Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Wann sich eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige lohnt

Auch Selbstständige können in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung aufgenommen werden. Doch was kostet es? Und für wen lohnt es sich überhaupt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Auf zum Amt? Für Selbstständige ist die Arbeitslosenversicherung freiwillig.
Auf zum Amt? Für Selbstständige ist die Arbeitslosenversicherung freiwillig.
© hohl / iStock Unreleased / Getty Images

Was bringt die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige? Und für wen lohnt sie sich überhaupt? Die wichtigsten Fakten im Überblick.

Wer kann als Selbstständiger eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen?

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Dabei muss es sich nicht um einen zusammenhängenden Zeitraum handeln. Einzelne Beschäftigungsabschnitte können zusammengerechnet werden. Freiwillig versichern können sich außerdem Selbstständige, die unmittelbar vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit Arbeitslosengeld bekommen haben. Die Bezugsdauer spielt dabei keine Rolle.

Wann muss der Antrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung gestellt werden?

Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Arbeitsagentur des Wohnortes abgegeben werden. Mit dem Antrag müssen Selbstständige einen Nachweis über ihre Arbeit vorlegen, also zum Beispiel einen Gewerbeschein oder andere Belege, aus denen die Tätigkeit zweifelsfrei hervorgeht. Außerdem müssen Antragsteller nachweisen, dass die selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden in der Woche beträgt. Wer einen Antrag auf Existenzgründung stellt, braucht keine Nachweise einzureichen.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld für Selbstständige?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt unter anderem von der Ausbildung der Selbstständigen ab. Als Orientierungswert für die Höhe des Arbeitslosengeldes gilt nach Angaben der Arbeitsagentur für das Jahr 2019 (Steuerklasse III, ohne Kind):

  • ohne Ausbildung: 897 Euro
  • mit abgeschlossenem Ausbildungsberuf: 1151,10 Euro
  • Meister/Fachschule: 1371,90 Euro
  • mit Hoch-/Fachhochschulabschluss: 1585,80 Euro

„Mit Kind und Steuerklasse III gibt es ungefähr noch 12 Prozent zusätzlich“, sagt Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD).

Wie hoch sind 2019 die Kosten für die Arbeitslosenversicherung im Monat?

Der Beitragssatz liegt bei 2,5 Prozent. Dieser wird aber nicht auf das tatsächliche Einkommen fällig, sondern auf das Durchschnittseinkommen in der gesetzlichen Rentenversicherung (Westdeutschland: 3115 Euro; Ostdeutschland: 2870 Euro). Selbstständige mit Wohnsitz in Westdeutschland müssen 2019 also pro Monat 77,88 Euro Euro bezahlen, in Ostdeutschland sind es 71,75 Euro. Gründer zahlen im Jahr der Gründung und im Folgejahr die Hälfte, also 38,94 Euro (West) und 35,88 Euro (Ost).

Selbständige, die ihre Tätigkeit zum Beispiel aus witterungsbedingten Gründen immer wieder beenden und nach der Unterbrechung die gleiche Tätigkeit wieder aufnehmen, zahlen allerdings den vollen Beitrag (falls bei ihnen die zweijährige Startphase abgelaufen ist).

Muss man im Fall der Arbeitslosigkeit seine Selbständigkeit ganz aufgeben?

Nein, wer sich wegen einer Auftragsflaute arbeitslos meldet und Leistungen in Anspruch nimmt, muss nicht gleich sein Gewerbe abmelden oder seine Freiberuflichkeit für immer aufgeben. Selbstständige können sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit erwerbslos melden, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt. Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann währenddessen bis zu 165 Euro pro Monat hinzu verdienen. Gehen die Einnahmen über diesen Betrag hinaus, werden sie vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Was müssen Selbstständige tun, die Arbeitslosengeld beziehen?

Bezieher von Arbeitslosengeld sind verpflichtet, aus eigener Aktivität heraus alles zu tun, um die Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Und sie müssen jede zumutbare Beschäftigung annehmen, die ihnen die Arbeitsagentur vermittelt.

Wie lange besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Das hängt davon ab, wie lange der Selbstständige in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Erwerbslosigkeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Wer mindestens zwölf Beitragsmonate nachweisen kann, hat sechs Monate Anspruch auf Unterstützung. Kann ein Betroffener 24 Beitragsmonate nachweisen, kann er zwölf Monate Arbeitslosengeld beziehen.

