Finanzen
Unbedingt Vertrag gut lesen

Wer einen Pkw Leasen will, muss aufpassen. Das macht der große impulse-Leasing-Test deutlich. Denn zahlreiche Anbieter hielten sich nicht an die Wünsche der Test-Kunden.

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Fünf Leasing-Gesellschaften –Dr. Schmitt, Gefa, Leasconcept, Nürnberger und Axon – versuchten, den Test-Kunden statt eines Kilometer- einen sogenannten Restwertvertrag zu verkaufen. Hier habe man, so warb etwa Nürnberger Leasing, „genau wie beim Kilometervertrag die Möglichkeit, das Fahrzeug zum Vertragsende abzugeben“ – und zusätzlich noch Optionen wie Vertragsverlängerungen oder den vorzeitigen Kauf zu einem vorab vereinbarten Restwert.

Ähnlich argumentiert auch die Axon Leasing AG aus Grasbrunn bei München: „Bedenken Sie: nur sehr selten endet ein normaler Leasingvertrag gerade dann, wenn Sie dringend Ersatz benötigen“, heißt es hier im Angebot eines Vertrags mit festen Restwerten, ohne Kilometerbegrenzung, wie Axon wirbt, und mit „flexibler Laufzeit“. Die Axon-Verträge laufen allerdings grundsätzlich bis zu einer vorab festgelegten „Maximal-Laufzeit“ – wer früher aus dem Vertrag heraus will, ist auf eine „einvernehmliche“ Lösung mit dem Anbieter angewiesen, wie es im Vertragswerk heißt.

Das gelingt nicht immer. Ein Kunde, der sein Auto der Axon vor Vertragsende abkaufen wollte, sollte dafür nun, so berichtete er, einen Anschlussvertrag in gleicher Höhe abschließen. Als er das nicht wollte, habe sich Axon geweigert, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Das sei Abzocke, schimpft der Unternehmer. Inzwischen habe er sich auch juristischen Rat geholt.

Verträge genau lesen

„Ich kann nur prinzipiell jedem Unternehmer raten, alle Verträge, die er unterschreibt, vorher genau zu lesen“, sagt Horst Fittler, Hauptgeschäftsführer des Verbands BDL. „Dann ist man hinterher auch nicht überrascht, weil man Klauseln entdeckt, die man vorher nicht kannte.“

Eines kann Fittler, der bis zum Wechsel in den BDL die Geschäfte der Commerzreal Mobilienleasing in Düsseldorf leitete, allerdings aus der eigenen Praxis nicht nachvollziehen: Warum sich Leasinganbieter dagegen sperren sollten, einen Restwertvertrag aufzulösen, wenn dafür ein guter Grund besteht: „Leasinggesellschaften werden sich dem Wunsch nach vorzeitiger Aufhebung in aller Regel auch dann nicht verschließen, wenn sie selbst kein Neugeschäft machen“, sagt Fittler: „Wenn ein Kunde sagt, dass er eine Maschine nicht mehr brauchen kann, ist es doch schlicht unsinnig, ihn im Vertrag zu halten.“

Eckard M. Böttcher, Vorstandsvorsitzender des Leasing-Vergleichsportals Leasing.de und Prokurist der Axon Leasing, bestätigt auf Nachfrage: „Es kann schon sein, dass wir hin und wieder einem Leasingnehmer die vorzeitige Auflösung verweigern.“ Die Regel sei das allerdings nicht. Es gebe eben „viele angenehme aber auch einige schwierige Vertragsverhältnisse mit Kunden“. Wichtig sei immer, ob Kunden ihren bisherigen Verpflichtungen nachgekommen seien und wie es um ihre Bonität bestellt sei: „Leider fordern in der Regel gerade immer die Kunden vermeintliche Rechte ein, die sich zuvor eben nicht an die Regeln gehalten haben.“ Die Masse der Axon-Kunden sei im Übrigen zufrieden.

Mag sein. Udo Dewein von der Firma Leasecontrol, der den Test für impulse gemacht hat, hält das Axon-Modell jedoch für viele Unternehmer für ungeeignet. „Wer sicher weiß, dass er ein Auto nur ein paar Jahre fahren und nicht kaufen will, für den sind Kilometerverträge immer die bessere Wahl“, erklärt der Experte. Denn nur beim Kilometervertrag „liegt das Verwertungsrisiko vollständig bei der Leasinggesellschaft“.

