Sohn oder Tochter für die Studienzeit ein angemessenes Gehalt, das alle Kosten deckt – und das der Chef als Betriebsausgabe steuersparend abzieht, Sozialabgaben inklusive. Wichtig: Um das Finanzamt zu überzeugen, vereinbaren Eltern und Kind schriftlich, wie lange die Ausbildung dauern soll, was die Firma zahlt, welche Leistungsnachweise der Nachwuchs erbringen muss und was das Kind zurückzuzahlen hat, wenn es vertragswidrig vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet. Manche Finanzämter sehen dieses Vorgehen dennoch kritisch und verlangen vom Chef einen Nachweis, dass ein solcher Ausbildungsvertrag branchenüblich ist. Eine Bestätigung von IHK oder Handwerkskammer in den Akten setzt die Behörde matt. Mitarbeit Ob mit Studium oder ohne: Wenn Sohn oder Tochter in der Firma anpacken wollen, sollten sie beizeiten einen ordentlich dotierten Arbeitsvertrag bekommen. Im Idealfall werden sie später Gesellschafter und Geschäftsführer der Familien-GmbH. Dann können sie ein schönes Gehalt und Extras bekommen. Dazu gehören Tantieme, Firmenwagen und Altersversorgung – alles als Betriebsausgabe absetzbar. Das Finanzamt spielt indes nur mit, wenn die Gesamtvergütung angemessen ist. Eine Orientierungshilfe: In Betrieben mit bis zu 25 Mio. Euro Umsatz betragen die Jahresbezüge von GmbH-Chefs im Durchschnitt knapp 200.000 Euro. Nachfolge Tausche Firma gegen Rente – ein attraktives Sparmodell. Und zwar, wenn der größte Teil des Geldes im Betrieb steckt und die Eltern im Alter auf laufende Einnahmen angewiesen sind. Die hochgerechneten Rentenzahlungen der Kinder an die Eltern mindern den Firmenwert und damit die Schenkungsteuer. Außerdem können die Kinder die zu zahlenden Renten voll bei der Einkommensteuer absetzen. Das spart bis zu 45 Prozent. Die Eltern müssen die Bezüge zwar versteuern, aber meist zu niedrigen Sätzen. Nießbrauch Damit die Familie Schenkung- oder Erbschaftsteuer spart, beginnt sie früh, Vermögen an die Kinder zu übertragen. Wollen die Eltern weiter das Sagen haben, verbinden sie die Schenkungen mit einem Nießbrauch. Der bisherige Eigentümer kassiert dann weiter die Mieten, kümmert sich um Reparaturen und deklariert dem Finanzamt seine Einkünfte. Endgültig geht das Vermögen erst über, wenn die Eltern sterben oder auf den Nießbrauch verzichten. Der Clou: Für die Steuer zählt der Verkehrswert der Immobilie abzüglich des Nießbrauchswerts (den rechnet der Berater aus).
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