Wann können Selbstständige die freiwillige Arbeitslosenversicherung wieder kündigen?

Eine Kündigung der Arbeitslosenversicherung ist frühestens nach fünf Jahren möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendermonats und muss schriftlich eingereicht werden.

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Das Versicherungsverhältnis endet laut Arbeitsagentur aber auch, wenn der Versicherte mit seiner Beitragszahlung länger als drei Monate in Verzug ist. „Wenn man nicht bezahlt, wird man rausgeworfen“, sagt Andreas Lutz. Diese Regelung könnten Selbstständige nutzen, die weniger als fünf Jahre versichert sind und deshalb nicht regulär kündigen können.

Ist die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige überhaupt sinnvoll?

Bis Ende 2010 brauchten Selbstständigen pro Monat lediglich 17,89 Euro (Westdeutschland) beziehungsweise 15,19 Euro (Osten) zu zahlen. 2011 und 2012 haben sich die Beiträge jeweils verdoppelt. „Der hohe Beitrag steht in keinem so günstigen Verhältnis mehr zum Nutzen“, sagt Andreas Lutz. Der erworbene Anspruch auf Arbeitslosengeld liege bei vielen Selbstständigen nur geringfügig über dem, was sie auch an Arbeitslosengeld II erhalten würden. Das gelte vor allem für Gründer, die über keinen einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss verfügen und bei gleichem Beitragssatz weniger Arbeitslosengeld erhalten.

Für Leute, die frisch gründen und noch nicht absehen können, wie sich das Geschäft entwickelt, könne die Versicherung dennoch sinnvoll sein. „Wenn man sich etabliert hat, sollte man aber überprüfen, ob die Versicherung dann noch in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen steht“, sagt Lutz. „Selbstständige sollten abwägen, ob das Risiko einer Arbeitslosigkeit den Beitrag rechtfertigt. Und sich informieren, wie viel Arbeitslosengeld sie im Leistungsfall überhaupt erhalten würden!“

Wo gibt es noch mehr Informationen?

Einen Überblick über die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gibt es auf dem Existenzgründerportal des Bundeswirtschaftsministeriums. Ausführliche Informationen gibt es außerdem bei der Bundesagentur für Arbeit.

