Eine Erhöhung des Schwellenwertes, ab dem der Kündigungsschutz gilt, lehnt
Brucklacher gegenüber ‚impulse‘ kategorisch ab, da „er letztlich nicht zielführend ist und wenig Einfluss darauf hat, ob es neue Jobs gibt, ganz gleich, ob der Kündigungsschutz bei zehn, 20 oder gar 50 Beschäftigten greift“.
Wichtig sei laut Brucklacher, die wirklichen Jobverhinderungshürden abzubauen.
Heute gingen Unternehmer, die einen neuen Mitarbeiter einstellen, ein unkalkulierbares Risiko ein, weil sie nicht mehr wissen, welche Kosten auf sie zukommen, wenn sie für diesen Mitarbeiter keine Beschäftigung mehr haben.
Deshalb brauche Deutschland „klare Abfindungsregeln. Wird das Risiko Einstellung
berechenbar, entstehen sofort tausende neue Arbeitsplätze“, so Brucklacher zu ‚impulse‘.
Für Rückfragen:
Gerd Kühlhorn,
Chefredaktion ‚impulse‘,
Tel. 0221/4908-626
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