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Fünf Leasing-Gesellschaften –Dr. Schmitt, Gefa, Leasconcept, Nürnberger und Axon – versuchten, den Test-Kunden statt eines Kilometer- einen sogenannten Restwertvertrag zu verkaufen. Hier habe man, so warb etwa Nürnberger Leasing, "genau wie beim Kilometervertrag die Möglichkeit, das Fahrzeug zum Vertragsende abzugeben" – und zusätzlich noch Optionen wie Vertragsverlängerungen oder den vorzeitigen Kauf zu einem vorab vereinbarten Restwert. Ähnlich argumentiert auch die Axon Leasing AG aus Grasbrunn bei München: "Bedenken Sie: nur sehr selten endet ein normaler Leasingvertrag gerade dann, wenn Sie dringend Ersatz benötigen", heißt es hier im Angebot eines Vertrags mit festen Restwerten, ohne Kilometerbegrenzung, wie Axon wirbt, und mit "flexibler Laufzeit". Die Axon-Verträge laufen allerdings grundsätzlich bis zu einer vorab festgelegten "Maximal-Laufzeit" – wer früher aus dem Vertrag heraus will, ist auf eine „einvernehmliche“ Lösung mit dem Anbieter angewiesen, wie es im Vertragswerk heißt. Das gelingt nicht immer. Ein Kunde, der sein Auto der Axon vor Vertragsende abkaufen wollte, sollte dafür nun, so berichtete er, einen Anschlussvertrag in gleicher Höhe abschließen. Als er das nicht wollte, habe sich Axon geweigert, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Das sei Abzocke, schimpft der Unternehmer. Inzwischen habe er sich auch juristischen Rat geholt. Verträge genau lesen "Ich kann nur prinzipiell jedem Unternehmer raten, alle Verträge, die er unterschreibt, vorher genau zu lesen", sagt Horst Fittler, Hauptgeschäftsführer des Verbands BDL. "Dann ist man hinterher auch nicht überrascht, weil man Klauseln entdeckt, die man vorher nicht kannte." Eines kann Fittler, der bis zum Wechsel in den BDL die Geschäfte der Commerzreal Mobilienleasing in Düsseldorf leitete, allerdings aus der eigenen Praxis nicht nachvollziehen: Warum sich Leasinganbieter dagegen sperren sollten, einen Restwertvertrag aufzulösen, wenn dafür ein guter Grund besteht: "Leasinggesellschaften werden sich dem Wunsch nach vorzeitiger Aufhebung in aller Regel auch dann nicht verschließen, wenn sie selbst kein Neugeschäft machen", sagt Fittler: "Wenn ein Kunde sagt, dass er eine Maschine nicht mehr brauchen kann, ist es doch schlicht unsinnig, ihn im Vertrag zu halten." Eckard M. Böttcher, Vorstandsvorsitzender des Leasing-Vergleichsportals Leasing.de und Prokurist der Axon Leasing, bestätigt auf Nachfrage: "Es kann schon sein, dass wir hin und wieder einem Leasingnehmer die vorzeitige Auflösung verweigern." Die Regel sei das allerdings nicht. Es gebe eben "viele angenehme aber auch einige schwierige Vertragsverhältnisse mit Kunden". Wichtig sei immer, ob Kunden ihren bisherigen Verpflichtungen nachgekommen seien und wie es um ihre Bonität bestellt sei: "Leider fordern in der Regel gerade immer die Kunden vermeintliche Rechte ein, die sich zuvor eben nicht an die Regeln gehalten haben." Die Masse der Axon-Kunden sei im Übrigen zufrieden. Mag sein. Udo Dewein von der Firma Leasecontrol, der den Test für impulse gemacht hat, hält das Axon-Modell jedoch für viele Unternehmer für ungeeignet. "Wer sicher weiß, dass er ein Auto nur ein paar Jahre fahren und nicht kaufen will, für den sind Kilometerverträge immer die bessere Wahl", erklärt der Experte. Denn nur beim Kilometervertrag "liegt das Verwertungsrisiko vollständig bei der Leasinggesellschaft".
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