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Was bringt die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige? Und für wen lohnt sie sich überhaupt? Die wichtigsten Fakten im Überblick. Wer kann als Selbstständiger eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen? Voraussetzung ist, dass der Antragsteller innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Dabei muss es sich nicht um einen zusammenhängenden Zeitraum handeln. Einzelne Beschäftigungsabschnitte können zusammengerechnet werden. Freiwillig versichern können sich außerdem Selbstständige, die unmittelbar vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit Arbeitslosengeld bekommen haben. Die Bezugsdauer spielt dabei keine Rolle. Wann muss der Antrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung gestellt werden? Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Arbeitsagentur des Wohnortes abgegeben werden. Mit dem Antrag müssen Selbstständige einen Nachweis über ihre Arbeit vorlegen, also zum Beispiel einen Gewerbeschein oder andere Belege, aus denen die Tätigkeit zweifelsfrei hervorgeht. Außerdem müssen Antragsteller nachweisen, dass die selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden in der Woche beträgt. Wer einen Antrag auf Existenzgründung stellt, braucht keine Nachweise einzureichen. Wie hoch ist das Arbeitslosengeld für Selbstständige? Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt unter anderem von der Ausbildung der Selbstständigen ab. Als Orientierungswert für die Höhe des Arbeitslosengeldes gilt nach Angaben der Arbeitsagentur für das Jahr 2019 (Steuerklasse III, ohne Kind): ohne Ausbildung: 897 Euro mit abgeschlossenem Ausbildungsberuf: 1151,10 Euro Meister/Fachschule: 1371,90 Euro mit Hoch-/Fachhochschulabschluss: 1585,80 Euro "Mit Kind und Steuerklasse III gibt es ungefähr noch 12 Prozent zusätzlich", sagt Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD). Wie hoch sind 2019 die Kosten für die Arbeitslosenversicherung im Monat? Der Beitragssatz liegt bei 2,5 Prozent. Dieser wird aber nicht auf das tatsächliche Einkommen fällig, sondern auf das Durchschnittseinkommen in der gesetzlichen Rentenversicherung (Westdeutschland: 3115 Euro; Ostdeutschland: 2870 Euro). Selbstständige mit Wohnsitz in Westdeutschland müssen 2019 also pro Monat 77,88 Euro Euro bezahlen, in Ostdeutschland sind es 71,75 Euro. Gründer zahlen im Jahr der Gründung und im Folgejahr die Hälfte, also 38,94 Euro (West) und 35,88 Euro (Ost). Selbständige, die ihre Tätigkeit zum Beispiel aus witterungsbedingten Gründen immer wieder beenden und nach der Unterbrechung die gleiche Tätigkeit wieder aufnehmen, zahlen allerdings den vollen Beitrag (falls bei ihnen die zweijährige Startphase abgelaufen ist). Muss man im Fall der Arbeitslosigkeit seine Selbständigkeit ganz aufgeben? Nein, wer sich wegen einer Auftragsflaute arbeitslos meldet und Leistungen in Anspruch nimmt, muss nicht gleich sein Gewerbe abmelden oder seine Freiberuflichkeit für immer aufgeben. Selbstständige können sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit erwerbslos melden, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt. Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann währenddessen bis zu 165 Euro pro Monat hinzu verdienen. Gehen die Einnahmen über diesen Betrag hinaus, werden sie vom Arbeitslosengeld abgezogen. Was müssen Selbstständige tun, die Arbeitslosengeld beziehen? Bezieher von Arbeitslosengeld sind verpflichtet, aus eigener Aktivität heraus alles zu tun, um die Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Und sie müssen jede zumutbare Beschäftigung annehmen, die ihnen die Arbeitsagentur vermittelt. Wie lange besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld? Das hängt davon ab, wie lange der Selbstständige in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Erwerbslosigkeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Wer mindestens zwölf Beitragsmonate nachweisen kann, hat sechs Monate Anspruch auf Unterstützung. Kann ein Betroffener 24 Beitragsmonate nachweisen, kann er zwölf Monate Arbeitslosengeld beziehen. Wann können Selbstständige die freiwillige Arbeitslosenversicherung wieder kündigen? Eine Kündigung der Arbeitslosenversicherung ist frühestens nach fünf Jahren möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendermonats und muss schriftlich eingereicht werden. Das Versicherungsverhältnis endet laut Arbeitsagentur aber auch, wenn der Versicherte mit seiner Beitragszahlung länger als drei Monate in Verzug ist. „Wenn man nicht bezahlt, wird man rausgeworfen“, sagt Andreas Lutz. Diese Regelung könnten Selbstständige nutzen, die weniger als fünf Jahre versichert sind und deshalb nicht regulär kündigen können. Ist die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige überhaupt sinnvoll? Bis Ende 2010 brauchten Selbstständigen pro Monat lediglich 17,89 Euro (Westdeutschland) beziehungsweise 15,19 Euro (Osten) zu zahlen. 2011 und 2012 haben sich die Beiträge jeweils verdoppelt. „Der hohe Beitrag steht in keinem so günstigen Verhältnis mehr zum Nutzen“, sagt Andreas Lutz. Der erworbene Anspruch auf Arbeitslosengeld liege bei vielen Selbstständigen nur geringfügig über dem, was sie auch an Arbeitslosengeld II erhalten würden. Das gelte vor allem für Gründer, die über keinen einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss verfügen und bei gleichem Beitragssatz weniger Arbeitslosengeld erhalten. Für Leute, die frisch gründen und noch nicht absehen können, wie sich das Geschäft entwickelt, könne die Versicherung dennoch sinnvoll sein. „Wenn man sich etabliert hat, sollte man aber überprüfen, ob die Versicherung dann noch in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen steht“, sagt Lutz. „Selbstständige sollten abwägen, ob das Risiko einer Arbeitslosigkeit den Beitrag rechtfertigt. Und sich informieren, wie viel Arbeitslosengeld sie im Leistungsfall überhaupt erhalten würden!“ Wo gibt es noch mehr Informationen? Einen Überblick über die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gibt es auf dem Existenzgründerportal des Bundeswirtschaftsministeriums. Ausführliche Informationen gibt es außerdem bei der Bundesagentur für Arbeit.
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