Wenn Freiberufler und Selbständige das Vertragsverhältnis kündigen, weil sie die Erbringung von Dienstleistungen oder ihren Betrieb endgültig einstellen, haben sie teilweise noch für einen Zeitraum von zwei Jahren Versicherungsschutz. Der gilt für Schäden, die zwar nach der Auflösung des Vertrages gemeldet werden, aber aus Verstößen während der Vertragslaufzeit resultieren.
Finanzen + Vorsorge
Nachhaftung
Schnellkurs Berufshaftpflicht: Nachhaftung
8. August 2002
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