Finanzen
Ist es möglich, eine Rürup-Versicherung umzuwandeln?

Selbstständige und Unternehmer setzen oft auf die Rürup-Rente zur Absicherung im Alter. Aber kann man eine garantierte Basisrente in eine fondsgebundene Rürup-Rente bei derselben Versicherung umwandeln lassen? Ein Experte antwortet.

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Die Leserfrage: „Vor fünf Jahren habe ich eine Basisrente mit garantierter Rente als Rürup-Rente abgeschlossen. Ich bin mit der Arbeit meiner Versicherung nicht mehr zufrieden und möchte entweder die Versicherung wechseln oder die garantierte Basis-Rente in eine fondsgebundene Rürup-Rente bei derselben Versicherung umwandeln lassen. Allerdings weigert sich die Versicherung mit der Begründung, dass dieses aufgrund der Gesetzgebung überhaupt nicht möglich sei ,und meint, es gäbe nur eine Möglichkeit, nämlich die Versicherung stillzulegen, was mir nur Nachteile bringt.

Andere Versicherungsmakler meinen, dass bei anderen Versicherungen eine solche Umwandlung einer Rürup-Rente und sogar ein Anbieterwechsel möglich sei. Was stimmt? Ist eine solche Rürup-Renten-Versicherungsumwandlung bei der gleichen Versicherung oder sogar ein Anbieterwechsel grundsätzlich möglich oder nicht?“ Alexandr Loisha, AVL Trading

Die Antwort des Experten:
„Leider kann die Gesellschaft, wenn deren Bedingungswerk einen Wechsel nicht vorsieht, darauf beharren, dass das Deckungskapital im vorhandenen Vertrag bleiben muss. Dies ist anders als bei der Riesterrente, denn dort hat man gesetzlich das Recht auf einen Anbieterwechsel inklusive einer Übertragung des Deckungskapitals. Konkret heißt das in Ihrem Fall, Sie könnten den Vertrag beitragsfrei stellen und erhalten dann eine Minirente aus dem restlichen Guthaben zuzüglich Gewinnbeteiligung zum Rentenbeginn, müssten dann aber einen neuen Vertrag abschließen.

Der Gesetzgeber erlaubt die Übertragung, aber nur wenige Anbieter bieten diese Option. Besonders spannend ist die Anbieterwechsel-Option zum Rentenbeginn, hier gibt es auch vereinzelte Anbieter, die einem den Wechsel zu einem Versicherer erlauben. Das ist vor dem Hintergrund spannend, weil es Unternehmen gibt, die in der Sparphase eine exzellente Verzinsung erreichen, dann aber schlecht kalkulierte Leibrenten bieten. Mit der Option hat man die Gelegenheit, noch einmal das Pferd zu wechseln. Ohne diese Option ist man sonst dem Anbieter vom Vertragsabschluss bis zur Bahre ausgeliefert.“

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Die Leserfrage: "Vor fünf Jahren habe ich eine Basisrente mit garantierter Rente als Rürup-Rente abgeschlossen. Ich bin mit der Arbeit meiner Versicherung nicht mehr zufrieden und möchte entweder die Versicherung wechseln oder die garantierte Basis-Rente in eine fondsgebundene Rürup-Rente bei derselben Versicherung umwandeln lassen. Allerdings weigert sich die Versicherung mit der Begründung, dass dieses aufgrund der Gesetzgebung überhaupt nicht möglich sei ,und meint, es gäbe nur eine Möglichkeit, nämlich die Versicherung stillzulegen, was mir nur Nachteile bringt. Andere Versicherungsmakler meinen, dass bei anderen Versicherungen eine solche Umwandlung einer Rürup-Rente und sogar ein Anbieterwechsel möglich sei. Was stimmt? Ist eine solche Rürup-Renten-Versicherungsumwandlung bei der gleichen Versicherung oder sogar ein Anbieterwechsel grundsätzlich möglich oder nicht?" Alexandr Loisha, AVL Trading Die Antwort des Experten: "Leider kann die Gesellschaft, wenn deren Bedingungswerk einen Wechsel nicht vorsieht, darauf beharren, dass das Deckungskapital im vorhandenen Vertrag bleiben muss. Dies ist anders als bei der Riesterrente, denn dort hat man gesetzlich das Recht auf einen Anbieterwechsel inklusive einer Übertragung des Deckungskapitals. Konkret heißt das in Ihrem Fall, Sie könnten den Vertrag beitragsfrei stellen und erhalten dann eine Minirente aus dem restlichen Guthaben zuzüglich Gewinnbeteiligung zum Rentenbeginn, müssten dann aber einen neuen Vertrag abschließen. Der Gesetzgeber erlaubt die Übertragung, aber nur wenige Anbieter bieten diese Option. Besonders spannend ist die Anbieterwechsel-Option zum Rentenbeginn, hier gibt es auch vereinzelte Anbieter, die einem den Wechsel zu einem Versicherer erlauben. Das ist vor dem Hintergrund spannend, weil es Unternehmen gibt, die in der Sparphase eine exzellente Verzinsung erreichen, dann aber schlecht kalkulierte Leibrenten bieten. Mit der Option hat man die Gelegenheit, noch einmal das Pferd zu wechseln. Ohne diese Option ist man sonst dem Anbieter vom Vertragsabschluss bis zur Bahre ausgeliefert." [mehr-zum-thema]
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